Ist bei einem Putsch laut StGB eine lebenslange Freiheitsstrafe denkbar oder ist diese nur für Mord zwingend vorgesehen?

1 Antwort

Ein Blick ins Gesetz erleichtert die Lösungsfindung:

Strafgesetzbuch (StGB)§ 81 Hochverrat gegen den Bund

(1) Wer es unternimmt, mit Gewalt oder durch Drohung mit Gewalt

  1. den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu beeinträchtigen oder
  2. die auf dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland beruhende verfassungsmäßige Ordnung zu ändern,

wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe oder mit Freiheitsstrafe nicht unter zehn Jahren bestraft.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Dr. iur.