Telekom Rechnung nach Trennung und Umzug wurde weiterhin vom Ex-Partner abgebucht. Besteht Anspruch auf Rückzahlung?
Hallo,
meinem besten Freund ist die geschilderte Situation "passiert". Er hat mit seiner Freundin im Haus der Schwiegermutter gewohnt und damals als Kostenbeteiligung für den Haushalt den Telekom-Anschluss (welcher auf die "Schwiegermutter" läuft) per Sepa-Mandat bezahlt.
Dann trennten sich die Wege. In der gleichen Zeit verkaufte die Schwiegermutter das Haus und zog mit Ihrer Tochter um. Mein Freund zog ebenfalls um und meldete einen Telekom-Anschluss für sich an. Was er nicht wusste ist, daß das erteilte Sepa-Mandat für den Anschluss der "alten" Schwiegermutter auch nach deren Umzug weiterlief und für ihn nicht erkenntlich in seiner eigenen Telekom-Abrechnung integriert war. Per Zufall stellte er dies 4 Jahre später bei einem Telefonat mit der Telekom fest weil die Rechnungsbelege immer zur Ex-Schwiegermutter geschickt wurden. Einsicht erhält er nicht, da er nicht Vertragsinhaber ist...
Nach mehrmaliger Kontaktaufnahme zur Ex und Ex-Schwiegermutter wurde er immer wieder vertröstet. Nach 2 Jahren hat er den guten Willen aufgegeben und den Weg übers Amtsgericht per Mahnbescheid eingeschlagen. Heute kam die Antwort: Der Antragsgegner hat Widerspruch erhoben.
Deshalb jetzt die Frage: Macht der Gang vors Gericht Sinn oder wurden irgendwelche Fristen versäumt bzw. ist er "selbst dran schuld" das er nicht direkt das Sepa-Mandat bei Trennung aufgekündigt hat?
Vielen Dank für sachdienliche Hinweise ;-)
P.s. Moralisch ist die Sache ja völlig klar, leider nicht für Jederfrau ;))
1 Antwort
Eigentlich ist ja nichts anderes passiert, als dass er zwei, vier oder sechs Jahre lang freiwillig die Rechnungen der Schwiegermutter bezahlt hat. Das Sepamandat hätte er ja jederzeit widerrufen können.
Ich kenne es nur so, dass die Telekom für jeden einzelnen Vertrag separat abbucht. Wie sollen denn die Rechnungsbeträge für den Anschluss der Schwiegermutter in "seiner eigenen Telekom-Abrechnung integriert" gewesen sein? Das kann ja alleine schon wegen der Buchhaltung der Telekom nicht so gewesen sein.
Also ja, ich denke, dass er da Pech hat. Und wenn man nicht merkt, dass man statt z.B. 50,-€ monatlich für den eigenen Anschluss jahrelang das doppelte zahlt, weiss ich auch nicht.
Wenn man also jahrelang freiwillig fremde Rechnungen bezahlt, woraus soll sich dann rechtlich ein Rückforderungsanspruch ergeben?
Vielen Dank für die Antworten! Ich habe es ähnlich wie Anser123 eingeschätzt weil es nicht wissentlich bezahlt wurde, was auch anschließend aus dem Schriftwechsel ganz klar hervorgeht.
Mal schauen ob er noch zu seinem Geld kommt und was im Gesamten daraus wird. Die Telekom hatte ihm vor 2 Jahren telefonisch mitgeteilt das eine "erneute Sepa-Einverständnis" mit dem Umzug der Schwiegermutter schriftlich vorliegen würde. Eventuell muss da nochmal nachgegangen werden und dann kann das auch weiter Richtung Betrug gehen, aber da sollen sich am besten dann Anwälte drum kümmern. Die Geschichte ist so schon traurig genug...
Zumindest, wenn die Gegenseite anwaltlich vertreten ist (und damit solltet ihr rechnen), kommt ihr um einen Anwalt nicht herum, wenn ihr gewinnen wollt. Es gibt zu viele formale Fallstricke, die ein juristisch beratener Prozessgegner gnadenlos ausnutzen wird.
§ 812 BGB? Dass die Bezahlung der Rechnung für die Ex-Schwiegermutter nicht wissentlich und willentlich erfolgt ist, ist m. E. hinreichend plausibel darstellbar.
Zu prüfen wäre hier die Verjährung. Aber § 195 BGB i.Vm. § 199 Abs. 1 (insb. Nr. 2) BGB i.V.m. § 204 Abs. 1 Nr. 3 BGB sollte erst mal passen, oder?