Maklercourtage als Privatperson und Eigentümer?
Hallo liebe Community,
ich habe mir eine Wohnung gekauft und möchte diese nun vermieten. Ein Makler verlangt für eine Vermittlung zwischen einem Mieter und Vermieter 2 Kaltmonatsmieten; jetzt nehmen wir mal an ich vermiete meine Wohnung selbst, bin kein Makler und habe auch kein Gewerbe, aber Vermiete meine eigene Wohnung. Darf ich als Privatperson und Eigentümer eine "Vermittlungsgebühr" bzw. "Maklergebühren" vom Mieter verlangen? Ich gehe keiner Geschäftstätigkeit nach, sondern spreche von einer eimaligen Vermittlungsgebühr für meine eigene Wohnung.
Danke schon einmal für eure Antworten. :)
4 Antworten
Darf ich als Privatperson und Eigentümer eine "Vermittlungsgebühr" vom Mieter verlangen
Nein das ist rechtlich ( glücklicherweise ) nicht zulässig. Auch für die Ausfertigung eines Mietvertrags darf keine Gebühr verlangt werden.
Schade dass es immer mehr übermäßig geldgierige Vermieter gibt.
Nein, für die Vermietung, oder den Verkauf einer eigenen Wohnung kann man weder vom Käufer, noch vom Mieter eine Provision verlangen udn die Zahlung als Vermieter, oder Verkäufer an sich selbst, scheitert schon an § 181 BGB (Selbstkontrahierungsverbot.
Wäre es möglich, dass hier meine Mutter als Vermittlerin und Privatperson einmalig solch eine Vermittlungsgebühr verlangt?
Natürlich kannst Du als Vermieter, die Aufgabe der Vermietung an Deine Mutter vergeben, aber eben n ur einmal, denn sonst könnte tatsächlich eine gewerbliche Tätigkeit entstehen udn Deine Mutter müsste die Vorschriften erfüllen (Genehmigung § 34 c GewO.
Selbstverständlich nicht
Wann darf keine Vermittlungsprovision gefordert werden?
Selbst wenn durch eine Person ein Unternehmen eine Wohnung vermittelt worden ist, steht dem Wohnungsvermittler nach § 2 Abs. 2 WoVermittG insbesondere dann keine Vermittlungsprovision zu, wenn der Wohnungsvermittler gleichzeitig Eigentümer, Verwalter, Mieter oder Vermieter der Wohnung ist. Gleiches gilt bei Firmen, wenn der Wohnungsvermittler in irgendeiner Form rechtlich an dieser Firma beteiligt ist, die als Eigentümer, Verwalter, Mieter oder Vermieter der Wohnung fungieren.
https://www.anwalt-arbeitsrecht-dresden.de/rechts-infos/provision-fuer-wohnungsvermittlung
Eine etwas ausführlichere Antwort wäre durchaus wünschenswert. Ansonsten könnte dies ja auch meine Mutter machen. Ihr gehört schlussendlich die Wohnung nicht und wäre somit eine dritte Person.
Netter Versuch.
Dummerweise sind Vereinbarungen über eine Vermittlungsgebühr zwischen Mieter und Eigentümer nichtig:
Danke für die gute Verlinkung. Wäre es möglich, dass hier meine Mutter als Vermittlerin und Privatperson einmalig solch eine Vermittlungsgebühr verlangt?