Inkasso wegen 0,98 Euro - wie löse ich die Situation?
Hallo,
leider bin ich an dem ganzen folgenden Szenario selbst Schuld....
Ich hatte nach einer Bestllung im Internet einen Teil retourniert und dann versehentlich 98 Cent zu wenig an Klarna überwiesen.
Daraufhin erhielt ich auch eine erste, zweite und dritte Mahnung. Pro Mahnung kamen 1,20 Euro Mahngebühr hinzu.
Ich war der Meinung, dass so ein kleiner Betrag sicherlich nach einer Zeit ausgebucht wird und habe deswegen nicht bezahlt.
Mit dieser Annahme lag ich allerdings falsch... Nun habe ich ein Inkassoschreiben von Coeo Inkasso bekommen, mit folgender Forderung:
Warenlieferung 27,97
Retoure -13,99
Mahnkosten 3,60
Verzugszinsen 0,01
Inkassokosten 45,00
Auslagenpauschale 9,00
Geleistete Zahlung -13,00
Macht also insgesamt einen Betrag von 58,59 Euro, den Coeo nun von mir einfordert.
Daraufhin habe ich die 0,98 Euro + Mahnkosten (also gesamt 4,58 Euro) an Klarna bezahlt. Ein (vermutlich nicht ganz kompetenter) Mitarbeiter von Klarna hat mir dann im Onlinechat auch bestätigt, dass die Bestellung komplett bezahlt ist und es keinen Grund für Inkasso gibt. Stornieren kann er den Inkasso-Auftrag laut seiner Aussage jedoch auch nicht.
Coeo möchte nun aber natürlich trotzdem das Geld von mir haben...
Kann ich hier etwas tun oder bleibt mir nichts anderes übrig also den geforderten Betrag an Coeo zu bezahlen?
Danke & viele Grüße
Felix
2 Antworten
Coeo möchte nun aber natürlich trotzdem das Geld von mir haben...
Und ich möchte einen voll funktionsfähigen Iron Man Anzug.
Für solche Situationen schrieb einst der Philosoph Mick Jagger in einem seiner Songs: "You can't always get what you want."
Und genau nach diesem Grundsatz würde ich gegenüber dem Inkassobüro verfahren. Widerspreche den Kosten.
Ja, es besteht ein Restrisiko, dass es zu einem Mahnbescheid kommt aber auch dem kann man ganz einfach widersprechen (ankreuzen) und danach ist ohnehin Schicht, denn
- Die Inkassokosten dürften zu hoch sein, bei einem derart simpel gelagerten Fall.
- Masseninkasso ist etwas anderes als individuelle Rechtsberatung beim Anwalt, für die eine 1,0 (wie bei dir) oder 1,3 Gebühr gerechtfertigt wären, hier nicht. Im Masseninkasso arbeitet das IB meist auf Flatrate oder Erfolgsbasis für den Gläubiger. Inkassokosten dürfen aber die Gewinnmarge nicht steigern. Nur was der Gläubiger tatsächlich auslegt UND was zweckdienlich und notwendig ist, kann erstattet verlangt werden.
- Ein Inkassobüro kann nicht für den Auftraggeber klagen. Die Vertretung im streitigen Verfahren darf nur durch einen Rechtsanwalt erfolgen. Man hat dir aber bestätigt, dass der Gläubiger befriedigt ist, also hat er kein Interesse an einem Verfahren.
Man kann und darf auch für Außenstände in Höhe von einem einzigen Cent Klage erheben. Nachdem Du 3 Mahnungen bekommen und unbeachtet gelassen hast, hätte Dir klar sein müssen, dass der Gläubiger hier selbst bei Kleinbeträgen keine Gnade walten lässt. Den weiteren Ärger hast Du Dir selber eingebrockt. Wenn Du jetzt weiterhin nicht zahlst kommt demnächst ein gerichtlicher Mahnbescheid und dann wird es noch teurer.
Und im übrigen sind telefonische Auskünfte eines Callcenters wertlos solange die nicht schriftlich bestätigt werden.
Der Callcenter-Mitarbeiter hat sich so vorsichtig geäußert, dass man vermuten kann, dass der in dieser Sache überhaupt keine Entscheidungsbefugnis hat.
Die Aussage des Klarna Mitarbeiters war per Online-Chat, welchen ich abfotografiert habe.
Vermutlich bringt mir das aber auch nicht viel.