Steht mir bei einer Scheidung Zugewinn zu, wenn Mutter Nießbrauchrecht hat?

2 Antworten

Hallo Mamilu1,

wenn das Haus während der Ehe an Wert gewonnen hat, steht bei einer Scheidung jedem Ehepartner 50% der Wertsteigerung zu.

Voraussetzung ist, dass ihr in einer Zugewinngemeinschaft gelebt habt (ohne extra Ehevertrag). Dein Anwalt hat also recht.

Der Nießbrauch verhindert nicht, dass du Anspruch auf die Hälfte der Wertsteigerung hast.

Lasse dich von einem Anwalt für Familienrecht beraten.

VG Emelina

nein, Du bekommst da nix, bei mir war das gleiche, meine Ex hatte auch nie was bekommen in den 3 Jahren Scheidungskampf.

Wenn Dein Baldex ein wenig pfiffig ist, wohnt er zur Miete im eigenen Haus, habe ich damals auch getan, die Miete wurde von der Familienrichterin anerkannt, und ich bin dadurch unterm Satz gefallen, bedeutete "keinen Unterhalt".

Die Mutter da von Deinem Baldex kann vermieten, an wen sie will, und eben wie bei mir damals, an mich als Besitzer im Grundbuch.

Was anderes wäre es, wenn die Mutter vor der Scheidung verstorben wäre.

Bei Niessbrauchrecht gehört dem Baldex das Haus nur auf dem Papier, die Mutter hingegen hat die Alleinbefugnis, ist natürlich auch abhängig, wie genau das Niessbrauchrecht da beschrieben ist, meine Mutter hatte Niessbrauchrecht an allen Räumen in dem Haus.

Ich würde Dir raten, einen Fachanwalt für Familienrecht zu befragen...Anwalt ist nicht gleich Anwalt...

wie gesagt, meine Ex hatte nie davon provitiert, ich vermute da, ohne genaues zu wissen, das Du da nix bekommst, es sei denn, Urteilsmässig hat sich heute wasd verändert, meine Scheidung ist um die 20 Jahre her


Mamilu1 
Beitragsersteller
 29.10.2022, 13:57

Mein Mann kann nicht "plötzlich" zum Mieter werden, denn er ist es ja die ganzen Jahre nicht gewesen, sondern war schon Eigentümer von der jetzigen Wohnung, in der ich auch noch mit unseren Kindern lebe. Mein Mann bekam 2002 das Haus überschrieben und seine Eltern bekamen halt dieses Nießbrauchrecht. Sie behielten eine Wohnung im Haus und vermieteten sie. Zwei Wohnungen gehören meinem Mann. Eine Wohnung hat er vermietet und in einer Wohnung leben wir. Der Anwalt sagte halt von sich aus zu mir, dass mir auch Zugewinn am Haus zustehen würde, da Immobilienwerte mit den Jahren gestiegen wären. Aber ich habe ja auch diesen Vertrag und übergebe sowieso alles dem Anwalt.

tellerchen  29.10.2022, 13:55

hatte noch was vergessen, die Mutter lebt ja noch, und ich denke, wenn Du da was unternimmst,werden sich Mutter und Sohn zusammentun, und die Mutter widerruft die Schenkung zb wegen groben Undank, da wird sich ein Grund da finden, also Du bekommst da definitiv nix, kann Dir sogar zum Nachteil gereichen, weil falls der baldex da Mieter wird...bzw ist, wird die Miete als Mietauskommen angerechnet. Mein Haus hat 240 qm Wohnfläche nebst 40 qm Wintergarten...also vergleichbar mit einem 3 Familienhaus

Mamilu1 
Beitragsersteller
 29.10.2022, 14:02
@tellerchen

Könnte alles sein, glaube ich aber eher nicht. Man kann nicht so einfach nach dem Einreichen der Scheidung etwas ändern. Der Zugewinn ist ja nun einmal eingetreten. Da würden aber viele Leute mal schnell etwas rückgängig machen, sobald die Scheidungseinreichung ins Haus flattert, meine Meinung.

tellerchen  29.10.2022, 14:09
@Mamilu1

tja "Glauben" und "meinungen" zählen vor Gericht nicht. Da zählen nur Beweise. Na klar kann man was ändern, ein Schenkungsvertrag kostet so um die 2000 Euronen, und wie du geschrieben hattest, wohnt ihr ja auch in dem Haus, dein Baldex muß mit der Mutter nur ein Mietbuch verfassen, gibts in jedem guten Schreibwarenladen.

Wenn die Mutter gestorben wäre, wäre das was anderes. Ich hatte damals eine Fachanwältin für Familienrecht, und außer Rentenpunkte wegen meinem guten Verdienst in den Ehejahren hatte die an Zugewinn rein garnix bekommen. trotz wünsche ich dir viel Glück, aber gebe dir wenig Hoffnung.Alles Gute Dir

tellerchen  29.10.2022, 14:12
@tellerchen

Es gibt ein Sprichwort, von einem damaligen Anwalt: "Vor Gericht und auf hoher See ist man in Gottes hand"