Ausserordentlicher Wohnungswechsel beim gleichen Vermieter
Ich möchte in eine Wohnung mit Balkon ziehen beim gleichen Vermieter. Habe mein Interesse dem Vermieter gemeldet. Er hat mir kürzlich gesagt, dass eine frei wird in 3 Wochen wegen einer ausserordentlichen Kündigung. Dieser Mieter muss nun schauen, dass er einen Nachmieter findet auf diesen Termin und haftet sonst. Wenn ich dieses Angebot annehme und in 3 Wochen in die Wohnung mit Balkon zügle, bin ich dann verantwortlich für einen Nachmieter zu finden für meine jetzige Wohnung und muss ich auch kündigen? Gibt es da ein Gesetz? Oder ist dies Verhandlungssache mit dem Vermieter?
2 Antworten
das liegt am Vermieter. Viele Wohnungsgesellschaften sind mittlerweile so kulant, den Mietern, die einen Wohnungswechsel innerhalb der Gesellschaft vornehmen möchten, keine Kündigungszeit mehr aufs Auge zu drücken. Also würde ich vorschlagen, Du sprichst mit Deinem Vermieter.
Ein "Wohnung-wechseln-im-gleichen-Hause-beim-gleichen-Vermieter-Gesetz" gibt es nicht. Eigentlich erstaunlich weil hierzulande doch ansonsten jeder Schwachsinn gesetzlich geregelt ist. Es bleibt also nur die Verhandlung mit dem Vermieter. Allerdings: Wohnt Du in Kleinkleckersdorf oder Eisenhüttenstadt? In fast allen anderen Regionen stehen die Mietinteressenten doch Schlange. Wo ist also das Problem bei der Nachmietersuche?