Ist bei einem Putsch laut StGB eine lebenslange Freiheitsstrafe denkbar oder ist diese nur für Mord zwingend vorgesehen?
1 Antwort
Ein Blick ins Gesetz erleichtert die Lösungsfindung:
Strafgesetzbuch (StGB)§ 81 Hochverrat gegen den Bund(1) Wer es unternimmt, mit Gewalt oder durch Drohung mit Gewalt
- den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu beeinträchtigen oder
- die auf dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland beruhende verfassungsmäßige Ordnung zu ändern,
wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe oder mit Freiheitsstrafe nicht unter zehn Jahren bestraft.
Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Dr. iur.