Ist Kündigungsschreiben ungültig wenn Nachname unvollständig ist?


26.04.2020, 23:26

Nachtrag: Nach dem Hinweis, dass der Mietvertrag den Doppelnamen nicht hat, also Name in Mietvertrag und Kündigungsschreiben sind identisch, wurde alles als ein Missverständnis dargestellt. Ich habe die Kündigungsbestätigung nach ein paar Tagen mit der vereinbarten Kündigungsfrist erhalten. Danke an alle für eure Antworten.

2 Antworten

Der Mietvertrag hätte nach der Eheschliessung um den Doppelnamen umgeschrieben werden müssen. Der Mieter hätte den um den Doppelnamen geänderten Mietvertrag unterschreiben müssen. Ist das erfolgt? Ein einfaches Zusenden des neuen Namens ist für den Vertrag m. M. n. nicht ausreichend wirksam.


alex741 
Beitragsersteller
 21.04.2020, 22:21

Danke für Deine Hilfe :) Ich melde mich wie es verlaufen ist.

alex741 
Beitragsersteller
 21.04.2020, 22:05

Nein ein aktualisierter Mietvertrag liegt mir nicht vor. Kündiung ist mit dem Namen raus wie es im Mietvertrag steht. Ich könnte mich an ein Mieterschutz Verein wenden bevor ich zum Anwalt gehe?

Maerz2019  21.04.2020, 22:13
@alex741

Ja sicher, Mieterschutzverein besser und verhältnismäßiger als Anwalt - Anwalt aber bestimmt schneller als Verein. Viel Glück!

Der Kündigende muss eindeutig zu identifizieren sein und dafür ist die Angabe des "alten" Namens ausreichend.


alex741 
Beitragsersteller
 21.04.2020, 22:07

Ja so denke ich mir das auch. Aber das ist auch nicht so irgendein privater Vermieter, sondern börsennotierte Wohnungsgesellschaft.

Privatier59  22.04.2020, 05:09
@alex741

Gerade die großen Wohnungsbaugesellschaften gelten als besonders ruppig im Umgang mit Mietern. Da fehlt die persönliche Beziehung und es fehlt auch die persönliche finanzielle Konsequenz für Fehlentscheidungen. Mieter sind den Mitarbeitern der Verwaltung ganz einfach lästig und "verdienen" es aus deren Sicht schikaniert zu werden.