Darf mein Chef mir Ersatzteile in Rechnung stellen und Arbeitszeit abziehen?
Hallo. Ich arbeite in einer KFZ Werkstatt. Neulich ist mir ein blödes Maleur passiert in dem ich versehentlich mit einem Schraubendreher abgerutscht und im Motorkühler gelandet bin. Nun möchte mein Chef mir die benötigte Zeit, die ich zum Wechsel des neuen Kühlers gebraucht habe abziehen und das neue Ersatzteil in Rechnung stellen. Darf er das? Dafür hat er doch eigentlich eine Versicherung.
1 Antwort
er eine Versicherung dafür hat, bleibt mal dahin gestellt. Die normale Betriebshaftpflicht bezahlt das m. E. nach nicht.
Aber er darf es Dir nicht in Rechnung stellen.
Du bist nur haftbar bei Vorsatz und bei grober Fahrlässigkeit u.U. auch bei mittlerer Fahrlässigkeit..