Kündigung an Mieter nach Hausüberschreibung?
Mein Vater möchte mir ein Haus überschreiben in dem noch Mieter wohnen, nun stellte sich heraus das in dem Mietvertrag eine Klausel über eine 3 Jahresfrist besteht. Nun ist es aber so das ich mich von meinem Lebensgefährten getrennt habe, derzeit übergangsweise mit meinem Sohn in einer 2Raum Wohnung lebe. Ich würde also, nach der Überschreibung das Haus selbst bewohnen wollen, da es ja dann mein Haus ist und es mir fern liegt an fremde Vermieter zu zahlen, wo ich dann doch ein eigenes Haus besitze. Wie kann und muss ich in diesem Fall vorgehen ?
4 Antworten
nun stellte sich heraus das in dem Mietvertrag eine Klausel über eine 3 Jahresfrist besteht.
Und an diese Klausel wärest Du selbstverständlich auch als neue Eigentümerin gebunden.
https://dejure.org/gesetze/BGB/566.html
"Kauf" ( oder Schenkung ) bricht nicht Miete
Wird der vermietete Wohnraum nach der Überlassung an den Mieter von dem Vermieter an einen Dritten veräußert, so tritt der Erwerber anstelle des Vermieters in die sich während der Dauer seines Eigentums aus dem Mietverhältnis ergebenden Rechte und Pflichten ein.
3 Jahres Frist = Kündigungsausschluß vereinbart?
Wenn ja können sie gar nichts tun, sie bekommen den Mieter mit dem Mietvertrag und auch sie müssen sich dann an diesen halten.
Evtl. hilft es dem Mieter ein paar Tausend Euro zu bieten das er freiwillig auszieht, ansonsten bleibt nur die Zeit abzuwarten und dann entsprechend zu kündigen.
Mietvertrag eine Klausel über eine 3 Jahresfrist
Was enthält diese Klausel genau und ab wann rechnet die Frist?
"Überschreiben" kann man einen Text.
Was meinst Du?
Übrigens - die alten Mietverträge laufen logischerweise weiter.