Wasserschaden durch defekte Dichtung am Fallrohr?
Leider ist bei mir in der Eigentumswohnung (oberste Etage) ein Wasserschaden entstanden, wobei an 2 Eckwänden (innenliegend Fallrohr) die Wand aufgequollen ist und sich auch schon Schimmel gebildet hat.
Nach mehreren Versuchen wurde erst nach Monaten die Ursache gefunden und nunmehr repariert. Schlussendlich handelte es sich um eine defekte Dichtung am Fallrohr oben am Dach, die erneuert wurde.
Nach Erkundigungen bei der Hausverwaltung zahlt die Gebäudeversicherung diesen Schaden nicht. Ist dies korrekt ?
Muss ich allein für den Schaden aufkommen, da es ja kein Sondereigentum ist, muss hier nicht die Eigentümergemeinschaft für meinen Schaden belastet werden?
Da nach mehreren Regengüssen die Wände einen ziemlichen Wasserschaden erlitten haben, wäre ich froh hier einen kompetenten Rat zu erhalten.
Vielen Dank für die Hilfe.
mfG
1 Antwort
Zunächst würde ich mal versuchen herauszufinen, wer veräumt hat, den Schaden so zu beheben, dass Dir/Euch keine Nachteile entstehen. Es gibt also auch hier einen Verursacher, was evtl. zuerst zu prüfen ist. Dieser wäre in dem Fall derjenige, der evtl. Schadensersatz leisten muss.
Sollte das scheitern, kannst Du Dich noch immer mit der Schadensregulierung im Rahmen Deiner Eigentumsverhältnisse auseinandersetzen.
Nein, der Schaden ist NICHT durch eine Gebäudeversicherung abgedeckt, siehe auch hier.
Sollte es also dazu kommen, dass Du auf dem Schaden sitzen bleibst, solltest Du zuerst versuchen Dich gütlich mit der Eigentümergemeinschaft zu einigen und den Schaden "zu verteilen". Schließlich gehört die Dachrinne nicht Dir alleine und die Verpflichtung zur ordnungsgemßen Erhaltung obliegt allen, incl. der Hausverwaltung!
Sollte alles scheitern, wird nur ein Anwalt helfen können.