Mieterwechsel in WG - Kautionserhöhung?
Es geht um eine WG-Wohnung, für die beide Mieterinnen als gleichberechtigte Mieter eingetragen sind - es sind zwei Monate Kaution vereinbart.
Meine Tocher ist als Nachfolgerin einer Mieterin dort eingezogen, hat einen sogenannten Änderungsvertrag als Nachfolgerin der einen Mieterin unterschrieben und zwei Monatsmieten als Kaution hinterlegt. Nun ist die andere Mieterin ausgezogen, es gibt ein neue Nachmieterin und der Vermieter will jetzt einen neuen Mietvertrag mit den beiden aktuellen Mieterinnen abschließen, in dem drei und nicht mehr zwei Monatsmieten Kaution verlangt werden - ist das zulässig?
2 Antworten
Sicher ist das zulässig. Der Vermieter ist den Mietern mit dem vormaligen Änderungsvertrag entgegengekommen, er war und ist aber nicht dazu verpflichtet.
Ohne sein Entgegenkommen bleibt nur die gemeinschaftliche Kündigung des Mietvertrages und somit wird ein neuer Vertrag abgeschlossen (wozu der Vermieter auch nicht verpflichtet wäre, er kann sich auch andere Mieter aussuchen).
Bei dem neuen Vertrag hat der Vermieter natürlich Gestaltungsmöglichkeiten, und drei Kaltmieten Kaution liegt im rechtlich zulässigen Bereich.
Deine Tochter haftet übrigens auch für den Mietanteil der Mitbewohnerin.
Dieses Urteil dürfte Euch bei Eurer Diskussion mit dem Vermieter hilfreich sein und den Abschluß eines neuen Mietvertrages mit geänderten Kautionsbedingungen hinfällig machen.
Denn bei einem Mieterwechsel in einer WG ist der Vermieter zustimmungspflichtig, es sei denn, gegen den neuen WG-Mitbewohner sprechen gravierende Dinge.