Muß die Gemeinde an sich selbst Grundsteurn zahlen?

2 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Wenn die Gemeinde Mietwohnungen unterhält, dann zahlst sie dafür auch Grundsteuer. Klingt für Außenstehende eventuell lächerlich, aber das Steueramt erlässt tatsächlich Grundsteuerbescheide und verschickt diese an das Hochbauamt, welches in der Regel die Liegenschaften verwaltet, und aus dem Haushalt des Hochbauamtes wird die Grundsteuer in den Steuerhaushalt umgebucht. Es wird also tatsächlich Grundsteuer gezahlt. Sollte eine Stadt Betriebe gewerblicher Art unterhalten, ergehen auch diesbezüglich Gewerbesteuerbescheide und diese werden auf die gleiche Weise gezahlt.

Die Erhebung der Grundsteuer ist eine hoheitliche Tätigkeit. Die Vermietung von Wohnungen eine nichthoheitliche Tätigkeit. Würde die Stadt keine Grundsteuer von sich selber erheben, hätte sie einen wirtschaftlichen Vorteil gegenüber Personen die Wohnungen vermieten und Grundsteuer bezahlen müssen. Da das nichts ein kann, kommt es zu diesem Gespinst.


anitari 
Beitragsersteller
 24.06.2013, 19:54

Ich habe diese Antwort als hilfreichste gewählt besonders der 2. Absatz sehr gut erklärt ist.

Dit kann ick jetze den "Ungläujien" uffe Stulle schmiern;-) bzw. hab ick dit schon.

Natürlich sind auch fast alle anderen Antworten und Kommentare hilfreich gewesen.

Danke und Gruß anitari

Meandor  24.06.2013, 21:11
@anitari

Ich kannte von berufswegen auch nur die Vorschrift über die Grundsteuerbefreiung für ihren hoheitlichen Bereich und hielt es für Blödsinn, dass sich die Gemeinde selbst etwas überweist.

Da meine Frau aber bei einer Stadt arbeitet, konnte sie mir bestätigen, dass es die Grundsteuerbescheide wirklich gibt und dass auch die Zahlungen umgebucht werden.

Bei ganz normalen Mietwohnungen gibt es keine Steuerbefreiung. Diejenigen Wohnungen die steuerbefreit sind, werden in § 5 GrundsteuerG aufgeführt:

http://www.gesetze-im-internet.de/grstg_1973/__5.html

Schau es Dir an: Deine Meinung mit den "mildtätigen Zwecken" kann man nicht so allgemein teilen.


anitari 
Beitragsersteller
 23.06.2013, 11:07

Den § 5 des Grundsteuergesetzes habe ich ja schon gefunden. Das mit den "mildtätigen" Zwecken ist nicht auf meinem Mist gewachsen. Habe ich im Zuge meiner Recherchen dazu irgend wo gelesen.

Die Frage ist ja eigentlich die Behauptung des einen Users das eine Gemeinde an sich selbst keinen Grundsteuerbescheid erlassen kann, folglich keine zahlt und somit nicht auf die Mieter umlegen kann/darf.

Privatier59  23.06.2013, 11:09
@anitari

Wenn sie Grundsteuer schuldet wird die Gemeinde ja wohl auch nicht umhinkommen, einen Bescheid zu erlassen. So ganz sehe ich die Problemstellung also nicht.

anitari 
Beitragsersteller
 23.06.2013, 11:37
@Privatier59

Ich ja eigentlich auch nicht. Aber Fragesteller und dieser User behaupten hartnäckig das eine Gemeinde gegen sich selbst keine G-Steuerbescheid erlassen kann.

Mikkey  23.06.2013, 11:49
@anitari

In dem gf-Thread wird aber nicht mit Gesetzen oder Rechtssprechung argumentiert, sondern mit "kann ich mir nicht vorstellen". Das dort vorgetragene Argument, der GS-Bescheid müsste "nach außen" wirken, zieht aber nicht, da die Gemeinde sowohl als Hoheitsträger (Finanzverwaltung) als auch als Fiskus (Wirtschaftssubjekt) auftritt. Der Fiskus befindet sich somit "außerhalb" der hoheitlichen Tätigkeit.

anitari 
Beitragsersteller
 23.06.2013, 12:08
@Mikkey

Danke Mikky für die "ziehenden" Argumente!

anitari 
Beitragsersteller
 23.06.2013, 15:39
@anitari

In allgemeinverständlichen Worten, die Abteilung Finanzen/Steuern der Gemeinde kann gegen den Vermieter Gemeinde Grundsteuer erheben.

Richtig?

Mikkey  23.06.2013, 17:45
@anitari

Richtig. bei mir kommt der Bescheid über Grundsteuer von der Stadtkämmerei. Vermietet die Gemeinde nun eine Wohnung, ist es sogar denkbar, dass dieselbe Stadtkämmerei die Miete kassiert.

Trotzdem ist das eine hoheitliche Aufgabe, das andere Wirtschaftstätigkeit der Gemeinde.

Im übrigen "zieht" ebenso das Gleichbehandlungsargument aus Gandalfs Beitrag.