Muss ein Italiener, der in Deutschland lebt und arbeitet, für ein Haus in Italien in Deutschland Steuern zahlen?

7 Antworten

Wer in Deutschland einen Wohnsitz hat, ist hier unbeschränkt mit seinen in Deutschland erzielten Einkünften steuerpflichtig - gleich ob deutscher, italienischer oder sonstiger Herkunft.

Wenn er sich in Italien ein Haus kauft, können daraus steuerpflichtige Einkünfte entstehen, wenn er es vermietet oder verpachtet - sonst nicht. Diese Einkünfte sind in dem Land zu versteuern, in dem sie entstehen. Die
Steuern für die Einnahmen aus dem vermietetetn Haus braucht er gem. DBA nur in Italien zu zahlen, wie Mikkey schreibt.

Für alle anderen steuerpflichtigen Einkünfte sin in Deutschland Steuern zu zahlen. Das ergbit sich aus dem EStG § 1.

Steuern für die Einnahmen aus dem Haus (Vermietung?) braucht er gem DBA nur in Italien zu zahlen.


Nein, nach dem DBA zwischen Deutschland und Italien werden Einkünfte nur in dem Land besteuert in dem die Immobilie liegt.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986

Wenn Italien dieselben Gesetz hat wie Deutschland, dann ja.

Es fallen Grundsteuern an.

Was für weitere Steuern entstehen, hängt von der Nutzung des Grundstücks ab, nicht von der Nationalität.

Vielen Dank für die zahlreichen Antworten! Soweit ich das verstanden hab, fallen in D keine Steuern an für ein Haus in Italien an, zumindest nicht für die Einnahmen aus einer Vermietung. Und Grundsteuern? Muss er die tatsächlich auch in Deutschland zahlen oder nur in Italien? Wäre dankbar, wenn Ihr mir das noch beantworten könntet...


Mikkey  10.09.2016, 13:41

Grundsteuern werden in D von der Gemeinde erhoben, in der das Grundstück liegt. Ein italienisches Grundstück liegt aber in keiner deutschen Gemeinde.