Muß die Gemeinde an sich selbst Grundsteurn zahlen?
Guten Morgen,
auf gf.net behauptet jemand das eine Gemeinde für Ihre Wohnungen die sie vermietet keine Grundsteuern zahlen muß, ergo auch nicht als NK umlegen kann, da sie ja schließlich an sich selbst keinen Grundsteuerbescheid stellen kann.
Es handelt sich um ganz "normale" Mietwohnungen.
Nach meinen Recherchen sind Wohnungen immer grundsteuerpflichtig, selbst dann wenn sie mildtätigen Zwecken dienen.
Wie würde das, wenn ich im Recht wäre, mit dem Grundsteuerbescheid der Gemeinde gegen sich selbst laufen?
Der Einfachheit hier der Link zur Frage http://www.gutefrage.net/frage/gemeinde-in-grundsteuerpflicht#answer90887836
2 Antworten
Wenn die Gemeinde Mietwohnungen unterhält, dann zahlst sie dafür auch Grundsteuer. Klingt für Außenstehende eventuell lächerlich, aber das Steueramt erlässt tatsächlich Grundsteuerbescheide und verschickt diese an das Hochbauamt, welches in der Regel die Liegenschaften verwaltet, und aus dem Haushalt des Hochbauamtes wird die Grundsteuer in den Steuerhaushalt umgebucht. Es wird also tatsächlich Grundsteuer gezahlt. Sollte eine Stadt Betriebe gewerblicher Art unterhalten, ergehen auch diesbezüglich Gewerbesteuerbescheide und diese werden auf die gleiche Weise gezahlt.
Die Erhebung der Grundsteuer ist eine hoheitliche Tätigkeit. Die Vermietung von Wohnungen eine nichthoheitliche Tätigkeit. Würde die Stadt keine Grundsteuer von sich selber erheben, hätte sie einen wirtschaftlichen Vorteil gegenüber Personen die Wohnungen vermieten und Grundsteuer bezahlen müssen. Da das nichts ein kann, kommt es zu diesem Gespinst.
Ich kannte von berufswegen auch nur die Vorschrift über die Grundsteuerbefreiung für ihren hoheitlichen Bereich und hielt es für Blödsinn, dass sich die Gemeinde selbst etwas überweist.
Da meine Frau aber bei einer Stadt arbeitet, konnte sie mir bestätigen, dass es die Grundsteuerbescheide wirklich gibt und dass auch die Zahlungen umgebucht werden.
Bei ganz normalen Mietwohnungen gibt es keine Steuerbefreiung. Diejenigen Wohnungen die steuerbefreit sind, werden in § 5 GrundsteuerG aufgeführt:
http://www.gesetze-im-internet.de/grstg_1973/__5.html
Schau es Dir an: Deine Meinung mit den "mildtätigen Zwecken" kann man nicht so allgemein teilen.
Den § 5 des Grundsteuergesetzes habe ich ja schon gefunden. Das mit den "mildtätigen" Zwecken ist nicht auf meinem Mist gewachsen. Habe ich im Zuge meiner Recherchen dazu irgend wo gelesen.
Die Frage ist ja eigentlich die Behauptung des einen Users das eine Gemeinde an sich selbst keinen Grundsteuerbescheid erlassen kann, folglich keine zahlt und somit nicht auf die Mieter umlegen kann/darf.
Wenn sie Grundsteuer schuldet wird die Gemeinde ja wohl auch nicht umhinkommen, einen Bescheid zu erlassen. So ganz sehe ich die Problemstellung also nicht.
Ich ja eigentlich auch nicht. Aber Fragesteller und dieser User behaupten hartnäckig das eine Gemeinde gegen sich selbst keine G-Steuerbescheid erlassen kann.
In dem gf-Thread wird aber nicht mit Gesetzen oder Rechtssprechung argumentiert, sondern mit "kann ich mir nicht vorstellen". Das dort vorgetragene Argument, der GS-Bescheid müsste "nach außen" wirken, zieht aber nicht, da die Gemeinde sowohl als Hoheitsträger (Finanzverwaltung) als auch als Fiskus (Wirtschaftssubjekt) auftritt. Der Fiskus befindet sich somit "außerhalb" der hoheitlichen Tätigkeit.
Richtig. bei mir kommt der Bescheid über Grundsteuer von der Stadtkämmerei. Vermietet die Gemeinde nun eine Wohnung, ist es sogar denkbar, dass dieselbe Stadtkämmerei die Miete kassiert.
Trotzdem ist das eine hoheitliche Aufgabe, das andere Wirtschaftstätigkeit der Gemeinde.
Im übrigen "zieht" ebenso das Gleichbehandlungsargument aus Gandalfs Beitrag.
Ich habe diese Antwort als hilfreichste gewählt besonders der 2. Absatz sehr gut erklärt ist.
Dit kann ick jetze den "Ungläujien" uffe Stulle schmiern;-) bzw. hab ick dit schon.
Natürlich sind auch fast alle anderen Antworten und Kommentare hilfreich gewesen.
Danke und Gruß anitari