Darf ich bei Ex-Freundin, die Hartz IV bekommt, normale Miete verlangen? Kindsvater-Nachlaß?

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Hallo PiPaul, wenn Du mit Deiner Ex-Freundin nicht in dieser Eigentumswohnung lebst, sehe ich kein Problem, damit kommt auch der Gedanke an eine Bedarfsgemeinschaft gar nicht auf. 2 Personen dürfen von der Größe 60 - 65 qm bewohnen, die angemessene Miethöhe (Miete sollte angemessen sein, sonst zahlt das Jobcenter nicht die volle Miete), kann Deine Freundin vom Jobcenter erfragen. Einen Kindsvater-Nachlaß (wie Du es nennst) gibt es nicht, mußt Du auch nicht geben, ABER Du wirst ggü. dem Kind unterhaltspflichtig sein, wohl auch gegenüber der Mutter in den ersten 3 Jahren.


PiPaul 
Beitragsersteller
 30.06.2013, 20:32

Vielen Dank Rentenfrau

Wie ich Dir schon auf die vorherige Frage geschrieben habe:; Das Jobcenter bezahlt "normale" Mieten oft nicht. Es gibt dort fest definierte Mietobergrenzen und was diesen Rahmen sprengt, wird nicht bezahlt. Das bringt Euch beide -Deine Ex und Dich- in eine möglicherweise sehr heikle Situation: Ihr habt einen Vertrag geschlossen den die Ex mangels finanzieller Masse nicht erfüllen kann. Die Ex müßte ein Engel sein, wenn sie da nicht auf die Idee käme, das mit den Unterhaltsansprüchen nicht auf dem kurzen Weg erledigen zu wollen und zwar per Aufrechnung mit den Mietforderungen.


Juergen010  28.06.2013, 09:08

Das mit der Unterhaltsaufrechnung ist mir auch direkt durch den Kopf geschossen - Du warst schneller ...;-)

Was haben deiner Vaterschaft und Einkommensverhältnisse der Mutter mit dem Mietpreisspiegel zu tun?

Aus moralischen Erwägungen heraus kannst du dein Kind (so es denn deins sein sollte) ebensogut auch mietfrei wohnen lassen :-)

Du darfst der Ex-Freundin eine normale Miete abverlangen. Zum Unterhalt verpflichtet bist Du nur Deinem künftigen Sprössling.

Trotzdem: Du solltest Deiner Ex-Freundin helfen. Auch jetzt schon, also nicht erst wenn das Kind da ist, denn schon die Schwangerschaft verursacht Kosten und ist körperlich belastend.

Ob das durch eine ermäßigte Miete geschieht, oder durch eine monatliche finanzielle Zuwendung ist Geschmackssache. Steuerlich günstiger ist für Dich die ermäßigte Miete, deutlich sichtbarer für die Begünstigte ist die separate monatliche Zuwendung.