Nachbarn erlaubt Kellerabteil zu nutzen - wie rückgängig machen?
Meine Mutter hat ihren Nachbarn erlaubt das Kellerabteil zu benutzen, da sie es selbst nicht braucht. Die Nachbarn haben dafür den Keller entrümpelt und auch vereinbart, dass sie dafür die "Kehrwochen", also regelmäßiges Treppenhaus reinigen und Kehrordnung im Keller mit Schneeschippen bei Bedarf, übernehmen. Die Vereinbarung war mündlich.
Nun erledigen die Nachbarn aber die Kehrwoche nicht und meine Mutter ist dazu aus gesundheitlichen Gründen nicht in der Lage und bezahlt jemand anders dafür.
Müssen die Nachbarn das Kellerabteil wieder räumen, wenn sie es verlangt?
5 Antworten
Es gibt nichts schrifliches. Ich würde dem Nachbarn anbieten eine Kellermiete in höhe der Reinigungskosten oder 3 Monate Zeit den Keller zu räumen. Schriftlich.
Danke, eine gute Idee! Das werden wir auf jeden Fall in Erwägung ziehen!
Ja. Wenn sie sich nicht an die (mündliche) Vereinbarung halten, dann müssen sie den Kellerraum wieder räumen.
Man kann diese Vereinbarung jederzeit kündigen.
Es handelt sich hier um eine Leihe.
Diese kann und darf jederzeit zurück genommen/gekündigt werden.
Eine Frist gibt es hierzu nicht. Dennoch sollte man denen eine angemessene Räumungsfrist zugestehen.
Kündigt schriftlich und nachweisbar!!!
§ 605KündigungsrechtDer Verleiher kann die Leihe kündigen:
1.wenn er infolge eines nicht vorhergesehenen Umstandes der verliehenen Sache bedarf,
2.wenn der Entleiher einen vertragswidrigen Gebrauch von der Sache macht, insbesondere unbefugt den Gebrauch einem Dritten überlässt, oder die Sache durch Vernachlässigung der ihm obliegenden Sorgfalt erheblich gefährdet,
3.wenn der Entleiher stirbt.
Vielen Dank! Der Hinweis darauf, welches Recht hier gilt ist sehr hilfreich!
Müssen die Nachbarn das Kellerabteil wieder räumen, wenn sie es verlangt?
Sie kann diese Einwilligung "jederzeit" - möglichst mit angemessener Frist - widerrufen.
Kleiner Tipp: auf spacewise.de kann man den Keller vermieten. Somit erübrigt sich die entgeltfreie Überlassung :) Grüße