Habe eine Eigentumswohnung vor der Ehe gekauft und jetzt nach 7 Jahren Ehe wollen wir unsTrennen.Die Wohnung Vermietet was muss ich Als Zugewinn Zahlen?

4 Antworten

Kiyalausanne

Wesentliche Informationen zur ETW fehlen, deshalb lediglich ein Beispiel:

2014 Index 1289,4 = 230 000, 2021 Index 1568.3 = 195.000, Afa 4,8 % = 9.400 = 185.600, Marktresonanzzuschlag durchschnittlich 7,09 p.a. = 16.300 p.a = 114.400

Ergebnis 300 000./. 230 000 = 70.000 : 2 = 35 000-.

Anbieten max. 30.000 € in Raten. Erfahrungsgemäß erkennen "vernünftige Parteien" ein kostengünstiges Kurzgutachten an.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Es geht um den Wertzuwachs während der Ehe. Sowhl bei Dir, wie bei deiner Frau.

Du hast eine Wohnung im Wert von 230.000,-in die Ehe gebracht, die heute 300.000,- Wert ist. Nehmen wir mal an, andere Vermögenswerte hattest Du vorher und jetzt nicht.

Deine Frau hat Schulden mitgebracht (0,- Vermögenswerte), nehmen wir mal an, es wären 30.000,- Gewesen (nur für eine Beispielrechnung) und etwas hat sie getilgt noch sind es noch 20.000,-.

Dann hätte sich Dein Vermögen um 70.000,- Euro erhöht udn das Vermögen von Deiner Frau um 10.000,- Euro (weniger Schulden.

Somit 70.000,- - 10.000,- = 60.000,- mehr Vermögenszuwachs bei Dir.

Du musst 30.000,- an Deine Ehefrau zahlen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

“Zugewinn ist der Betrag, um den das Endvermögen eines Ehegatten das Anfangsvermögen übersteigt“ sagt das BGB. 70.000€ Wertzuwachs ergeben dann einen Ausgleichsanspruch von 35.000€. Ob die Wohnung vermietet ist, ist dafür egal, die Mieteinnahmen könnten aber im Rahmen von Unterhaltsansprüchen, also bei der Einkommensberechnung zum tragen kommen. Anfangs- und Endvermögen der Ehefrau wären beim Zugewinnausgleich gegenzurechnen.


Kiyalausanne 
Beitragsersteller
 09.10.2021, 00:53

Danke für die schnelle Antwort...aber wie berechnet man eine Immobilien Wertzuwachs? 2015 bis heute in Frankfurt am Main?

orgel  09.10.2021, 01:04
@Kiyalausanne

Wenn ihr euch über die Höhe des Zugewinnausgleichs nicht einig werdet, dann im Zweifel über den damaligen Kaufpreis und ein Wertgutachten eines Sachverständigen für den aktuellen Wert der Immobilie. Es könnten aber auch statistische Vergleichswerte herangezogen werden. Letztendlich wird ein Richter entscheiden, wenn man sich nicht auf eine Basis einigen kann.

Dder Zugewinn wäre die Hälfte der Wertsteigerung während der Ehejahre.

Dagegen zu rechnen wären die Schulden Deiner Frau welche während dieser Zeit abgetragen wurden.