Meine Oma will mir Ihre Wohnung Vererben/ Verschenken! Muss ich meinen Onkel auszahlen?

5 Antworten

Was mich wundert ist, dass Ihr Euch nicht vorher Rat holt.

Eine Immobilie im Wert von 150.000,-. OK.

Mindestens 2 Kinder, ein Onkel und die Person, die Dich mit der Oma verbindet.

Was uns als Info fehlt ist, ob Deine Mutter, oder Dein Vater noch lebt, die/er Dich mit der Oma verbindet.

Ein Steuerberater hätte stimmt, weil er dann alle Informationen hat, eine gute Lösung für Euch.

Das Normale wäre ja, dass die Kinder der Oma die gesetzlichen Erben sind. Wenn es zwei sind, je 75.000,- (halbe Immobilie ) als gesetzliches Erbe.

Bekommst Du die Immobilie, wäre der Pflichtteil für jede 1/2 des gesetzlichen Erbes, also 37.500,-.

Etwas Anderes wäre, wenn Dein Elternteil, der Dich mit der Oma verbindet nicht mehr lebt. Dann wärst du einer der gesetzlichen Erben und Du müsstest nur noch die 37.500,- an den Onkel zahlen.

Bei einem Wohnrecht weniger, weil das von Wert abgezogen wird.

Aber der Punkt "Wohnrecht/Nießbrauch) muss auf jeden Fall mit einem StB diskutiert werden, siehe Kommentar von @Andri123.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

zum Erbkram:
Man müsste wissen wie viele Kinder die Oma hat (bzw. falls eins von denen nicht mehr lebt, wie viele kinder dieses kind wiederum hat).

Allgemein folgt der pflichtteilskram darau dass der Staat meint, er wäre Gott und dürfte Leuten ins handwerk pfuschen, als wären sie behindert und könnten ihre Sachen nicht selbstständig erledigen.
Will sagen:
Das Gesetz sieht vor, dass, egal wie man es anstellt und was für ein Abscha um eines der Kinder ist, dass es aufgrund des kidnesstatus trotzdem was erben muss.
Sche iß Staat halt.

Jedenfalls mathematisch ist der pflichtteil des Betroffenen die hälfte davon wie es bei normaler Erbfolge (also ohne Testament oder so) wäre.

Plump gesagt:
Frau hat keinen Mann oder so mehr und nur 3 Kinder.
hat zum Todeszeitpunkt Vermögen on 60000 Euro.
Nach gesetzlicher Erbfolge bekäme jedes der Kinder 1/3 (weil das Erbe einfach unter den 3 Kindern aufgeteilt werden würde)

Es bekäme also jedes Kind 60000/3=20000 Euro (oder rund 33,3% des Vermögens).

Nun sagen wir aber mal, Omi hätten rechtswirkam nein Testament gemacht und den Nachbarn gegenüber, warum auch immer, als Alleinerben benannt.
Dann erbt der zum Todeszeitpunkt Alles.

Allerdings haben dann, dank sche iß(!) Gesetze, die Kinder die Möglichkeit zu sagen "Yo, normalerweise hätten wir nach Gesetzesfolge geerbt.
Wir haben daher die Hälfte dessen zugut, was wir sonst bekommen hätten!"

Normal hätten die 1/3 vom Ganzen bekommen,

nun beim Pflcihtteil kriegt jeder die Hälfte dessen.

Insgesamt erbt zwar der Nachbar Alles, aber muss an jedes der 3 Kinder 1/6 (was die Hälfte von 1/3 ist) des Gesamtvermögens auszahlen (als Geldbetrag).

In deinem Fall müsste man halt wissen wie viele Erbberechtigte da sind, dann könnte man ausrechnen wie viel auszuzahlen wären.


Alsg2402 
Beitragsersteller
 15.05.2020, 16:44

2 Kinder hat Sie

densch  15.05.2020, 16:53
@Alsg2402

Nießbrauchsrecht, Wohnrecht und Co. sind natürlich auch noch so ein Thema.
Ich bin jetzt nur sprichwörtlich von Verschenken und Erben ausgegangen.

@GrafRotz: das meinte ich, hatte nur die genauen zeiten nicht mehr im Kopf.
Kann halt, wenn die Shcenkung zu kurz vorm Tod war, wieder zurückgeholt werden.
Und Nicht-Testierfähigkeit ist immer das Todschlagargument wenn jemandem sein Erbe nicht passt :-)

densch  15.05.2020, 16:34

PS: Ohne überhaupt was an ihn zahlen zu müssen, wirst du nicht durchkommen.
Dazu hätte er nachweislich mehrfach versucht haben müssen, deine Oma abzustechen oder Dergleichen.
Das ist praktisch unmöglich hinzukriegen

densch  15.05.2020, 16:33

Ansonsten zum Schenken:
Gehen tut das.
Was sie zum Todeszeitpunkt nicht besitzt, kann auch nicht vererbt werden können.
Und daher auch darauf basierend keinen Pflichtteil verlangen.
ABER:
Das Gesetz ist, wie üblich, wieder sehr sche iße(!) und zum Todeszeitpunkt klönnen die Kinder wieder kommen und sagen "Yo, die hat in den jahren vorm Stebren unser Erbe verschenkt damit wir nix kriegen!"

Daher darf, kraft gesetz, vom beschenkten das Vermögen wieder zurückverlangt werden, abhängig davon wann vorm Versterben du beschenkt worden bist.

In jedem Fall wäre verschenken wohl die sinnvollere Variante, dann würde nahc dem Tod womöglich nur ein Teil des "Geschenks" nur angerechnet werrdeen und daher auch der Pflichtteil entsprechend niedrig ausfallen.

Aufpassen müsst ihr aber in allen Fällen dass es beim notar gemacht wurde.
Und idealerweise vorher ine psychisch Begutachtung gemahct wurde hinsichtlich Testierfähigkeit.

Denn je nachdem, wie die Kidner drauf sind, sind die Unzufrieden mit ihrem Erbteil und kommen nach dem Tod und sagen "Yo, die Alte war ja schon völlig durchgeknallt als sie das Testament gemacht hat/ das Haus verschenkt hat.
Die wussten nicht mehr was sie tat"

Und falls die damit durchkommen dass deine oma damals shcon nicht mehr testierfähig war, würde das Testament oder Shcenkungsurkunde als ungültig festgestellt werden.
Daher besser vorsorgen durch psychisches Gutachten oder so und Urkunde nur beim Notar machen :-)

GrafRotz  15.05.2020, 16:44
@densch

Lebt die Oma noch zehn Jahre, können sich die Erben nichts mehr "zurückholen". Alles davor unterliegt der Abschmelzung und löst einen Pflichtteilsergänzungsanspruch aus. Gutes Argument übrigens mit der Testierfähigkeit. Auch davon überzeugt sich der Notar. Jedenfalls ist blinder Aktionismus in Erbangelegenheiten selten gut ausgegangen. Ich würde es auch bevorzugen, dass mein letzter Wille auch als solcher tatsächlich durchgeführt wird. Da Erben oft Menschen, die haben sich Jahre einen scheiss geschert, stehen aber auf der Matte und halten die Hand auf. Brech.

Ich reime mir zusammen, wieviel Kinder deine Oma hat. Kann es sein, dass der Notar von 18000 Euro sprach? Ihr tätet gut daran, eine qualifizierte Beratung bei einem Rechtsanwalt vor Ort zu eurem Thema in Anspruch zu nehmen! Du hast nur die Hälfte aller erforderlichen Informationen geschildert. Der RA soll euch bitte auch zum Thema Vermächtnis, Nießbrauch etc. beraten. Glaub mir, das Geld ist gut angelegt. Denn so wie ihr euch das denkt, wird das hinten und vorne nix.


Alsg2402 
Beitragsersteller
 15.05.2020, 16:46

Sie hat 2 Kinder: Nießbrauch haben wir in dem Fall auch sogar angewendet

Andri123  15.05.2020, 17:03
@Alsg2402

Bei Niessbrauch beginnt die jährliche Abschmelzung bzw. Zehnjahresfrist bzgl. des Pflichtteilergänzungsanspruches allerdings nicht mit dem Datum der Schenkung. Anders bei Schenkung mit Wohnrecht.

Ich würde auch eine Beratung empfehlen.

Wer eine Immoblie erbt bekommt sicher das Geld als Kredit von der Bank, es zahlt sich aus wenn der Wert darüber ist.

Natürlich steht den Kindern ein Pflichtteil zu, dass man nicht durch lebzeitige Schenkungen oder Testamente aushöhlen darf.

Wenn man dafür keine Hypothek bedienen kann, darf man sich kein Haus schenken lassen soweit man nicht absolut sicher wäre, diese lebzeitige Schenkung 10 Jahre zu überdauern.