Regale vom Vermieter entsorgen
Folgender Fall,
Wir mieten ab 01.10 eine Wohnung. In der Wohnung, im Keller und der Garage stehen Regale vom Vermieter, die wir nicht gebrauchen können und bitten um Entsorgung. Nun wurden die Regale aus der Wohnung in den Keller gestellt mit dem Hinweis, dass diese dann zum Sperrmüll gestellt werden sollen, falls kein Bedarf besteht.
Nach kleineren Diskussionen und Missverständnissen zwischen uns und der Vermieterin über die Einbauküche. Wir haben die alten Küchengeräte ( ca. 15 Jahre ) in den Keller gestellt, weil der Makler dafür das OK gegeben hat. Die Vermieter wusste davon jedoch nichts und war etwas sauer. Im Verlauf des Gespräches ist die Aussage von der Vermietern, dass die Regale zur Wohnung gehören und nicht entsorgt werden dürfen. Im Vertrag steht dazu nix.
Wie ist die Rechtslage ?
5 Antworten
Entschuldigt. Ich bin mittlerweile sehr verwirrt.
Wiegesagt im Mietvertrag sind die Möbel nicht aufgeführt und es wurde nicht darüber gesprochen, dass diese mietgemietet werden. Zurzeit blockieren diese Möbel den halben Keller und da es sich um Metallregale handelt, die eingehakt sind, lassen sich diese nur schwer zerlegen ohne diese zu beschädigen. Desweiteren handelt es sich bei den anderen überwiegend um geklebte Regale...
Meine Meinung ist, dass die Vermieterin eingeschnappt ist, da wir die Küchengeräte ohne ihr wissen rausgenommen haben, allerdings können wir den Zustand ja wiederherstellen.
Die Vermieterin hatte zumindestens gesagt, dass sie im Bekanntenkreis fragt ob die jemand brauchen könnte aber wer weiss wann und ob sie das wirklich macht. Was wenn wir die Metallregale entsorgen und vor dem Auszug neue (identische) holen?
Nichtdestotrotz bin ich natürlich an einem guten Mietverhältnis interessiert.....
natürlich an einem guten Mietverhältnis interessiert
Das sind wir alle! Wenn Du uns die Adresse gibst, dann machen wir vielleicht eine Ortsbesichtigung mit Lagebesprechung.
Meine Meinung ist, dass die Vermieterin eingeschnappt ist, da wir die Küchengeräte ohne ihr wissen rausgenommen haben, allerdings können wir den Zustand ja wiederherstellen.
Vielleicht ist auch noch ein Besuch der Vermieterin drin, um deren Zustand "ausgeschnappt" wiederherzustellen.
es sich um Metallregale handelt, die eingehakt sind, ....handelt es sich bei den anderen überwiegend um geklebte Regale
Es kann sich natürlich auch um mangelnde Würdigung der Großherzigkeit der Vermieterin handeln. Die Jugend von heute kann solche Qualitätsprodukte einfach nicht wertschätzen und will sie stattdessen entsorgen! Wenn ich das schon höre, (sich) nicht mehr sorgen zu wollen für die gute alte Qualität;-)
Also bitte auch Makler und Vermieterin zu Kaffee und Kuchen einladen.
jacky: Auch wir können uns nicht darüber einig werden, was Du mit den Regalen machen sollst. Die beste Lösung wäre, wenn sich Deine Vermieterin endlich dazu äußern würde, was mit den Regalen geschehen soll. Dann nämlich bist Du in jedem Fall auf der sicheren Seite. Das mit dem Neukauf bei Mietvertragsende ist zwar eine noble Idee, aber auch da ist möglicherweise der Ärger vorprogrammiert. Es gibt jede Menge Bauvarianten solcher Regale in allen möglichen Qualitätsstufen und damit sehr viel Stoff über den man sich künftig noch streiten könnte!
Steht im Mietvertrag, dass die Wohnung eine Tür hat, das auf dem Klo ein Sitz ist, das die Fenster Griffe haben? Nein, na also: Der Inhalt des Mietvertrags beschreibt die Wohnung nur so, dass sie individualisierbar ist. Wegen der Details muß man im Zweifel nachfragen und zwar bei der zuständigen Person und die ist nicht der Makler, sondern der Vermieter. Ich würde die Regale nur entsorgen, wenn die Vermieterin hierzu ihr Einverständnis gegeben hat, aus Beweisgründen unbedingt schriftlich.
Wieso abwegig? Die Regale sind unzweifelhaft vorhanden. Dann haben sie entweder keinen Eigentümer, was selten vorkommt, oder einen Eigentümer und der ist ohne Zweifel nicht der Fragesteller. Was macht man dann? Wer die Regale einfach wegwirft, setzt sich der Gefahr aus, zu späterer Zeit Schadensersatz leisten zu müssen. Ist das der Rat, den man dem Fragesteller geben soll?
Abwegig, weil eine Teilmöblierung mietvertraglich nicht vereinbart wurde; es fehlt auch eine Inventarliste. Der Eigentümer steht ja fest (Vermieterin), aber sie hat versäumt, dem Mieter ihr Eigentum mietvertraglich auf's Auge zu drücken. Der Mieter kann eine möbelfreie Wohnung verlangen. Bei "besenrein" wären die Regale rausgefegt worden;-)
Übrigens, fehlende Fenstergriffe wären ein Mietmangel.
Regale als Teilmöblierung. Ein interessanter weil völlig neuer Aspekt. Und wenn besenreine Übergabe das Entfernen von Regalen erfordert, muß man dann Badewanne und Toilettentopf nicht auch entfernen. Ich glaube, einer von uns hat sich hier verrannt und wenn ich mal das Mehrheitsvotum sehe, dann kann ich nur sagen: Ich bin es nicht.
Und was die Fenstergriffe betrifft: Wie besichtigt so gemietet!
Über die Besichtigung und die dabei gemachten Zusagen wurde gar nicht vom Fragesteller geschrieben. Offenbar wurde aber gar nicht über die Möbel gesprochen. Ich habe nicht die fixe Idee gehabt, Fenstergriffe und Regale als mitvermietete Wohnungsgegenstände gleichzusetzen.
Ich bleibe bei meiner Meinung, dass ohne mietvertragliche Vereinbarung (und ohne Inventarliste und ohne Wohnungsübergabeprotokoll) diese unerwünschten Regale weder in die Wohnung noch Wohnungsnebenräume gehören. Sie sind eine Gebrauchsbeeinträchtigung der Wohnung und können eine Mietminderung rechtfertigen. Die Mieterin soll die Regale nicht entsorgen, sondern auf Kosten der Vermieterin (notfalls kostenpflichtig im Sinne einer Ersatzvornahme) entfernen und gfls. einlagern lassen. Die Kosten der Ersatzvornahme kann sie von der Kaltmiete einbehalten.
Es wundert mich bei diesem Dialog, überhaupt nix mehr von jacky2k zum Sachverhalt zu hören.
Der jacky ist doch dabei, die Regale wieder vom Sperrmüll abzuholen...
Ok vielen Dank für die rasche Antwort.
Nun gut dann müssen wir das wohl erstmal so akzeptieren obwohl ich das schon ziemlich nervig finde alte Möbel aufzuheben.....
Tja wie sagt man so schön. Man lernt wohl aus Fehlern. Alles schriftlich machen.....
Hier scheint es Abstimmungsprobleme zwischen der Vermieterin und dem redeführenden, von der Vermieterin beauftragten Makler gegeben zu haben, die nicht zulasten des Mieters gehen können, wenn bei der Wohnungsbesichtigung nicht die Möbelübernahme besprochen ist.
Im Mietvertrag steht von der Teilmöblierung auch nichts drin. Der Mieter geht m. E. zu Recht von bezugsfertigen, von fremden Mobiliar befreiten Mieträumen (einschl. Nebenräumen) aus. Das Vermieterverlangen, das nicht erwünschte und vertraglich auch nicht vereinbarte Mobiliar, zulasten des Mieters aufzubewahren, ist entweder abzuwehren oder rechtfertigt m. E. eine Mietminderung wegen Gebrauchseinschränkung und nach Fristverstreichung eine Ersatzvornahme der Möbelentfernung zwecks anderweitiger Aufbewahrung.
Eine Teilmöblierung von Einbaumöbeln aber erst recht von frei verstellbaren Möbeln sollte im Mietvertrag ausdrücklich vereinbart werden. Sonst hat der Vermieter die Wohnung nicht ordnungsgemäß vermietet und übergeben. Es ist völlig abwegig, frei verstellbare Möbelstücke mit eingebauten Fenster-Türgriffen und WC-Sitzen gleichzustellen und der Wohnung normalerweise zugehörig zu erklären.
Das Eigentum des Vermieters darf selbstverständlich nicht entsorgt werden, sondern wäre fachgerecht zerlegt und geschützt zu lagern und bei Auszug wieder aufzustellen.
Und darüber entscheidet auschließlich der Eigentümer, nicht der Makler :-O
Andernfalls haftet ihr für den entstanden Schaden.
G imager761
Ich würde die Regale auch nicht entsorgen. Ich finde es wichtig, mit den Vermietern ein gutes Verhältnis zu haben, denn wenn mal etwas ist, kann man auch dann eher auf Entgegenkommen hoffen und das kann meist sehr hilfreich sein.
Regale ohne schriftliche Einverständnis nicht entsorgen. Im Keller stören sie ja wahrscheinlich auch kaum.
Sorry, hinsichtlich der Möbel bin ich völlig anderer Ansicht. Es ist abwegig, mit der Begründung von üblicherweise vorhandenen Fenstergriffen und WC-Sitze eine Teilmöblierung als ordnungsgemäße Wohnungsüberlassung darzustellen.