Rechnung muss innerhalb von 10 Werktagen überwiesen werden - sind Samstage da dabei?

2 Antworten

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zuzi: Ist an einem bestimmten Tage oder innerhalb einer Frist eine Willenserklärung abzugeben oder

eine Leistung zu bewirken

und fällt der bestimmte Tag oder der letzte Tag der Frist auf einen Sonntag, einen am Erklärungs- oder Leistungsort staatlich anerkannten allgemeinen Feiertag oder einen

S o n n a b e n d

so tritt an die Stelle eines solchen Tages der nächste Werktag (§ 193


LittleArrow  24.06.2012, 13:01

Fortsetzung: .... BGB".

Oder anders gesagt: Die Samstage zwischendurch zählen bei dieser langen Frist nicht mit.

PS: Nur im Mietrecht gilt für die Mietzahlung allerdings bei der 3-Tagesfrist, dass auch der Samstag während der Frist nicht mitzählt. Samstag zählt nicht als Werktag lt. BGH Az. VIII ZR 291/09 und VIII ZR 129/09 je v. 13.07.2010.

der Samstag zählt mit.