Sozailarbeiterin aufgrund verleumdung verklagen?

Sehr geehrte Damen und Herren,

Ich kämpfe derzeit vor dem Familiengericht um den Umgang zu meinen Kindern, bis vor zwei Monaten durfte ich sie regelmäßig sehen ebenso meine Eltern.

Nun kam es letzte Woche zu einer Verhandlung da seit zwei monaten die Mutter und Sozialarbeiterin behaupten meine Eltern hätten sich an mir sexuell vergangen.

Meine Mutter als auch ich sind Pädagogische Fachkräfte und seit langem als solche tätig.

In der Familiären Historie der Mutter kam es zu solchen Vorfällen seitens ihrer Familie und ich wollte dagegen vorgehen, diesbezüglich weiss auch der Kinderschutz darüber bescheid. Nun wurde gegenüber mir in der Verhandlung das unfassbare Vorgeworfen, weshalb seitens der Sozialarbeiterin der Umgang zu meinen Kindern stark eingeschränkt ist.. einfach fassungslos.. Weiter wurden meine Kinder in der aktuellen Verhandlung vorab befragt und sie wollten direkt mit zu mir und auch meinen Eltern aber die Sozialarbeiterin verhinderte dies durch die unglaubliche Verleumdung der sexuellen Übergriffe meiner Eltern auf mich.

Ich und ebenso meine Eltern möchten nun eine Verleumdungsklage bzw Rufmord gegenüber Mutter und auch Sozialarbeiterin stellen, da es unfassbare Rufmord und üble Nachrede ist ..getätigt während der Verhandlung.

Was ist zu tun, einfach direkt zur Polizei und falls hat das gegen eine Sozialarbeiterin erfolg, da die Kinder regelmäßig mit mir und ebenso mit meinen Eltern in Kontakt waren, sie eine sehr starke Bindung zu uns haben.

Das ist unglaublich verrückt und einfach Wahnsinn was kann ich tun ????

Ich bitte um schnelle Rückmeldung.eldung und Hilfe, da ich soetwas noch nicht erlebt habe ??

Lieben Dank

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Wenn da von der anderen Seite wissentlich falsche Tatsachen über dich behauptet werden, würde ich mit Hilfe eines erfahrenen Anwalts versuchen, dagegen vorzugehen. Anwalt deshalb, damit du keine Fehler machst und es nicht noch schlimmer wird oder im Sand verläuft, weil du etwas wichtiges übersehen hast.

Anzeige bei der Polizei kann man zusätzlich machen, aber auch da ist es hilfreich, mit einem Anwalt gesprochen zu haben, in schwierigen Fällen könnte der Anwalt auch mitkommen.

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Deinem Vater steht das Pflegegeld zu, unabhängig davon, ob und wer aus der Familie sich um ihn kümmert. Von der Pflegekasse aus wird unterschieden zwischen Pflegegeld und Pflegesachleistungen. Pflegegeld gibt es direkt aufs Konto und man kann damit machen, was man will (auch Angehörigen geben, die sich kümmern). Pflegesachleistungen gehen direkt an einen externen Pflegedienst, der es mit der Pflegekasse abrechnet. Wenn ein externer Pflegedienst die Pflege übernimmt, ist der mögliche Betrag sehr viel höher als das reine Pflegegeld. Man kann bei der Pflegekasse auswählen, ob man Pflegegeld, Pflegesachleistungen oder eine Kombinationsleistung haben möchte. 

Sag Deinem Vater, dass du dich nicht selbst um ihn kümmern kannst und organisiere ihm einen Pflegedienst. 

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Zur Sicherheit vielleicht zukünftig die Pakete an eine Packstation schicken lassen, statt nach Hause?

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Stehst Du im Telefonbuch? Wenn ja, ggf. den Eintrag löschen lassen (geht auch nur fürs Online-Telefonbuch, und im gedruckten Telefonbuch kann man immer noch gelistet sein - wenn man das möchte).

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Mach Dir ein paar Monate lang mal eine Aufstellung, für was genau Du jeden Monat Dein Geld ausgibst. Dann kannst Du schauen, ob Du irgendwo ansetzen kannst die Ausgaben zu reduzieren.

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Eigentlich hilft da nur ein Zaun.

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Eigentlich darf man in Garagen ja gar kein Gerümpel lagern. Es gibt "Garagenverordnungen". Das könnte jemand beim Ordnungsamt melden. Muss man aber selber wissen, ob man sowas tun will...

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Ihr wolltet euch ernsthaft für eine Hochzeitsfeier noch weiter verschulden? Da könnte ich mir besseres vorstellen für das schöne Geld...
Einfach heiraten ohne viel Schnickschack. Wer braucht das überhaupt? Schön kann eine Hochzeit auch sein, ohne dass sie 20.000 Euro kostet.

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Man müsste halt zuerst mal etwas genauer analysieren, an welchem Posten genau der Unterschied denn so groß ist.

Normalerweise muss der Vermieter alle Posten der NK-Abrechnung auch nachweisen können. Lasst euch doch die Rechnungen zeigen.

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Selbst wenn Du nicht zu Hause bist, muss die Wohnung doch bestimmt irgendwie eine "Mindest-Beheizung" bekommen, damit nichts einfriert oder schimmelt. Es gibt dafür auf dem Heizkörper ja das "Frostschutz"-Symbol.
Es gibt sogar Mietverträge, laut denen man dafür sorgen muss, dass die Temperatur in den Räumen nie niedriger als xx Grad (Weiß nicht mehr, ob es z.B. 16 oder 17 sind) werden darf. Meiner Meinung nach zu Recht, sonst kommt Schimmel ins Haus und den Ärger hat hinterher der Eigentümer.

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Du bist auf nen "Dreiecksbetrug" reingefallen! :(

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Ich würde sagen, es kommt drauf an, ob die WG die Wohnung komplett von ihm gemietet hat (dann darf er nicht), oder ob der Vermieter immer nur einzelne Zimmer an einzelne Personen vermietet und das ganze als WG bezeichnet (dann darf er).

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Solche Eltern finde ich ja immer toll. Ne Freundin von mir durfte die Pille auch nicht nehmen. Dann hat sie halt 6 Mal im Jahr ne "Pille danach" geholt... Ob das besser ist?

Man kann durch solche Verbote nichts verhindern, nur alles verkomplizieren.
Vielleicht solltest Du noch ein paar Mal in Ruhe mit ihr darüber sprechen und ihr erklären, was Du vorhast. Also von wegen, dass Du trotzdem verantwortungsbewußt bleibst. (Hoffentlich tust du das dann auch. :D )
Gibt ja auch noch verschiedenste Krankheiten, die man sich einfangen kann.

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Das ist bei uns auch so, und wir sind eine große Firma inkl. Betriebsrat. Das ist bestimmt rechtens, sonst wäre schon jemand dagegen vorgegangen.

Dann geh halt langsamer zur Pforte...

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Bei mir ist das auch passiert, ich hatte im Mai einen kleinen Schaden, den hab ich relativ zeitnah "zurückgekauft", aber in der Rechnung (letzte Woche gekommen) fürs kommende Jahr steht trotzdem drin, dass ich zurückgestuft werde. Ich werte das jetzt mal als internen Fehler bei der Versicherung und renne hinterher, meine ursprüngliche SF Klasse zurück zu bekommen...

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