Muss ich eine Rechnung für eine telefonische Beratung schreiben?

2 Antworten

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ich würde schon für die eigene Buchhaltung eine Rechnung schreiben. Dem Kunden würde ich nur ein Exemplar schicken, wenn er es ausdrücklich verlangt.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

kammerl 
Beitragsersteller
 11.03.2022, 13:04

Danke
Einige Kunden werden wohl mehrmals im Jahr anrufen und dann überweisen.
Kann sie dann auch am Jahresende eine Sammelrechnung schreiben z.B. pauschal 200,-- € oder muss sie nach jedem Anrufdatum und der dazugehörigen Überweisung eine Rechnung schreiben?

Amaris  11.03.2022, 13:27
@kammerl

natürlich kann sie auch Sammelrechnungen schreiben, aber - wie schon gesagt - für die eigene Buchhaltung würde ich mir auf jeden Fall eine separate Notiz machen.

Sie kann eine Preisliste veröffentlichen und auf dieser Basis die "Beratung" durchführen. Die Überweisung bzw. der Einzug entsprechender Beträge lt. Preis- und Leistungsverzeichnis ist dann konkludent für das Zustandekommen der jeweiligen Aufträge. In den Überweisungen ist eine Referenz auf die "Beratung" enthalten.

Die wesentliche Frage ist doch, wie sie nachweist, dass ein Auftrag zustandegekommen ist, wenn jemand nicht zahlt. Wenn solche Dienste nach Zeit abgerechnet werden (über die Telefonrechnung), dann erfolgt die Abrechnung der Kosten implizit durch das Zustandekommen der Telefonverbindung. Wenn jedoch der Anruf auf eine gewöhnliche Rufnummer ohne Sondertarif erfolgt, dann muss sie im Zweifelsfall nachweisen können, dass ein Vertrag zustandekam und Leistungen erbracht wurden.

Die Rechnung schreiben ist in diesem Fall nicht das Problem, denn der "Kunde" kann schlichtweg die Rechtsgrundlage für die Rechnung verneinen.


kammerl 
Beitragsersteller
 11.03.2022, 10:55

Danke für deinen Tipp. Ob ihre Kunden dann zahlen wird sich zeigen.

Wo soll sie denn die Preisliste veröffentlichen?

Ich habe dich so verstanden, dass in der Überweisung "Beratung" stehen soll, aber ob sie jedem Kunden dann trotzdem eine Rechnung schreiben muss, auch wenn sie z.B. nur 30 € überwiesen bekommt, ist mir noch nicht klar.

gandalf94305  11.03.2022, 11:35
@kammerl
Wo soll sie denn die Preisliste veröffentlichen?

Erster Punkt: woher sollen denn die Kunden die Preise und die AGB erfahren? Das kann im einfachsten Fall ein Website sein, aber vor Eintritt in die Geschäftsbeziehung müssen die Konditionen und Kosten klar sein.

Zweiter Punkt: wodurch wird ein Vertrag geschlossen? Dazu kann das Gespräch aufgezeichnet werden und die Einwilligung des Anrufers wird mit seiner CallerID festgehalten. Das erfordert jedoch einen gewissen Aufwand für das Speichersystem. Oder es gibt einen Vorabaustausch, z.B. durch Buchung eines Termins auf einem Website und damit kommt der Vertrag bereits zustande. Dann ist das Telefonat nur noch die Leistungserbringung und nach Abschluß erfolgt die Belastung einer Kreditkarte oder die Ausführung einer Lastschrift.

Dritter Punkt: eine explizite Rechnung ist nicht erforderlich, aber in dem Buchhaltungssystem Deiner Freundin müssen die einzelnen gebuchten Termine mit ihren Konditionen, Dauern und Zahlungen verzeichnet werden. Eine Rechnung könnte jedoch als Download auf dem Buchungswebsite angeboten werden.

Daher:

  • Vertragsbedingungen klarstellen
  • Vertrag abschließen
  • Leistung erbringen
  • Zahlungen buchen

Das ist der Ablauf jeder "Beratung".