Mietangebot zurückziehen, obwohl das Amt alles genehmigt hat und sie auch das Mietangebot unterschrieben hat?
Kann ich eigentlich vor Gericht gehen, weil die neue Mieterin von der neuen Wohnung, wo ich ursprünglich jetzt am 1. Juni eingezogen wäre die Vermieterin wir heute per E-Mail abgesagt hat obwohl sie das Mietangebot unterschrieben hat und ich von Job Center die Genehmigung bekommen habe für den Umzug, was von NRW nach Bayern ist ? Interessant mich mal
und ich natürlich meine Wohnung gekündigt habe, in der ich mich jetzt befinde, aber das auch nur weil sie darauf bestanden hat
3 Antworten
Vor Gericht zu gehen bzw. jemanden zu verklagen steht jedem frei. Aber welche Erfolgsaussichten das hat, steht auf einem anderen Blatt. Bitte sortiere dich nochmal und schildere bitte, was jetzt tatsächlich passiert ist.
weil die neue Mieterin von der neuen Wohnung, wo ich ursprünglich jetzt am 1. Juni eingezogen wäre die Vermieterin wir heute per E-Mail abgesagt hat obwohl sie das Mietangebot unterschrieben hat
Das ist ziemlich unverständlich. Die neue Mieterin macht was? Oder meinst du die Vermieterin? Wie begründet die Vermieterin denn die Absage? Was genau wurde in dem von der Vermieterin unterschriebenen Angebot dir zugesichert?
In rechtlicher Hinsicht muss man zwischen einem verbindlichen Angebot und einer unverbindlichen Offerte zum Angebot unterscheiden.
Da wir den Wortlaut des Schriftstücks nicht kennen, können wir nicht beurteilen, was das nun ist.
"obwohl sie das Mietangebot unterschrieben hat"
Wenn es sich tatsächlich nur um ein Angebot handelt, dann liegt noch kein Mietvertrag vor!