Kündigung wegen Besuch übers Wochenende?
Ich besuche meine Freundin alle 2 Wochen übers Wochenende jetzt will ihr der Vermieter kündigen wegen zu hohen Warmwasser Verbrauch
6 Antworten
Das geht nicht. Der Mieter darf so oft und solange Besuch in beliebiger Anzahl empfangen, wie er will. Erst ab sechs Wochen am Stück könnte man nach der überwiegenden Rechtsprechung von einer dauerhaften Gebrauchsüberlassung sprechen. Nur dann hätte deine Freundin die Zustimmung des Vermieters gebraucht. Aber auch darauf hätte sie einen gesetzlichen Anspruch aus § 553 BGB.
Wie lange darf ich bei meiner Freundin übernachten?
Ihr Vermieter darf Ihnen die Übernachtung Ihres Freundes nicht verbieten. Denn es gehört zum Gebrauchsrecht des Mieters, persönliche und soziale Kontakte in der Wohnung zu pflegen. Diese sind zeitlich nicht limitiert und hängen auch nicht von der Einwilligung des Vermieters ab.
der Mieterbund schreibt hierzu:
https://www.mieterbund.de/mietrecht/mietrecht-a-z/mietrecht-a-b-c/besuch.html
mich würde mal interessieren, woher der VM weiss, wer gerade badet oder duscht?
Diese sind zeitlich nicht limitiert und hängen auch nicht von der Einwilligung des Vermieters ab.
Auszug aus den Link vom Mieterbund:
Wenn der Besucher allerdings länger als 6 Wochen am Stück in der Mieterwohnung lebt, hat der Vermieter durchaus das Recht nachzufragen, ob der „Besucher“ nicht tatsächlich schon Mitbewohner oder Untermieter geworden ist. In diesen Fällen müsste der Vermieter informiert und um Erlaubnis gefragt werden, der „Besucher“ müsste unter Umständen in die Betriebskostenumlage mit einbezogen werden.
Dann soll er Warmwasser mittels Wasseruhr abrechnen... Falls Deine Freundin jedoch im Zweifamilienhaus mit dem Vermieter wohnt, kann er ihr kündigen...
das ist ein allgemeines Kündigungsrecht, das aber nichts mit dem Warmwasser zu tun hat.
Aber dennoch ist es gut zu wissen.
Nein, das ist ein Sonderkündigungsrecht. Dazu braucht der VM überhaupt keine Begründung.
Deine Freundin kann jederzeit - nach eigenem Belieben - Besuch empfangen. Der Wasserverbrauch kann trotzdem nach Wasserzähler in der Wohnung - im Rahmen der jählichen Nebenkostenabrechnung abgerechnet werden.
Hat der Vermieter eine Incl.Miete mit Deiner Freundin vereinbart - sein Pech - dann kann er nur die Gesamtmiete nach geltendem Mietenpiegel / Mietrecht anheben.
was er will und kann, sind zwei Paar Schuhe..
würde raten, wenn man keine Rechtschutzversicherung hat...in einen Mieterschutzverband gehen...kostet nen Bruchteil...und nen Anwalt ist da mit drin...
So einfach ist das nicht zu kündigen...
kannst du das bitte begründen warum der VM dann kündigen darf