Muss ich Krankenversicherung für 2015 nachzahlen (im Nachhinein hab ich nämlich mehr verdient)?
Ich hatte schon Anfang dieses Jahres die Aufforderung der KV bekommen, daß ich meinen Einkommensteuerbescheid von 2014 vorlegen soll. Ich bin geringfügig Selbständig und hab Einnahmen aus Vermietung. Das hab ich nicht gemacht, weil ich ohnehin ab April in einer Festanstellung bin. Nun soll ich aber für diese Jahr noch Januar, Februar, März den Höchstbetrag nachzahlen :-( Wenn ich den Steuerbescheid für 2014 nachreiche muss ich dann die Jahre 2014 und 2015 entsprechend den Einnahmen in Steuerbescheid 2014 nachzahlen oder werde ich nur ab 2016 angepasst bzw. hochgestuft? Danke!
2 Antworten
Hallo,
bestand 2014 eine freiwillige Mitgliedschaft oder eine Familienversicherung?
Was steht im Text zur Beitragsmitteilung für 2014? Unter Vorbehalt? Vorläufig? Änderungen sind sofort mitzuteilen?
Wann wurde der Einkommensteuerbescheid für 2014 erstellt?
Gruß
RHW
Der Bescheid für 2015 hätte direkt am 05.11.2015 an die Krankenkasse weitergeleitet werden müssen. Wenn sich aufgrund dieses Bescheides niedrigere Beiträge ergeben, erfolgt keine Erstattung. Höhere Beiträge sind ab 1.12.2015 nachzuzahlen. Wenn der Bescheid über die Höchstbeiträge bereits rechtskräftig ist (Widerspruchsfrist ist bereits angelaufen), gelten die Höchstbeiträge laut Bescheid, für den dort angegebenen Zeitraum.
Selbständige sollten bei den Themen Sozialversicherung (bzw. Steuern) immer schnell reagieren!
Hallo,
Du solltest die Steuerbescheide zeitnah einreichen, zumal wenn Du wirklich nur geringfügig selbstständig bist. Denn wenn man nichts einreicht, wird man mit dem Höchstbetrag eingestuft.
Sollte der Bescheid 2014 günstiger sein, wird der erstmal für 2015 ff zugrundegelegt.
Viel Glück
Barmer
..wenn der Steuerbescheid 2014 eine Ermäßigung der KV Beiträge gebracht hätte würde sich meine Frage erübrigen.
Ab wann muss ich denn die höheren Beiträge zahlen? der Steuerbescheid 2014 hab ich im November 2015 bekommen.
Muss ich dann ab Bekanntgabe also ab Nov 2015 die höheren Beiträge zahlen oder rückwirkend?
...und wenn rückwirkend bis wann?
es ist eine freiwillige Mitgliedschaft.
da steht: `sollte der letzte Bescheid vorbehaltlich ergangen sein, so ergeht auch dieser Bescheid unter Vorbehalt.'
der vom Vorjahr war aber nicht unter Vorbehalt.
Im Bescheid von 2014 stand Änderungen sind mitzuteilen, in dem von 2015 nicht.
der Einkommensbescheid 2014 ist vom 5.11.2015