Lastschriftverfahren oder Dauerauftrag?

4 Antworten

Ich persönlich erteile privaten Menschen keine Einzugsermächtigung, seien es private Vermieter oder Musiklehrer. Wohl aber Wohnungsgenossenschaften (und dem Finanzamt:)).

Wenn Dein Konto gedeckt ist, bzw. Du einen Dispo hast, wird es ja weder bei Abbuchung noch bei Dauerauftrag Probleme geben.

Und ja, man sollte die eigenen Kontoumsätze regelmässig kontrollieren. Lastschriften kann man innerhalb von 8 Wochen zurückbuchen.

Ich hab noch nie nachgesehen, ob meine Miete auch tatsächlich überwiesen wurde, denke mal, das klappt wohl seit 30 Jahren.

Bei manchen Banken erhält man auch eine Mitteilung, wenn eine Lastschrift zurückgebucht wurde.


SLopster 
Beitragsersteller
 18.09.2022, 17:59

Danke für die schnelle Antwort. Ich habe eine Gegenfrage: Bei einem Mietrückstand, welches Verfahren schützt mich besser? z.B. falls das Konto bei dem Lastschriftverfahren nicht gedeckt war, kann der VM trotzdem kündigen? oder, z.B. wenn der VM selbst einen fehler gemacht hat bei der bei dem Lastschriftverfahren-Abbuchung, kann er mir kündigen?

Andri123  18.09.2022, 18:19
@SLopster

Wenn die Abbuchung nicht sicher gedeckt ist, würde ich lieber den Dauerauftrag wählen. Dann entstehen keine Gebühren für Rücklastschriften.

Ansonsten kann ich die Frage nicht ganz nachvollziehen. Wenn jemand ein Lastschriftmandat hat, und das Konto gedeckt ist, liegt es natürlich am Vermieter, den Betrag rechtzeitig und fristgerecht einzuziehen. Sein Verzug geht dann nicht zu Deinen Lasten.

Beispielsweise kann es mir auch egal sein, wann das Finanzamt meine Einkommensteuer oder Umsatzsteuer einzieht, wenn die Möglichkeit dazu rechtzeitig bestand.

SLopster 
Beitragsersteller
 18.09.2022, 18:28
@Andri123

Ok, dann frage ich anders: Kann der VM behaupten, dass er nicht abbuchen konnte, obwohl das Konto gedeckt war?

Andri123  18.09.2022, 18:35
@SLopster

Ja, das kann er behaupten. Im Fall einer Räumungsklage ginge es dann um Nachweise.

Was sollen diese merkwürdigen Fragen?

SLopster 
Beitragsersteller
 18.09.2022, 19:46
@Andri123

Danke für die Antwort. Ich versuche nur die Grauzone zu verstehen.

Wieviel Kontrolle willst du über die Buchung haben? Bei Dauerauftrag legst du Abbuchungsdatum und Betrag fest. Bei Lastschrift der Abbucher, Vermieter.

Erhöht sich die Miete wird der VM ohne Prüfung die höhere Miete entsprechend abbuchen bist du mit der erhöhung nicht einverstanden hast du ggf Laufereien. Beim Dauerauftrag musst du das selber tun, vergisst du es kannst du mit Problemen rechnen.

Beides hat vor und Nachteile die du abwägen musst.


SLopster 
Beitragsersteller
 18.09.2022, 17:59

Danke für die schnelle Antwort. Ich habe eine Gegenfrage: Bei einem Mietrückstand, welches Verfahren schützt mich besser? z.B. falls das Konto bei dem Lastschriftverfahren nicht gedeckt war, kann der VM trotzdem kündigen? oder, z.B. wenn der VM selbst einen fehler gemacht hat bei der bei dem Lastschriftverfahren-Abbuchung, kann er mir kündigen?

berlina76  18.09.2022, 22:10
@SLopster

Der VM kann dir fristlos kündigen, wenn du mit 2 Mieten im Rückstand bist, er kann dir fristgerecht kündigen, wenn du laufend zu spät zahlst.

Das Geld muss bis zum 3. Werktag des Monats angewiesen sein, besser ist es wenn es bis dahin beim VM ist. Denn anschliessend nachzuweisen, das es pünktlich angewiesen wurde ist natürlich immer mit Aufwand verbunden.

Wenn der VM zu spät einzieht, kann dir das dann allerdings nicht zur Last gelegt werden, wenn dein Konto gedeckt ist. Ist dein Konto nicht gedeckt beim Einzugsversuch, dann kann der VM die dadurch entstehenden Mehrkosten für die Rückbuchung natürlich von dir verlangen und passiert das öfter, dnn kann er dir wie oben beschrieben auch fristgerecht kündigen.

Es ist eigentlich gleich, denn beides wird automatisch ausgeführt, ohne dass man selbst nochmal monatlich tätig werden muss.

Beides wird nicht ausgeführt, wenn das Konto nicht gedeckt ist.

Kleiner Vorteil bei Abbuchung, man muss nicht ändern, wenn sich Miete, oder Nebenkosten ändern.

Kleiner Nachteil bei der Abbuchung, wenn falsch abgebucht wird, hat man ggf. viel Arbeit.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

SLopster 
Beitragsersteller
 18.09.2022, 17:59

Danke für die schnelle Antwort. Ich habe eine Gegenfrage: Bei einem Mietrückstand, welches Verfahren schützt mich besser? z.B. falls das Konto bei dem Lastschriftverfahren nicht gedeckt war, kann der VM trotzdem kündigen? oder, z.B. wenn der VM selbst einen fehler gemacht hat bei der bei dem Lastschriftverfahren-Abbuchung, kann er mir kündigen?

Eine Lastschrift kannst du zurück buchen lassen, einen Dauerauftrag nicht.