Kleinunternehmer nach Geschäftsaufgabe?
Ich hätte folgende Frage:
Ich war bis Anfang dieses Jahres 15 Jahre selbstständig und habe Waren im Internet verkauft.
Nach Geschäftsaufgabe im Januar 2019 ist mir einiges an Ware übrig geblieben, die natürlich in der Aufgabenbilanz aufgeführt wurde.
Mir ist es leider nicht möglich die Ware zu verkaufen, ich habe dies bereits etliche Male versucht und nur Absagen bekommen.
Meine Frage ist ob ich mich evtl. als Kleinunternehmer/Kleingewerbe selbstständig machen kann, um die Ware weiter im Internet zu verkaufen (die Ware ist eigentlich gut verkäuflich).
Kann es hier zu irgendwelchen Konflikten mit dem Finanzamt kommen, weil ich meinen Betrieb im Januar abgemeldet habe. Wie läuft es mit der Ware, ich habe ja eigentlich keinen Wareneinkauf, wie kann ich die Ware meinem Geschäft zuführen?
Grüße
3 Antworten
Die antwort von @Petz1900 ist absolut richtig udn top.
Als Anhanltspunkt für Dich, wenn Du nur die unverkaufte Ware über eBay als Privatmann verscherbelst, ist das ja über die Liste aus der Aufgabe nachweisbar udn damit ist die Sache klar.
Aber kein Stück mehr, sonst bist Du wieder im Gewerbe.
Wenn die Waren in der Aufgabebilanz aufgeführt sind sind die in dein Privatvermögen übergegangen.
Du kannst die Waren also grundsätzlich als Privatmann verkaufen.
Je nach Menge könnte man aber auf die Idee kommen, dass du dein Gewerbe nicht wirklich aufgegeben hast, sondern als Geschäftsmann weiter Waren verkaufst.
Das hängt aber vom Gesamtbild ab, da gibt es keine pauschalen Antworten.
Angenommen Du würdest tatsächlich wieder ein Gewerbe anmelden: die Kleinunternehmerregelung kannst Du anwenden, wenn Du die letzten vier Jahre nicht zur Umsatzsteuer optiert hast, und der Umsatz im Jahr 2018 nicht höher als 17.500 Euro war.