Lohnpfändung Privatinsolvenz und Firmenwagen?
Hallo,
kann mich jemand aufklären, was zur Berechnung des Pfändbaren Einkommens alles herangezogen wird.
Mir ist das unklar weil die Position „gesetzliches Netto“ ist weitaus höher als der „Auszahlungsbetrag“, weil vom gesetzlichen Netto noch 2 x betriebliche Altersvorsorge, einmal die 1% Firmenwagen Versteuerung und ein privater Nutzungseigenanteil für den Firmenwagen weggehen.
vielen dank
Gruss Marco
1 Antwort
Der geldwerte Vorteil für die private Nutzung eines Dienstwagens wird dem Nettoeinkommen hinzugerechnet.
Bei der betrieblichen Altersvorsorge dürfen bis bis zu vier Prozent des Bruttogehalts in die betriebliche Altersvorsorge fließen und sind vor Pfändungen geschützt.