Steurklasse für EU Beamte in Deutschland?
Hallo!
Mein Mann arbeitet für EU Institution in Deutschland (EU Beamte) und zahlt EU-Steuern, nicht die Steuern in Deutschland weil der Gehalt steuerfrei in Deutschland für ihn ist. Ich arbeite auch in Deutschland und ich habe Steuerklasse 4 gewählt.
Lohnt sich wenn ich Steuerklasse 3 wähle ohne dass den Gehalt von meinem Mann in der Steuererklärung zu "kalkulieren" und davon höhere Nachzahlungen haben?
Um zu durchrechnen: ich bekomme 2800 EUR/Monat brutto (1800 EUR netto mit St. Kl 4), er 4500 EUR brutto (davon zählt er die EU-Steuern). Wir haben keine Kinder aber wir würden gerne ein Baby bald haben und deswegen habe ich auch über St. Kl. 3 überlegt. Keine Hypothek. Nichts mehr dazu (für Steuererklärung).
Ist im diesen Fall St Kl 4 für mich die beste? Danke sehr!!
2 Antworten
Wenn Dein Mann in Deutschland nicht unbeschränkt steuerpflichtig ist, klappt das mit dem Ehegattensplitting m.E. nicht. Denn dann steht ihm der Grundfreibetrag nicht zu.
Ob das bei EU-Bediensteten evtl.noch anders geregelt ist, ich weiss es nicht.
Als Laie geantwortet.
Eine Überlegung gerade: Beantrage doch einfach schriftlich die LSK III unter Darlegung der Umstände. Dann wirst Du eine schriftliche Antwort erhalten.
Ich habe mal ausnahmsweise in einen Deiner Links reingesehen, um sicherzustellen, dass ich nichts versäumt habe.
Und das habe ich auch nicht.
Die Beamten des euro. Patentamtes waren seinerzeit auch meine "Kunden".
Es ist für einen aussenstehenden kaum glaubhaft, welche Menge an Mehrarbeit man mit diesen Herrschaften seinerzeit hatte. Da gab es noch keine Probeberechnung. Also hat jeder/jede erstmal das gewählt, dann jenes. Je nach Ergebnis musste man dann wieder stornieren, hier Vorauszahlungen runter- u. dort wieder raufsetzen, Einsprüche ablehnen oder stattgeben usw.
Es ist dabei geblieben, wie ich in meiner ersten Antwort schon kundgetan habe.
Wieder so ein Link ...
Genau, er ist hier unbeschränkt steuerpflichtig. Du hast Recht.
Ich habe weiter gelesen und ich denke (aber wo bin ich um richtig zu wissen) dass wenn ich St Kl 3 bin, wäre es gleich wie im diesen Fall unten. Deswegen bin ich der Meinung dass es besser ist in der St Kl. 4 zu bleiben. Richtig?
Lohnersatzleistungen - Lohnersatzleistungen wie Arbeitslosengeld oder Elterngeld sind zwar steuerfrei, erhöhen aber den Steuersatz für die zu versteuernden Einkünfte. Denn solche Einnahmen unterliegen dem Progressionsvorbehalt. Konsequenz: Werden beide Partner zusammen veranlagt, führen diese zu einer höheren Steuer.
Das muss man durchrechnen.
Ihr habt jeweils die Möglichkeit der Einzelveranlagung.
Bei evtl. Zusammenveranlagung fliesst das Gehalt des Mannes in die Progression ein.
Lasst Euch helfen.
Danke sehr für die Antwort!
Um zu durchrechnen: ich bekomme 2800 EUR/Monat brutto (1800 EUR netto mit St. Kl 4), er 4500 EUR brutto (davon zählt er die EU-Steuern). Wir haben keine Kinder aber wir würden gerne ein Baby bald haben und deswegen habe ich auch über St. Kl. 3 überlegt. Keine Hypothek. Nichts mehr dazu (für Steuererklärung).
Ist im diesen Fall St Kl 4 für mich die beste? Danke sehr!!
Die Steuerklasse 4 verhindert Nachzahlungen.
Diese Aussage sollte Dich aber nicht daran hindern, Hilfe zum Durchrechnen in Anspruch zu nehmen.
Danke sehr! Wo kann ich das dann durchrechnen? Gibt es so einen Tool, der für uns geeignet ist?
Ein tool ist ein Werkzeug - nein - sowas gibt es nicht.
Aber es gibt Steuerprogramme - ich würde es mit dem kostenlosen ELSTER der Steuerverwaltung versuchen.
Er ist aber hier unbeschränkt steuerpflichtig, denn er arbeitet auch in D und wird wohl kaum im Ausland wohnen.