Mitgebrachte Wohnung im Alleineigentum in die Ehe, Zugewinn?
Guten Tag, meine Frau und ich gehen nun getrennte Wege und es gibt Streitigkeiten bzgl meiner mitgebrachten Wohnung in die Ehe bzgl des Zugwinnausgleichs. Kurz zu den Eckdaten
Vor der Ehe:
01.08.2013 Kauf Wohnung 140.000€
21.05.2016 Heirat
24.10.2018 Verkauf für 235.000€ , Restschuld war 107.000€
Somit ein Gewinn von 128.000€
Dieser Gewinn wurde in eine neue Immobilie investiert.
Jetzt ist die Frage, wieviel genau ich bekomme, und wieviel Sie! Mein Anwalt meinte, sie hat nur Recht auf den Zugewinn bzw. Wertsteigerung von der Zeit Hochzeit bis Verkauf.
Ihre Anwältin meinte, es ist relevant, wieviel in der Zeit von Hochzeit bis Verkauf ABGEZAHLT wurde.
Es ist extrem schwierig das auszurechnen, da wir ja eigentlich die genauen Zahlen über die Wertsteigerung pro Jahr brauchen. Das bekommen wir von einem Gutachter, der aber schnell mal bis zu 10.000€ kosten kann, man kann ja nicht davon ausgehen dass man einen linearen Wertzuwachs von ca. 10% im Jahr hat.
Zudem, wie haben eine neue Wohnung gekauft (während der Ehe, nach dem Verkauf der alten Wohnung) , für 440.000€, und diese hat nun ca.600.000€ wert, diese soll nun schnellstmöglich verkauft werden. Jetzt stellt sich die Frage, wie wird der Zugewinn ausgerechnet, von der ALTEN Wohnung und der neuen Wohnung, das muss doch irgendwie zusammen verrechnet werden
Jetzt ist die Fragen
Ich hoffe hier kann mir jemand weiterhelfen.
Vielen Dank und beste Grüße
Maik
3 Antworten
Beide Anwälte haben etwas Recht.
Stichtag ist der Tag der Eheschließung.
Was war die Wohnung an dem Tag (vermutlich) wert?
Wie hoch war an dem Tag die Restschuld?
Das, was ab da abgezahlt wurde geht ebenso in den Zugewinnausgleich, wie die Wertsteigerung ab dem Tag.
Fröhliches Rechnen. Aber man sollte sich sagen, lieber um5.000,-Euro großzügig sein, als 10.000,- an Anwälte bezahlen.
Trotzdem auf die Feinheiten achten. Ausgangswert ist Kaufpreis + Notar, Grundbuch, Grunderwerbsteuer, Makler.
Aber wenn man damit auf 160.000,-kommt und der Verkaufspreis 235.000,-war, soist die Steigerung 75.000,-in 5 Jahren, also ca. 15.000,- p.A. Da würde ich den Wert bei Eheschließung schon pauschal mit 205.000,-ansetzen. Den Darlehnswert kann man aus dem Kontoauszug sehen und schon hat man den Wert des Anfangsvermögens.
Wer es genauer möchte zahlt eben einen Gutachter und die Anwälte.
Ist doch eigentlich NICHT so schwer, wenn man sich einfach auf eine Summe EINIGT!
Besser als das Geld in Anwälte und Gutachten zu investieren.
Also:
Mache einen vernünftigen/realistischen Vorschlag und gut ist.
Dann wird man sich eben irgendwo mittig einigen müssen.