P-konto Freibetrag überschritten aber mir wurde der gesetzlich pfändbare Teil bereits durch Lohnpfändung gepfändet?
Beispiel normalerweise zahlt mir mein Arbeitgeber ca. 1900€ Netto Gehalt. Da ich aber eine Lohnpfändung bekommen habe, werden ca 400€ vom Gehalt gepfändet und direkt abgeführt.
Die gepfändeten 400€ , sind wohl von der Buchhaltung aus gerechnet wurden, und entsprechen vom ca 1900€ Gehalt dem gesetzlich pfändbar möglichem Teil.
Das bedeutet auch, das die ca 1500€ die ich nach der Pfändung dann noch von meinem Arbeitgeber auf mein Konto überwiesen bekomme. Von meinem Gehalt, gesetzlich dem nicht pfändbarem Anteil entsprechen.
Leider habe ich auch eine Pfändung auf meinem Konto bzw p-konto. Und etwa 160€ von meinem Gehalt werden eingefroren und zahlen laut der Bank zu den pfändbarem Teil.
Was ist jetzt richtig???
Ist es nicht möglich dem Freibetrag auf dem p-konto entsprechend zu erhöhen????
2 Antworten
Ist es nicht möglich dem Freibetrag auf dem p-konto entsprechend zu erhöhen????
Ja, das ist möglich, da Doppeltpfändungen unzulässig sind. Die Bank handelt aber richtig, denn du musst dir dafür einen Pfändungsschutzbeschluss beim für dich zuständigen Vollstreckungsgericht besorgen und den dann der Bank vorlegen bzw. macht das das Gericht. Dann sind deine Gehaltseingänge auf dem P-Konto pfändungsfrei.
Die Bank ist im Recht:
"Ein P-Konto bietet automatisch einen Pfändungsschutz von 1.340 Euro je Kalendermonat."
Und ja, Du kannst einen höheren beantragen:
"Im Einzelfall können Sie Antrag auf Anhebung der Pfändungsfreigrenze beim Gericht stellen, wenn Sie vom unpfändbaren Einkommen Ihren Lebensunterhalt nicht mehr bestreiten können. Lassen Sie von Ihrer Schuldnerberatung prüfen, ob ein Antrag sinnvoll ist."