Steurklasse für EU Beamte in Deutschland?

2 Antworten

Wenn Dein Mann in Deutschland nicht unbeschränkt steuerpflichtig ist, klappt das mit dem Ehegattensplitting m.E. nicht. Denn dann steht ihm der Grundfreibetrag nicht zu.

Ob das bei EU-Bediensteten evtl.noch anders geregelt ist, ich weiss es nicht.

Als Laie geantwortet.

Eine Überlegung gerade: Beantrage doch einfach schriftlich die LSK III unter Darlegung der Umstände. Dann wirst Du eine schriftliche Antwort erhalten.


Das muss man durchrechnen.

Ihr habt jeweils die Möglichkeit der Einzelveranlagung.

Bei evtl. Zusammenveranlagung fliesst das Gehalt des Mannes in die Progression ein.

Lasst Euch helfen.