Versuche es doch einmal über diesen Rechner:
http://www.der-mindestlohn-kommt.de/ml/DE/Service/Rechner/Mindestlohn-Rechner.html
Versuche es doch einmal über diesen Rechner:
http://www.der-mindestlohn-kommt.de/ml/DE/Service/Rechner/Mindestlohn-Rechner.html
Geht es hierum?
http://www.arbeitsrechtler-in.de/aktuell-endet-das-arbeitsverhaeltnis-bei-tod-rente-und-erwerbsunfaehigkeit-des-arbeitnehmers.html
Das Arbeitsverhältnis endet ferner mit Ablauf des Monats, in dem ein Bescheid eines Rentenversicherungsträgers (Rentenbescheid) zugestellt wird, wonach der/die Mitarbeiter/in voll oder teilweise auf Dauer erwerbsgemindert ist. Der/die Mitarbeiter/in hat den Arbeitgeber bei Zustellung des Rentenbescheids unverzüglich zu unterrichten. Beginnt die Rente erst nach der Zustellung des Rentenbescheids, endet das Arbeitsverhältnis mit Ablauf des dem Rentenbeginn vorangehenden Tages.
Ein Versicherungsberater erhebt ja einmalig eine Gebühr. Bist Du sicher, dass Du bei einem nicht provisionsabhängigem Versicherungsberater warst und nicht bei einem Makler?
Eine Provision von 40% bei BU-Verträgen ist nicht normal. Keinesfalls über die gesamte Laufzeit. Als Abschlussprovision auf den Jahresbeitrag vielleicht, aber davon würdest Du nichts bemerken.
ich bin durcheinander
Wir auch!
Danke sehr, K.
Kommt alle gut rüber!
Kaum Chancen. Es darf nur eine maximale Bauhöhe nicht überschritten werden.
Ein Freund von mir hatte das gleiche Problem. Der hat die volle Klaviatur an Rechtsmitteln gezogen und konnte das insgesamt 7Jahre hinauszögern. Wenn es ein Gericht abgelehnt hat, kam der Nachbar mit Einsprüchen angelaufen. Änderung des Grundwasserspiegels, etc. ......
Einmal abgesehen davon, dass ich einen Mietvertrag erst kündigen würde, wenn ich den neuen unterzeichnet hätte:
http://www.finanztip.de/mietvertrag-muendlicher/
Der Link ist zwar aus 2012, aber mir sind keine Änderung zu dieser Bestimmung bekannt.
welche bestehenden gelten auch im Ausland,
Wir benötigen den Ordner!
In dieser Zeit kann immer zum Monatsende ohne Frist gekündigt werden?
Kann man zwar in den Arbeitsvertrag schreiben, hat aber keine rechtliche Bindung. Vermutlich steht da nichts zu Fristen und deswegen gilt die gesetzliche Regelung.
Die Kündigungsfrist innerhalb der Probezeit beträgt immer 14 Tage.
http://dejure.org/gesetze/BGB/622.html
Siehe unter (3).
Nicht aufgrund einer Behandlung. Behandlungskosten führen nicht zu einer Beitragserhöhung, da es bei Krankenversicherungen kein Malus-System gibt.
Trotzdem ist natürlich eine Beitragserhöhung nicht ausgeschlossen, dann allerdings nur im Rahmen einer Beitragsanpassung.
Soweit es die Behandlung selbst betrifft, siehe den Kommentar von Gandalf.
Wurde bei gutefrage.net schon einmal beantwortet:
http://www.gutefrage.net/frage/rechnungen-absetzten-nach-abmeldung-
Du hast ja auch noch Ausgaben/Einnahmen für die Umsatzsteuer/Vorsteuer, die noch Jahre nach der Abmeldung anfallen und die Du in der EÜ-Rechnung aufführen musst
Das sollte natürlich auch mit dem während des Gewerbes gültigem Briefkopf erfolgen.
Schau mal hier:
http://www.finanztip.de/pkv-rueckkehr-gkv/
Nur was Du machst, und ob Du irgendetwas davon machst, die Entscheidung kann Dir niemand abnehmen, da hier Deine ganz persönlichen Verhältnisse eine große Rolle spielen.
Hier gibt es viele Informationen zu diesem Thema:
http://www.finanztip.de/rentner-im-ausland/
Ich hoffe, der Inhalt dieses Links hilft weiter.
Kannst Du einmal den von Dir vermuteten Zusammenhang erklären?
Schau Dir das einmal an:
http://www.riester-rente-ratgeber.de/ungefoerdert-riestern.html
Unter anderem:
Grundsätzlich ist eine Überzahlung / ungefördert riestern nur bei Riester Banksparplan und Riester Fondssparplan interessant. Jedoch erlaubt nicht jeder Anbieter eine Überzahlung. Diesem Problem kann man jedoch durch einen weiteren und ungeförderten Riester Vertrag umgehen.
Die Überzahlung einer Riester Rentenversicherung macht maximal für Frauen Sinn, da diese bei einer normalen privaten Rentenversicherung durch ihre höhere Lebenserwartung benachteiligt sind.
Nicht so einfach zu lösen. Das FA erkennt grundsätzlich nur das Original an, keine Kopie oder eine Zweitschrift.
Du kannst Dir natürlich von der Bank (kostenpflichtig) eine Zweitschrift ausfertigen lassen, aber die Anerkennung durch das Finanzamt wird schwierig werden. Sachverhalt schildern und beten.....
ohne das mein Mann nach einer Scheidung keinen Anspruch darauf hat?
Also möchtest Du, dass Dein Mann einen Anspruch darauf hat? Dann spar doch die Hälfte auf seinen Namen!
Die Chart-Abbildungen habe ich gefunden und weiß nun auch, worum es geht.
Sie kommt von einer Werbeseite, auf der jemand wetten will, dass diese Aktie (gem. Chart) um mindestens 50% steigen wird. Die Aktie selbst wird natürlich nicht genannt! Und Du willst von uns nun wissen, welche Aktie das ist, damit Du Dich dort nicht kostenpflichtig registrieren musst! Blöder Versuch!!
Ich habe die Frage einmal beanstandet und eine Löschung vorgeschlagen!
Es handelt sich nur um eine Gesetzesvorlage, über die wohl 2015 entschieden wird. Deswegen hat das zur Zeit noch keine Auswirkungen. Es wird deswegen kaum jemand kurzfristig eine Immobilie wegen der Maklergebühren verkaufen, bzw. eine Wohnung vermieten. Solange das Gesetz nicht verabschiedet ist, es wird vermutlich in der 1. Jahreshälfte kommen, ist hierfür immer noch Zeit. Bestehende Maklervereinbarungen werden wohl kaum für ungültig erklärt.
Für 2014 könnt Ihr Euch noch gemeinsam veranlagen lassen.
Wer Vor- oder Nachteile davon hat, kann man ohne Daten nicht sagen. Im Regelfall gibt derjenige, der durch die Zusammenveranlagung gewinnt, 50% der Steuerersparnis an den Partner ab.