Antwort
Guten an alle die sich damit auskennen,
Ich habe mit meiner Exfreundin zusammengewohnt und wir beide haben alg 2 bezogen. Sie war die Antragstellerin nun kommt nach 3 jahren der Trennung eine Forderung von ihrem Anwalt das ich 200 euro also die Hälfte von der Vollstreckung der Rückforderung vom Jobcenter. Ich wurde in keinster weise in den 3 jahren über irgendwelche Rückforderungen von Ihr oder dem Jobcenter infomiert außer dem jetzigen Schreiben ihres Anwaltes. Bin ich zu einer zahlung verpflichtet muss ich den vollen Betrag zahlen obwohl Sie es soweit kommen lassen hat und und ich nicht darüber informiert wurde. Das wäre nämlich genauso bescheuert wie sich über Rechtschreibung im Internet auszuheulen
danke schonmal im vorraus