Atriga Inkasso Mahnung über 100%?
Hey ihr!!
ich habe mein Abo bei Joyclub ein Tag bzw 6-7 Stunden zu spät gekündigt und habe dort direkt angerufen und gesagt ich möchte es nicht weiter. Die Dame am Telefon von NetDebit sagte jmd melde sich zurück. Alles Gelaber aber das ist ja der Klassiker !
2 Tage später habe ich keinen Zugriff mehr auf der Seite gehabt weil sie den Betrag nicht einziehen konnten und ich wurde gesperrt und habe die erste Mahnung erhalten. Jetzt geht es schon los .. wieso soll ich zahlen wenn sie mich sperren ?! Darauf hin habe ich eine Mail geschrieben siehe Bild Anhang. Also mir sind die 40 Euro im Endeffekt jetzt egal aber was da mit dem Inkasso Schreiben gekommen ist, ist eine Frechheit!!! Meine Frage an euch hier draußen, ist das alles so legal was hier grade passiert ?! Muss ich wirklich wegen 35 Euro jetzt knapp 120 zahlen ?! Mit freundlichen Grüßen Pascal
2 Antworten
Du müsstest von Joyclub oder NetDebit eine Mahnung mit einer Frist bekommen haben.
Hast Du den geforderten Betrag nicht fristgerecht gezahlt, kann die Forderung an ein Inkassobüro weitergegeben und dort beigetrieben werden - inkl. Auslagen.
Dass dein Account aufgrund fehlgeschlagener Zahlung einstweilen gesperrt wurde, ist uninteressant und ändert an der Zahlungsverpflichtung nichts.
Mein Tipp: Zahl an das Inkassobüro.
Danke schön ich habe mir das mal anguckt. Laut der Seite dürfen sie 58.50 an Gebühr nehmen ohne die Ausslagen. Auf dem Schreiben sind aber knappe 5 Euro mehr für die Mahngebühr aufgelistet. Ich glaube ich rufe da morgen mal an 🤔
Achja und vielen Vielen danke für die schnellen Antworten hier!
Wie kommst du auf 83 €?
76,44 € sind bei einem Gebührensatz von 1,3 korrekt:
Gegenstandswert 49,-€ x Gebührensatz 1,3 + 20 % Teleko-Pauschale. Da der Gläubiger offensichtlich vorsteuerabzugsberechtigt ist, ist die Umsatzsteuer kein erstattungsfähiger Schaden.
Vorsicht: Die von dir verlinkte Seite verwendet veraltete Daten. Anlage 2 RVG wurde zum 01.01.2021 geändert (BGBl. I 2020, S. 3254).
Im Oktober 2021 gibt es übrigens im Inkassorecht noch einige interessante Änderungen. Wenn dich das interessiert, schau mal ins BGBl. I, Seite 3320.
Einer Mahnung hat es hier nicht bedurft, wie Alarm67 schon korrekt ausgeführt hat. Durch die (mutmaßlich im Risikobereich des Schuldners) fehlgeschlagene Abbuchung des Rechnungsbetrages befindet sich der Fragesteller seit Fälligkeit der Forderung in Verzug (§ 286 Abs. 2 Nr. 1 BGB). Damit dürfte die Einschaltung des Inkassobüros grundsätzlich rechtmäßig gewesen sein.
Fraglich ist aber die Höhe der Inkassoforderung hinsichtlich des zugrunde gelegten Gebührensatz. Grundsätzlich könnte man hier nämlich wieder ein standardisiertes Masseninkasso und damit einen Gebührensatz von 0,3 gemäß 2301 VV RVG unterstellen. Ich verweise dazu nochmal auf das BGH Urteil vom 14.03.2019, 4 StR 426/18 (PDF).
Auch über die Mahnkosten könnte man diskutieren. Bei einer E-Mail Mahnung dürften hier höchstens 2,50 € angemessen sein, ich würde eher in den Bereich 1,00 € bis 1,50 € gehen.
Anrufen ist übrigens eine Todsünde bei Verhandlungen mit Inkassobüros.
Zu spät gekündigt, ist nun mal zu spät!
Ob nun eine Minute, ein Tag, eine Woche, ..... Latte!
Verträge/Fristen sind von BEIDEN Seiten einzuhalten, auch VON DIR.
Und da Du dich bereits im Verzug befindest, hast Du auch die Verzugskosten zu tragen (Anwalt/Inkasso).
Und der Anbieter darf, solange Du nicht bezahlst, von seinem Rückbehaltungsrecht gebrauch machen, was er durch die Sperrung auch macht.
Du brauchst nicht so laut aufschreien, denn nicht der Anbieter hat was verkehrt gemacht, nein DU!
Wenn im Vertrag feste Zahlungstermine vereinbart wurden, bedarf es noch nicht einmal einer Erinnerung/Mahnung.
Mit Ablauf des Termines befindet man sich dann bereits im Verzug!