Muss Steuer am 10. da sein oder überwiesen werden?
Umsatzsteuervoranmeldung
4 Antworten
Meldungen müssen einen Eingangsstepel (Übertragungsprotokoll vom 10. haben.
Für die Zahlung gibt es 3 Tage Schonfrist, also wenn man am 10. überweist klappt es mit Sepa innerhalb von Deutschland fast immer.
Bei allen Frist gilt, fällt der 10. auf einen Samstag, Sonntag, oder gesetzlichen Feidertag (das Zuckerfest ist kein gesetzlicher Feiertag, Yom Kippur auch nicht), ist der Fristablauf der folgende Werktag.
Die Umsatzsteuervoranmeldung muss am 10. beim Finanzamt sein. Ausnahme: der 10. ist ein Samstag, Sonntag oder Feiertag, dann gilt der nächste Arbeitstag.
Die Zahlung muss gleichzeitig beim Finanzamt sein. Bei Überweisung gibt es eine Schonfrist von drei Tagen.
Und mit Einzugsermächtigung kann es Dir egal sein, wann die abbuchen, kein Verzug.