Für meine PV-Anlage muß ich monatliche USt-Voranmeldungen per Elster machen. In der Anfangsphase hatte ich teilweise auch Vorsteuerüberschüsse. Die sind mir innerhalb weniger Tage nach Absenden der VA ohne weitere Nachricht überwiesen worden, die Abbuchungen gehen genauso schnell. Also, in einfachen Fällen Wie diesem kann das alles ganz fix gehen. wie es bei dir ist, kann man aus deiner Frage nicht herauslesen.

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Vielleicht muß man da taktisch denken. Wenn du während der Ausschlagungsfrist von 6 Wochen mit deiner Forderung auf den Erben zugehst, wirst du ihn vielleicht damit in die Ausschlagung treiben. Warte doch diese Frist ab, vielleicht hast du Glück und er schlägt nicht aus, dann kannst du fordern. Jedenfalls hat der Erblasser da einen schönen Scherbenhaufen hinterlassen. Irgendeiner, der nichts dafür kann, muß jetzt für ihn zahlen. An deiner Stelle würde ich mir aber die Frage stellen, warum ich das sein sollte.

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Gegenfrage: Würdest du deinen Arbeitgeber daran beteiligen, wenn du weniger Miete bezahlst, weil du 35 Kilometer entfernt auf dem Land wohnst und nicht neben dem Arbeitsplatz die teurere Stadmiete? Ist das in Belgien auch üblich?

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Das wirst du in Italien finanzieren müssen, denn deutsche Banken nehmen die Immobilie nicht als Sicherheit an. Dabei ist zu bedenken, dass in Italien andere Finanzierungsmodalitäten üblich sind als in Deutschland. Die Laufzeit ist kürzer, d.h. die Tilgung höher. Die Zinsen sind variabel, im Augenblick sehr günstig, aber das kann sich ändern. Du zahlst nicht monatliche Raten sondern halbjährliche. Versuche das am besten vor Ort zu kären, allerdings wird es nicht einfach sein, einen Bankberater zu finden, der deutsch oder englisch kann. Wenn die Sprache ein Problem ist, wäre es vielleicht eine Möglichkeit, sich zunächst in Südtirol, etwa Bozen, beraten zu lassen und den Kredit dann bei der örtlichen Filiale dieser Bank zu organisieren. allerdings muß ich mich der Warnung von Jacetas anschließen: Immobilienkäufe in Italien sind mit hohen baurechtlichen Risiken verbunden, vor allem bei Neubauten, das Rechtssystem ist nur schwwer durchschaubar. Überlege dir das gut, ob das unbedingt sein muß, dort etwas zu kaufen.

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War diese "Bankkarte" vielleicht eine Kreditkarte? Die wird monatlich abgerechnet.

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Das kommt darauf an, wo man das machen läßt. Wir haben über Bekannte einen "Hausgerätedoktor" kennengelernt, der sehr günstig und zuverlässig arbeitet. Der ist unglaublich findig. Ist ein Einmannbetrieb. Stellt Rechnungen. Solche Minifirmen gibt es wohl häufiger, vielleicht auch in deiner Nähe, hör dich mal in deinem Bekanntenkreis um oder schau in den gelben Seiten nach. Das ist sehr praktisch, wenn man so einen Service kennt, es gehen ja immer wieder Geräte kaputt. Das muß nicht alles gleich weggeworfen werden.

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Der, der die Verstopfung verursacht hat, muß den Handwerker bezahlen. Wenn du erst vor kurzem eingezogen bist und findest einen verstopften Abfluß vor, zahlt der Vermieter. Wenn du schon Jahre da wohnst, wird die Verstopfung auf dich zurückzuführen sein, was immer du in dem besagten Abfluß runtergespült hast. Beauftragen solltest du den Handwerker aber nur in Absprache mit dem Vermieter, der hat vielleicht eine firma, die er immer beauftragt und die sich auskennt im Haus.

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Wenn es dir um ein Haus geht, dann ist oft ein Vorteil von älteren Objekten, dass man damit zu einem größeren Grundstück kommt. Heute wird ja immer mehr verdichtet. Wer ein bißchen mehr Abstandsfläche haben will, sollte nach älteren Häusern schauen. Renovieren kann man nach und nach, Abstandsflächen vergrößern nicht mehr.

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Den Austritt erklärst du beim Einwohnermeldeamt, die melden das dann weiter an deine Kirchengemeinde, dort wirst ausgetragen. Theoretisch kannst du zum Austritt auch direkt in das Pfarramt gehen, in dessen Gemeinde du Mitglied noch bist, ist aber nicht nötig. Möglicherweise wirst du nach dem Kirchenaustritt von dem Pfarrer schriftlich oder persönlich kontaktiert und nach den Gründen für deinen Austritt gefragt. Dann mußt du beim Finanzamt deine Lohnsteuermerkmale ändern lassen, damit du keine Kirchensteuerabzüge mehr hast. Allerdings ist zu bedenken, dass die Kirchensteuer als Sonderausgaben bei der Einkommensteuer abgesetzt werden können. Zahlst du keine Kirchensteuer mehr, dann wird automatisch deine Einkommensteuer-/Lohnsteuerlast höher. Der Einspareffekt durch den Austritt wird damit reduziert. Wenn das der einzige Grund für den Kirchenaustritt ist, dann solltest du nochmal nachrechnen und nachdenken.

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Das klingt aber eher nach einem Haftpflichtfall, wenn dein Nachbar den Wasserschaden verschuldet hat. Dann müßte doch seine Haftplicht - hoffentlich hat er eine - auch für deine Mietminderung aufkommen. Das geht dann auch nicht zu Lasten des Vermieters. Eigentlich müsstest du dich mit deinem Vermieter zusammentun, denn ihr habt das gleiche Interesse gegenüber dem Verusacher, dass der die Schäden gegenüber allen Leidtragenden ersetzt.

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Die Empfehlung ist zwar gar nicht korrekt, aber vielleicht mußt du nochmal dort einkaufen gehen ...

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Eigentlich sollte man die Griechen im Augenblick ja gezielt unterstützen und gerade deshalb dort Urlaub machen. Ich hätte allerdings Bedenken, nach der Wahl Mitte Juni dorthin zu fahren, weil wir nicht absehen können wie es dann dort auf den Straßen zugeht und ob dort nicht durch Streiks alles lahm gelegt wird. Vielleicht sollte man mit der Buchung noch 2-3 Wochen warten. Ich hoffe ja, dass die die Kurve noch kriegen und eine funktionsfähige Regierung wählen.

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Du darfst dich nicht ungerecht behandelt fühlen, weil auch das Aussehen deines Gartenanteils sich auf den Gesamteindruck auswirkt. Möglicherweise hat der Vermieter auch Verpflichtungen aus der Hausordnung, die er ohne deine Mitwirkung nicht erfüllen kann. Das sollte er aber im Mietvetrag fixiert haben.

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Schecks sind bei uns unüblich geworden, aber in anderen Ländern, z.B. Italien, sind sie noch normal als Zahlungsmittel. Vielleicht stammt dein Käufer aus so einem Land und hat sich noch nicht umgewöhnt. Im Prinzip ist nichts dagegen zu sagen, aber es macht halt die Abwicklung viel umständlicher für dich, weil du damit erst zur Bank mußt, um an das Geld zu kommen. Das kannst du ihm schon sagen, ohne dass damit gleich Schlimmes unterstellt wird.

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Wenn niemand hingeht, wird es auch nicht gebraucht. Sollen wir Steuergelder auch noch dafür ausgeben, leerstehende Gasthäuser zu unterhalten?

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Schau mal hier:

http://www.finanztip.de/recht/steuerrecht/ferienwohnung-vermietung.htm

Für dich interessant ist der letzte Satz: Keine Einkommensteuerpflicht bei Liebhaberei. Das Finanzamt will nämlich keine steuermindernde Verluste anerkennen, wenn erkennbar ist, dass die FeWo niemals Überschüsse bingt. Deshalb werden auch Vermietungen im Rahmen der Liebhaberei außen vor gelassen.

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In das Grundbuch kann m.W. jeder Einblick nehmen, der ein berechtigtes Interesse angeben kann. Da sollte es keine Probleme für dich geben. Ruf doch einfach mal im Grundbuchamt an und frage wie das geht, ob du kommen mußt oder ob die einen Auszug zuschicken.

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Sei doch froh, wenn du so nahtlos eine Anstellung findest. Wenn du noch kein Abschlußzeugnis vorlegen kannst, wirst du aber eine Festanstellung nur unter dem Vorbehalt bekommen, dass du das in angemessener Zeit nachreichst. Solange ist das eine Hängepartie. Da würde ich mich nicht sofort exmatrikulieren. Für den Arbeitgeber wäre es hilfreich, wenn du vorab einen Notenstatus vom Prüfungsamt bekommen kannst, also eine vorläufige Liste deiner Noten, damit die auch was schriftliches für die Akten haben.

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