Sozailarbeiterin aufgrund verleumdung verklagen?

Sehr geehrte Damen und Herren,

Ich kämpfe derzeit vor dem Familiengericht um den Umgang zu meinen Kindern, bis vor zwei Monaten durfte ich sie regelmäßig sehen ebenso meine Eltern.

Nun kam es letzte Woche zu einer Verhandlung da seit zwei monaten die Mutter und Sozialarbeiterin behaupten meine Eltern hätten sich an mir sexuell vergangen.

Meine Mutter als auch ich sind Pädagogische Fachkräfte und seit langem als solche tätig.

In der Familiären Historie der Mutter kam es zu solchen Vorfällen seitens ihrer Familie und ich wollte dagegen vorgehen, diesbezüglich weiss auch der Kinderschutz darüber bescheid. Nun wurde gegenüber mir in der Verhandlung das unfassbare Vorgeworfen, weshalb seitens der Sozialarbeiterin der Umgang zu meinen Kindern stark eingeschränkt ist.. einfach fassungslos.. Weiter wurden meine Kinder in der aktuellen Verhandlung vorab befragt und sie wollten direkt mit zu mir und auch meinen Eltern aber die Sozialarbeiterin verhinderte dies durch die unglaubliche Verleumdung der sexuellen Übergriffe meiner Eltern auf mich.

Ich und ebenso meine Eltern möchten nun eine Verleumdungsklage bzw Rufmord gegenüber Mutter und auch Sozialarbeiterin stellen, da es unfassbare Rufmord und üble Nachrede ist ..getätigt während der Verhandlung.

Was ist zu tun, einfach direkt zur Polizei und falls hat das gegen eine Sozialarbeiterin erfolg, da die Kinder regelmäßig mit mir und ebenso mit meinen Eltern in Kontakt waren, sie eine sehr starke Bindung zu uns haben.

Das ist unglaublich verrückt und einfach Wahnsinn was kann ich tun ????

Ich bitte um schnelle Rückmeldung.eldung und Hilfe, da ich soetwas noch nicht erlebt habe ??

Lieben Dank

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Wenn da von der anderen Seite wissentlich falsche Tatsachen über dich behauptet werden, würde ich mit Hilfe eines erfahrenen Anwalts versuchen, dagegen vorzugehen. Anwalt deshalb, damit du keine Fehler machst und es nicht noch schlimmer wird oder im Sand verläuft, weil du etwas wichtiges übersehen hast.

Anzeige bei der Polizei kann man zusätzlich machen, aber auch da ist es hilfreich, mit einem Anwalt gesprochen zu haben, in schwierigen Fällen könnte der Anwalt auch mitkommen.

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Deinem Vater steht das Pflegegeld zu, unabhängig davon, ob und wer aus der Familie sich um ihn kümmert. Von der Pflegekasse aus wird unterschieden zwischen Pflegegeld und Pflegesachleistungen. Pflegegeld gibt es direkt aufs Konto und man kann damit machen, was man will (auch Angehörigen geben, die sich kümmern). Pflegesachleistungen gehen direkt an einen externen Pflegedienst, der es mit der Pflegekasse abrechnet. Wenn ein externer Pflegedienst die Pflege übernimmt, ist der mögliche Betrag sehr viel höher als das reine Pflegegeld. Man kann bei der Pflegekasse auswählen, ob man Pflegegeld, Pflegesachleistungen oder eine Kombinationsleistung haben möchte. 

Sag Deinem Vater, dass du dich nicht selbst um ihn kümmern kannst und organisiere ihm einen Pflegedienst. 

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Ich würde sagen, es kommt drauf an, ob die WG die Wohnung komplett von ihm gemietet hat (dann darf er nicht), oder ob der Vermieter immer nur einzelne Zimmer an einzelne Personen vermietet und das ganze als WG bezeichnet (dann darf er).

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Das ist bei uns auch so, und wir sind eine große Firma inkl. Betriebsrat. Das ist bestimmt rechtens, sonst wäre schon jemand dagegen vorgegangen.

Dann geh halt langsamer zur Pforte...

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Mein Freund und ich bauen ein Haus. Das Grundstück gehört ihm, Finanzieren tun wir das Haus aber gemeinsam, wie regelt man das am besten?

Mein Freund und ich bauen gemeinsam ein Haus. Den Grund hat er letztes Jahr von seinen Eltern als Erbe geschenkt bekommen (er steht alleine im Grundbuch). Den Kredit von der Bank finanzieren wir aber gemeinsam. Der Kredit ist allerdings nur über 200.000€ da wir viel Eigenleistung mitbringen. Mein Vorschlag wäre nun gewesen, dass er mich 50/50 ins Grundbuch eintragen lässt, da ich ja auch gesamtschuldnerisch mit dem Kredit hafte. Ich hätte gemeint dass wir einen Notarvertrag machen wo drin steht im falle einer Trennung, dass er die Hälfte vom Grundstück wieder zurückbekommt (80.000€ Grundstück also würde er 40.000€ bekommen). Da dies ja sein Erbe war. Mein Freund möchte das aber nicht, da er ein höheres Eigenkapital hat wie ich. Ich habe auf der Bank 37.000€ und mein Freund 45.000 + Grundstück. Somit wären wir bei einem Grundbucheintrag von 40:60. Ein großes Thema was mein freund anspricht ist auch noch dass ich von den 100.000€ was ich tilgen müsste nie so viel zahlen werde, da wir ja Kinder wollen. Da zahlt er ja viel mehr wie ich. Und wenn ich ihm die Hälfte von dem Grundstück bei einer Trennung geben würde hat er wieder mehr EK. Und geschweige denn von der Arbeitsleistung die sein Papa bringt. Der wird jeden Tag auf der Baustelle sein(Rentner) und dein Papa vielleicht nur am Wochenende; Das hat mein Freund mir alles vorgerechnet und ich soll zufrieden sein mit 40%. Ich soll dankbar sein. Warum werde ich bestraft wenn ich mit 24 Jahren nicht so viel EK habe wie er mit 29 Jahren. Bitte helft mir ich brauche eure Meinung?

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Seine Gedanken sind ja nachvollziehbar, aber spätestens wenn Kinder im Spiel sind und Du z.B. weniger arbeitest, um die Kinder zu erziehen, finde ich es nicht richtig, mit der "Ich bezahle dann aber viel mehr"-Keule zu kommen. Immerhin erziehst du eure gemeinsamen, also auch seine Kinder, die Du ohne ihn nicht hättest und ohne könntest Du ja Vollzeit arbeiten und auch mehr abzahlen. Wenn ihn das stört, kann er doch die Kinder erziehen und du gehst arbeiten.

Langfristig kann man in einer Beziehung/Familie eben nicht alles genau aufrechnen.

Pass auf, dass Du nicht zu kurz kommst, wenn ihr dann mal Kinder habt. Oft wird die private Rentenversicherung der Frau stillgelegt, weil nicht genug Geld für beide RVs da ist und seine aus irgendwelchen Gründen als wichtiger erachtet wird (ist es nicht).

Wenn ihr so langfristig plant, auch mit Kindern, warum denkt ihr nicht übers Heiraten nach? Würde dich besser absichern.

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Unverheiratet, getrennt und gemeinsames Haus samt Kreditverpflichtung?

Hallo,

ich weiß gerade nicht, was ich tun kann und was nicht.

Situation: Hauskauf 2014 (gebraucht). Vollfinanzierung auf beide. Beide 50% Grundbuch.

Nun Trennung (seit Dezember 2017) und er möchte nicht ausziehen.

Obwohl bis dato ja nur hauptsächlich Zinsen getilgt sind und der Wert des Hauses nicht gestiegert wurde (ist dem gleich des Kaufpreises laut Schätzung) verlangt er utopische Summe als Ausgleich, die ich nicht habe und die ihm in keinster Weise zusteht. Er sieht diese Summe aber als Entschädigung, weil ich mich getrennt habe.

Also, will ich ausziehen. Er wöllte es jetzt gerne behalten- lehnt Verkauf ab. Nun verlangt er von mir trotz baldigen Auszugs hälftigen Kredit, ist nicht bereit irgendwas schriftlich festzuhalten und droht mir ich sollte mir mal getrauen die Zahlung einzustellen (man muss dazu sagen, dass die Verteilung der Kosten eher 60%ich zu 40%er war in der Vergangenheit). Er kann das Haus meines Erachtens nach gar nicht allein halten. Will aber auch nicht verkaufen. Klar ist es für ihn komfortabel, wenn ich weg bin und trotzdem Hälfte zahle. Das kann ja aber nicht angehen! Außerdem muss ich ja im neuen Zuhause auch zahlen. Diese Doppelbelastung halte ich auf Dauer nicht aus!

Ich muss aber ausziehen, weil es psychisch nicht mehr geht. Mein Sohn (10) aus früherer Beziehung leidet unter der premanenten angespannten Situation.

Was hab ich denn für Möglichkeiten?

Es muss doch eine Lösung geben bei ich ihm nicht sein Leben finanziere...

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Ich denke auch, dass Du dringend einen guten Anwalt brauchst.

Mit dem Argument "Er sieht diese Summe aber als Entschädigung, weil ich mich getrennt habe." kommt er nicht durch.

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Ich weiß, dass es für die aktuelle Situation vielleicht nicht hilfreich ist, aber langfristig eventuell. Ich hatte auch mal eine schlechte Phase im Mathe und eine 5 nach der anderen, mit Glück mal ne 4. Habe dann eben die Klasse wiederholt, danach wurde es besser. Irgendwie stand ich mir davor selbst im Weg. Später Mathe-LK und Mathe-Diplom an der Uni. Es ist alles möglich. Von _einer_ 5 bloß nicht verunsichern lassen! Mathe ist ein Thema, an dem man dran bleiben muss. Wenn man erst mal Lücken hat, ist es sehr mühsam, es wieder aufzuholen. Lieber einmal in Erdkunde nicht lernen, aber an Mathe unbedingt dran bleiben! Es ist die Grundlage für so vieles.

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Ich möchte hier nicht antworten, dafür gibt es bessere Spezialisten, aber ich denke für eine Antwort ist es auch noch wichtig zu wissen, wer mit wie vielen Anteilen im Grundbuch steht (und wer das Haus bezahlt hat). Kannst du das noch dazu schreiben?
Nachtrag: Jetzt sehe ich erst, dass das Grundstück Dir allein gehört, dann ist zumindest das klar, sorry, hatte es übersehen. :(


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Darf ein neuer Mieter die Garage mitbenutzen, obwohl diese im Mietvertrag des anderen Mieters steht?

Folgender Sachverhalt, wir haben mit 3 Personen 2001 ein Haus mit zwei Wohnungen und Garage gemietet. Im Mietvertrag steht die Nutzung des ganzen Anwesens inkl. Keller, Gartren und Garage. Miete 1000 DM bzw. 511€.. Nun wurde die Dachgeschosswohnung wegen 2 Sterbefällen frei und die Hausbesitzerin fragte an, ob sie die Dachgeschosswohnung ihrer Enkelin weitervermieten dürfe. Damit erklärten wir uns einverstanden. Einen von zwei Kelleräumen wurde den jungen Leuten abgegeben. Der Mietzins wurde im Gegenzug auf 300€ abgesenkt. Dann fingen die Dachgeschossbewohner an die Garage zuzufüllen und gaben an, sie hätten ein Mitnutzungsrecht. Dagegen hätte im Grundsatz auch niemand was. Allerdings war die Vermüllung eine große Gefahr für die 82 Jährige Mieterin beim betreten der Garage. Der Streit brach erst aus, als wir die Garage ausräumten, reinigten und die Sachen wieder ordentlich einräumten. Plötzlich kam eine Drohung mit einer Ansage, welche uns dann verärgerte. Niemals mehr sollen wir fremdes Eigentum anfassen, sonst hätten wir ein riesengroßes Problem. Das teilten wir der Vermieterin dann mit und Sie war auch entsetzt. Wir wollten ein Gespräch um die Situation zu klären, nun wurden aber Roller, Fahrräder Gartenmöbel u.s.w. in der Garage angekettet. Das hat uns veranlasst mitzuteilen, dass die Garage zur Erdgeschosswohnung gehört und bitte freizuräumen sei. Auch der Stellplatz vor der Garage ist freizuhalten. Im Anhang zu unserem Mietvertrag steht, dass die Dachgeschosswohnung weiter vermietet werden kann und der Rest im Mietvertrag weiter Gültigkeit hat. Zusätzlich wurde der 82 Jährigen Mieterin ein Mietrecht auf Lebenszeit eingeräumt was auch für den Fall einer Vererbung oder Verkauf des Anwesens gilt. Das ist für uns wichtig gewesen, weil die Vermieterin die Großmutter der Dachgeschossbewohnerin ist, ebenfalls über 80 Jahre alt und uns Mitteilte, dass oben drüber die mögliche Erbin wohnt. Bei deren Verhalten fürchten wir einen Rausschmiss sobald sie geerbt hat. Dürfen wir auf das Freiräumen der Garage bestehen? Mit freundlichen Grüßen Norm69

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Vielleicht solltet ihr euch beim örtlichen Mieterverein beraten lassen (dafür natürlich Mitglied werden im Mieterverein, aber es lohnt sich, vor allem, wenn in der Zukunft weiter mit Streitigkeiten gerechnet wird).

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Wenn man sowas zu oft macht, wird man ggf. bei denen auch komplett gesperrt, ich weiß aber nicht, ob es da eine Regel gibt. Dann kommt man nie wieder rein.

Eine Bekannte von mir hatte kürzlich ein paar Mal Lastschriftfehlversuche von Amazon wegen nicht gedecktem Konto nach Bestellung (ich glaube, 4 Mal), da hat Amazon recht fix "Abbuchung" gesperrt, sie kann jetzt nur noch mit Kreditkarte bezahlen. Das Geschrei bei ihr war dann groß, aber ich sag mal, selber Schuld. Ob bei ihr nun jemals wieder "Abbuchung" eingestellt werden kann? Keine Ahnung.

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Man sollte einem minderjährungen Kind nicht auch noch eine Wohnung bzw. Immobilienbesitz ans Bein binden.

Soll ein minderjähriges Kind Renovierungskosten tragen, die Wohnung vermieten, bei Schäden Handwerker beauftragen, etc.? Dafür braucht es dann immer einen Vormund.

Wenn das Kind später mal BAföG beantragen will, bekommt es keins, weil zu viel Vermögen vorhanden. Faktisch kommt das Kind aber nicht ran an das Vermögen.

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Natürlich nicht.

Solche E-Mails geistern schon seit 15 Jahren durch das Internet, das sind Betrüger.

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Noch zur Ergänzung: Als Kunde sieht man das überhaupt nicht, aber der Ansprechpartner von der Bausparkasse kann einem das voraussichtliche(*)(**) Zuteilungsdatum für den BSV nennen.

(*) für dieses Datum gibt es aber, wie schon erwähnt wurde, keine Garantie.
(**) wenn die Einzahlungen weiter wie bisher laufen.

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Gibt's bei Moneyou: Da kann man, wenn man ein Tagesgeldkonto eröffnet hat, bis zu (ich glaube) 4 weitere Tagesgeldkonten in seinem Account einrichten, mit verschiedenen Namen für die verschiedenen Spartöpfe.

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Müssen wir seine Schwester auszahlen?

Mein Partner und ich überlegen sein Elternhaus zu übernehmen.

Das Haus ist von 1936 und in keinen sehr guten Zustand. Muss dringend saniert werden. Grundstück ca 1000 qm (Keine Zentralheizung über Ölöfen wird geheizt etc.)

Darüberhinaus sind noch Schulden auf dem Haus (ca 40000€)

Die Eltern von meinen Partner hatten nie die Fianzellenmittel besessen und wichtige umbauten und notwenige Sanierungen zu machen. Alles was in den letzten knapp 30 Jahren gemacht wurde war eigenleistung. Der Vater ist leider schon frührenter und in drei Jahren wird die zusatzrente nicht mehr bezahlt. Sodass sie selbst die kleine Rate nicht mehr zahlen könnten und an notwendige Umbauten ist gar nicht zu denken. Somit ist die Gefahr sehr groß das dass aus verkauft werden muss, doch eine Miete werden die Beiden auch nicht aufbringen können....

Daher sind mein Partner und ich am überlegen das Haus zu übernehmen, damit es in der Famlie bleibt. Doch so eine große Sanierung mit zwei seperaten Wohneinheiten und den noch offenen Schulden. ist ein großes Projekt wo wir mit Herz dran gehen würden, doch wenn wir seine Schwester noch auszahlen müssten, ist der Verstand lauter und sagt nein.

Wir wollen seiner Schwester nichts weg nehmen, wenn ihr was zusteht soll sie es bekommen. je nach höhe ist das Haus eben keine Option für uns.

Von Bekannten habe ich gehört das man das Haus Taxieren sollte und dann die Schulden abzieht und was übrig bleibt. Würde dann die Schwester bekommen. Stimmt das?

(Beispiel: akuteller Wert des Hauses 100000€ - 40000€ Schulden = 60000€ : 2 (Bruder/Schwester) Somit würden wir seiner Schwester noch 30000 € zahlen müssen)

Liebe Grüße

Sarah

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Was mir in der Frage noch auffällt, ist das Wort "Partner". Seid ihr verheiratet? Falls ihr nicht verheiratet seid, solltest Du ganz besonders gut aufpassen, bevor Du Geld in das Haus "anderer Leute" steckst.

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Miss doch die Wohnung evtl. noch mal genau nach, vielleicht stimmt die dir bekannte m² Angabe im Mietvertrag gar nicht.

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Die meisten vor mir lassen ihn liegen. Vielleicht wollen die Geschäfte sich das Drucken sparen, wenn es eh niemanden interessiert? Ich nehme den Kassenbon immer mit, vor allem wenn die Rückseite frei ist, dann habe ich einen Einkaufszettel fürs nächste Mal. :D Einen Blick werfe ich auch immer drauf, könnte ja irgendwas falsch sein. Früher kam das häufiger vor, und wenn meine Mutter einen Fehler entdeckt hat, bekam sie als Entschuldigung öfter mal eine Tafel Milka, da haben wir Kinder uns natürlich gefreut. Irgendwann im Lauf der Jahre hat sich das Klima aber geändert und sie wurde zunächst blöd angeredet, wenn sie sich erdreistet hat, auf einen Fehler aufmerksam zu machen und sie musste lange diskutieren, damit es korrigiert wird. Mit den "neuen" Kassensystemen passiert das aber nicht mehr so häufig.

Früher in der Schule haben wir mal gelernt, dass man bei/nach Verlassen des Ladens nur mit dem Kassenbon nachweisen kann, dass einem die gekaufte Ware tatsächlich gehört, und man ihn deshalb immer an sich nehmen sollte. Sonst könnte irgendjemand den Einkaufswagen nehmen und behaupten, es sei seins.

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Verstehe ich nicht - man kann eine Immobilie doch immer nur zu dem Preis verkaufen, den jemand bereit ist, dafür zu bezahlen. Unabhängig davon, wie viel Du dafür bezahlt und was Du reingesteckt hast. 

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