Wie lautet die Bemessungsgrundlage für die KSA-Berechnung?

Support

Liebe/r amike,

finanzfrage.net ist eine Ratgeber-Plattform und Fragen zu Hausaufgaben passen nicht zu diesem Grundgedanken. Hausaufgabenfragen sind nur dann erlaubt, wenn sie über eine einfache Wiedergabe der Aufgabe hinausgehen, Zunächst sollte man aber immer versuchen, die Hausaufgaben allein zu bewältigen.

Bitte schau doch noch einmal in unsere Richtlinien unter http://www.finanzfrage.net/policy und beachte dies bei Deinen zukünftigen Fragen. Deine Beiträge werden sonst gelöscht.

Vielen Dank für Dein Verständnis!

Herzliche Grüße

Ria vom finanzfrage.net-Support

4 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Meinst Du die Künstlersozialkasse? Also KSK?

es ist einfach die Bruttogage + das was der Veranstalter für der Künstler an Dritte gezahlt hat. Also z. B. Steuern. 

Alles einfach zu finden auf:

kuenstlersozialkasse.de


amike 
Beitragsersteller
 23.04.2015, 20:03

Vielen Dank - du bist, wie immer, der Beste! DH!

Hallo Amike , lange nichts gehört !

 Wenn du in deine Frage eine Katze eingebunden hättest wäre die Ria vielleicht nicht so streng .

Denn das ist bei den heutigen Richtlinien erlaubt !

 Für mich gehört deine Frage dazu :

Rat

Alle Fragen, bei denen nach persönlichem Rat gefragt wird: „Meine Katze zerkratzt mein teures Sofa - was soll ich tun?“

https://www.finanzfrage.net/policy 

Ansonsten wfw !

 Gruß Z... .


amike 
Beitragsersteller
 27.04.2015, 12:01

Guter Tipp - danke - aber ich bin ein Hundefreund......... 8-)

Das nennt man Hausaufgabe - nicht Finanzfrage


Zitterbacke  24.04.2015, 22:36

Mit Katze wäre das nicht passiert ! ;-)))

amike 
Beitragsersteller
 24.04.2015, 10:35

Das ist keine Hausaufgabe, sonder Prüfungsvorbereitung...........

Abkürzungen erklären !!!