Rechnung muss innerhalb von 10 Werktagen überwiesen werden - sind Samstage da dabei?
Eigentlich gelten Samstage doch auch als Werktage, oder? An Samstagen werden jedoch keine Überweisungen gebucht. Wie sieht es dann aus, wenn ich 10 Werktage Zeit habe um eine Rechnung zu begleichen? Zählen da die Samstage mit?
2 Antworten
zuzi: Ist an einem bestimmten Tage oder innerhalb einer Frist eine Willenserklärung abzugeben oder
eine Leistung zu bewirken
und fällt der bestimmte Tag oder der letzte Tag der Frist auf einen Sonntag, einen am Erklärungs- oder Leistungsort staatlich anerkannten allgemeinen Feiertag oder einen
S o n n a b e n d
so tritt an die Stelle eines solchen Tages der nächste Werktag (§ 193
Fortsetzung: .... BGB".
Oder anders gesagt: Die Samstage zwischendurch zählen bei dieser langen Frist nicht mit.
PS: Nur im Mietrecht gilt für die Mietzahlung allerdings bei der 3-Tagesfrist, dass auch der Samstag während der Frist nicht mitzählt. Samstag zählt nicht als Werktag lt. BGH Az. VIII ZR 291/09 und VIII ZR 129/09 je v. 13.07.2010.
der Samstag zählt mit.