Mord bei Beichte gestehen und weiteren Mord ankündigen - was passiert wenn der Pfarrer eine anonyme Anzeige erstattet und tatsächlich der Beichtende?
überführt und verhaftet wird? Macht sich der Pfarrer dennoch wegen Beichtgeheimnisverrat strafbar?
4 Antworten
Stelle dir mal vor, das darf der Pastor nicht nur, das muss dieser sogar anzeigen!
Falsch - ein Priester ist auch dann an sein Beichtgeheimnis gebunden, wohingegen ein Arzt bzw. Psychotherapeut zur Meldung verpflichtet wäre.
https://www.katholisch.de/artikel/19551-wenn-das-beichtgeheimnis-an-die-grenzen-kommt
Macht sich der Pfarrer dennoch wegen Beichtgeheimnisverrat strafbar?
"strafbar" wäre relativ - ein Priester müsste mit seine Exkummunizierung rechnen.
"Wer von dem Vorhaben oder der Ausführungeines Mordes (§ 211) oder Totschlags (§ 212) oder eines Völkermordes (§ 6 des Völkerstrafgesetzbuches) oder eines Verbrechens gegen die Menschlichkeit (§ 7 des Völkerstrafgesetzbuches) oder eines Kriegsverbrechens (§§ 8, 9, 10, 11 oder 12 des Völkerstrafgesetzbuches) oder eines Verbrechens der Aggression (§ 13 des Völkerstrafgesetzbuches),zu einer Zeit, zu der die Ausführung oder der Erfolg noch abgewendet werden kann, glaubhaft erfährt und es unterläßt, der Behörde oder dem Bedrohten rechtzeitig Anzeige zu machen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft."
ich hatte ausdrücklich den aktuellen link gepostet...steht da etwas davon, das Pfarrer davon ausgenommen sind? wohl nicht.... im übrigen.... mein stiefvater war Diakon... dürfte fast alles machen als ein Pfarrer...wo fängt es da an... beim Pfarrer...und hört bei Diakonen auf?...das stgb hat keine Berufe davon ausgenommen... warum und wieso müssen sie die Gesetzgeber fragen...da ist finanzfrage definitiv die verkehrte Informationsquelle
Der Blick ins Gesetz klärt alle Unklarheiten:
https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__139.html
Der Geistliche braucht Straftaten nicht anzuzeigen, aber er darf das.
Er riskiert damit seine Exkommunikation.
Der Pfarrer muss ja den versuchten Morge, bzw. den Mörder nicht anzeigen.
Er könnte sagen, dass ihm unter dem Beichtgeheimnis verraten wurde, dass die Person X in Lebensgefahr schwebt udn in den nächsten Tagen geschützt werden muss.
So kann er der gesetzlichen Pflicht udn dem Beichtgeheimnis gerecht werden.
Nein, muss er nicht.