Kleinunternehmen - Kommissionsverkauf?
Hallo zusammen, ich möchte gerne im Nebenerwerb einen Second Hand Laden eröffnen. Das Ganze soll auf Kommission laufe, d. h. privat Personen (Kommittent) können Ihre Kleidung bei mir (Kommissionär) abgeben und ich verkaufe sie dann in ihrem Namen weiter. Dafür würde ich dann Provision erhalten.
Meine Frage: Wie berechne ich dem Kommittent meine Dienstleistung? Oder stelle ich die Rechnung gleich in seinem Namen?
1 Antwort
Ein Kommissionsgeschäft funktioniert rechtlich gesehen so:
Solange die Ware nicht verkauft ist, gehört sie dem Kommittenten. Im Moment des Verkaufs an den Kunden verkauft der Kommittent an dich. Es passieren also im selben moment rechtlich gesehen zwei voneinander unabhängige Vorgänge.
Umsatzsteuerrechtlich nennt man das "Doppelumsatz".
Dem sollte auch die Rechnungslegung folgen:
Du stellst dem Kunden eine Rechnung über den Preis der Ware und der Kommittent stellt eine Verkaufsrechnung an sich (bzw. du erteilst dem Kommittenten eine Gutschrift).