Bafögantrag: Vater verstorben; 1/4 v.Haus mein Erbe habe dies 2010 Mutter übertragen, gilt für Bafög

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Die Frage liegt in einem Grenzbereich und ist daher kaum eindeutig zu beantworten. So ist z.B. nicht klar, wann Du die zu fördernde Ausbildung angefangen hast oder anfangen wirst bzw. seit wann absehbar ist, dass Du eine Ausbildung anfangen würdest; davon hängt viel ab.

Es geht im Zweifel darum, ob Du Deinen Anteil ohne Gegenleistung an Deine Mutter abgegen hast, um später bei einem BAföG- oder BAB-Antrag einen Vorteil davon zu haben. Die Juristen nennen das "rechtsmissbräuchliche Übertragung". Dann wäre das weggegebene Vermögen, das eigentlich nicht mehr da ist, dennoch anzurechnen auf den Bedarf. Guck' mal hier in die Verwaltungsvorschriften, Tz 27.1.3a: http://www.das-neue-bafoeg.de/de/339.php .

Schwer, was zu empfehlen. Nach rd. drei Jahren könnte es gut sein, dass kein Zusammenhang mehr zur Ausbildungsaufnahme bzw. zum Förderungsantrag hergestellt werden kann; dann bräuchtest Du das nicht anzugeben. Im Zweifel hilft Dir aber Ehrlichkeit von Anfang an. Falls da später irgendwas rauskommt - und das ist nie auszuschließen -, stehst Du besser da.