Midijob und selbstständige Tätigkeit im gleichen Betrieb?
Hallo, ich bin derzeit als Midijobber im Verkauf in einem kleinen Laden beschäftigt. Nebenbei habe ich ein Kleinunternehmen, bei dem ich eigene Illustrationen online anbiete. Nun hab ich den Vorschlag bekommen, neben dem Verkauf auch den Laden kreativ aufzuwerten. (Fassadenmalerei, Dekoplakate, Werbung im Social Media) Dies soll jedoch nicht in den Umfang des Midijobs fallen, sondern selbstständig. Ich könnte mir die Zeit selbst einteilen und hätte auch die völlige Freiheit bei der kreativen Gestaltung. Da mein Kleinunternehmen ebenfalls im kreativen Bereich liegt, könnte ich es vielleicht damit verbinden. Der Verdienst würde immer noch niedriger ausfallen als beim Midijob. Das Problem dabei ist, dass ich beim Kleinunternehmen an mehrere Kunden online verkaufe, wobei es in dem Laden nur eine Auftraggeberin gibt. Die Frage ist nun, darf ich das, oder besteht hierbei das Problem der Scheinselbstständigkeit?
2 Antworten
Nebenbei habe ich ein Kleinunternehmen, bei dem ich eigene Illustrationen online anbiete. Nun hab ich den Vorschlag bekommen, neben dem Verkauf auch den Laden kreativ aufzuwerten. (Fassadenmalerei, Dekoplakate, Werbung im Social Media)
Würdest Du denn den Onlinehandel aufgeben, oder warum denkst Du, dass Du nur noch eine Auftraggeberin hättest?
Um Dir da einen klaren Rat erteilen zu können, müsste man Deinen Geschäftsumfang kennen. Also wieviel Umsatz machst Du zur Zeit online und wieviel würde dann dazu kommen, wenn Du für den Laden arbeitest?
Unter Umständen wäre es sogar besser auf Regelbesteuerung zu optieren, anstatt Kleinunternehmer zu bleiben.
Wie willst Du denn in die Scheinselbständigkeit kommen, wenn Du durch den Onlinehandel eine ganze Reihe von Kunden hast?
Du wirst auch nicht mit dem Midijob kollidieren, weil es unterschiedliche Tätigkeiten sind.
Was Du oinline verkaufst sind doch eigene Arbeiten, ebenso ist wohl auch die Zusatztätigkeit im Laden etwas grafisches, oder künstlerisches. Das ist doch die gleiche Art Tätigkeit.
Normalerweise gibt es da keine Probleme, es sei denn das ist dein einziger Kunde. Wegen der "Fassadenmalerei" wurde ich die Handwerkskammer fragen wo die Grenze zwischen Handwerk und Kunst liegt.
Falls du nur über den "Midijob" Krankenversichert bist musst du aufpassen. Ist die Selbständigkeit in Zeiteinsatz und Einkommen höher musst du zusätzlich an die Krankenkasse zahlen..!! Das kann teuer werden, da die nicht bei 0 anzufangen zu rechnen sondern bei einem fiktiven Einkommen.
Ich würde also eher den Midijob aufstocken, da bist du dann auch besser abgesichert. Der einzige Grund warum das der Chef nicht will ist das er dich selbständig "schlechter zahlt". Ist das der Fall solltest du neu kalkulieren, dann stimmt deine Rechnung nicht. Der Aufwand für den Chef ist bei Midijob genauso hoch wie bei einem Maxijob.
Mach doch einfach mal ein gutes Angebot als "Angestellter"
Hallo und vielen Dank für die Antwort. Das Problem ist leider, dass ich für den Laden sowohl als Middijobber, als auch selbstständig arbeiten soll. Dann wäre meine Chefin die einzige Auftraggeberin. Aber meine Frage war, ob es möglich wäre die selbstständige Arbeit mit den Kleinunternehmen zu verbinden, da ich dort auch Kunden habe, die aber im Unterschied fertige "Kunst" kaufen, während ich im Laden "Kunst" mache. Die Selbstständigkeit würde immer noch vom Zeitaufwand und Einkommen geringer ausfallen als der Midijob. Natürlich würde ich auch viel lieber im Teilzeit arbeiten, aber im Moment darf ich dies leider nicht.
Erst mal selber wissen was du schreibst: "meine Chefin die einzige Auftraggeberin." + "da ich dort auch Kunden habe" passt nicht zusammen.
Solange du mehr als einen Kunden hast, bist du selbständig. Hast du nur einen einzigen dann scheinselbständig.
Wenn du "Kunst" verkaufst wärest du "freiberuflich"
Bei der IHK und den Volkshochschulen oder Kunstvereinen kann man das notwendige erlernen und selbständig zu sein. Das ist wichtig sich selber auszukennen, vor allen wegen Steuern und Abgaben.
Erst lernen dann machen !!!
Hallo und Dankeschön für die Antwort! Den Onlinehandel will ich nicht aufgeben. Der Umsatz Online liegt auch im sehr niedrigen Bereich (unter 1000 Euro im Jahr). Im Laden würde ich für die Aufträge ca. 200 Euro im Monat bekommen. Da bleibe ich lieber Kleinunternehmerin, da der Umsatz dann im Jahr sehr gering ist. Mein Problem ist eher, dass ich nicht weiß, ob ich den Onlinehandel mit der selbstständigen Arbeit für den Laden "verbinden" kann, da ich Online ab und zu meine eigenen Arbeiten verkaufe und im Laden dann regelmäßig für eine Person meine Arbeit anbiete. Dazu kommt noch, dass ich auch im Midijobbereich für den gleichen Laden im Verkauf arbeite. Es geht hier wirklich um sehr wenig selbstständig verdientes Geld (Im Midijob verdiene ich monatlich 700€ brutto), jedoch will ich auf keinen Fall in die Falle der Scheinselbstständigkeit geraten und will das auch meiner Chefin so gut es geht erläutern, dass es gegebenenfalls nicht geht, wie sie sich das vorstellt.