Ist Kündigungsschreiben ungültig wenn Nachname unvollständig ist?
Hallo zusammen,
folgendes Problem. Mietvertrag besteht seit über 20 Jahren. Mieter bekommt vor 2 Jahren einen zusätzlich Nachnamen also einen Doppelnamen (z.B: Max Müller Schmidt). Mieter informiert Vermieter über die Namensänderung. Mieter will kündigen und schickt ein Kündigungsschreiben raus und vergisst seinen zweiten Nachnamen. Vermieter erklärt Kündigung für ungültig und bittet um eine neue Kündigung mit neuer Kündigungsfrist.
Ist das rechtlich erlaubt? Ich habe bereits den Vertrag für die neue Wohnung unterschrieben. Die Miete für so einen simplen Fehler doppelt zu bezahlen schmerzt sehr.
Ich bitte um Rat.
Liebe Grüße
Nachtrag: Nach dem Hinweis, dass der Mietvertrag den Doppelnamen nicht hat, also Name in Mietvertrag und Kündigungsschreiben sind identisch, wurde alles als ein Missverständnis dargestellt. Ich habe die Kündigungsbestätigung nach ein paar Tagen mit der vereinbarten Kündigungsfrist erhalten. Danke an alle für eure Antworten.
2 Antworten
Der Mietvertrag hätte nach der Eheschliessung um den Doppelnamen umgeschrieben werden müssen. Der Mieter hätte den um den Doppelnamen geänderten Mietvertrag unterschreiben müssen. Ist das erfolgt? Ein einfaches Zusenden des neuen Namens ist für den Vertrag m. M. n. nicht ausreichend wirksam.
Danke für Deine Hilfe :) Ich melde mich wie es verlaufen ist.
Der Kündigende muss eindeutig zu identifizieren sein und dafür ist die Angabe des "alten" Namens ausreichend.
Ja so denke ich mir das auch. Aber das ist auch nicht so irgendein privater Vermieter, sondern börsennotierte Wohnungsgesellschaft.
Gerade die großen Wohnungsbaugesellschaften gelten als besonders ruppig im Umgang mit Mietern. Da fehlt die persönliche Beziehung und es fehlt auch die persönliche finanzielle Konsequenz für Fehlentscheidungen. Mieter sind den Mitarbeitern der Verwaltung ganz einfach lästig und "verdienen" es aus deren Sicht schikaniert zu werden.
Nein ein aktualisierter Mietvertrag liegt mir nicht vor. Kündiung ist mit dem Namen raus wie es im Mietvertrag steht. Ich könnte mich an ein Mieterschutz Verein wenden bevor ich zum Anwalt gehe?