Die erste Frage kann meines Erachtens mangels Faktenwissen nicht eindeutig mit ja oder nein beantwortet werden. Das ist auch eine generelle, persönliche Entscheidung die Euch niemand abnehmen kann. 

Bei der zweiten Frage würde ich eindringlich dazu raten eine Wohnung zunächst erst einmal nur zu mieten. Ihr erhaltet Euch damit die Möglichkeit bei Misserfolg im geschäftlichen Bereich noch flexibel reagieren zu können. 

Zur dritten Frage kann ich keine Erfahrungen zum Auswandern vorweisen, die Überlegungen in der Antwort von @Privatier59 aber nur bekräftigen. 

...zur Antwort

Wie auch immer Sie weiter vorgehen möchten, sollten Sie umgehend einen Dachdecker zur Überprüfung und ggf. der Reparatur beauftragen. Es ist z. Bsp. auch möglich das ein Dachziegel gerissen ist und durch diesen Riss Regenwasser eindringen kann. Mit der Rechnung kontaktieren Sie dann Ihren Versicherungsvertreter der Gebäudeversicherung, die Versicherer bekommen sehr genaue Wetterinformationen vom Deutschen Wetterdienst, wissen daher sehr genau wann in welcher Region Extremwetterlagen Schäden verursacht wurden. 

...zur Antwort

Die Zuteilungsreife eines Bausparvertrages ist von mehreren Punkten abhängig. Deshalb hier die für Sie entscheidende Frage: 

Wovon ist bei einem Bausparvertrag die Zuteilung abhängig? 

"Anders, als bei anderen Sparverträgen, erfolgt die Auszahlung eines Bausparvertrags nicht zu einem festen Auszahlungstermin, sondern erst bei Zuteilungsreife. Die Bausparvertrag Zuteilung ist abhängig vom erreichten Bausparguthaben, einer Mindestvertragslaufzeit und vor allem der Mindestbewertungszahl. Die Mindestbewertungszahl kann auch mit der Summe aller Bauspardarlehen einer Bausparkasse in Verbindung stehen. Dann haben Sie als Sparer nur wenig Einfluss darauf. Da die Bewertungszahl auch für die Bausparkasse nicht vorhersehbar ist, darf sie keine verbindliche Zusage über diesen Zeitpunkt geben. „ 

http://www.t-online.de/ratgeber/finanzen/geldanlage/id_68169738/zuteilung-im-bausparvertrag-das-richtige-timing.html      

...zur Antwort

Ihre private Haftpflichtversicherung wird ggf. für den Schaden aufkommen. 

„Per Gesetz sind Kinder unter 7 Jahren deliktunfähig,“ erläutert Eike Böttcher, Redakteur beim Finanzportal banktip.de. „Bei Kindern, die am Straßenverkehr teilnehmen, liegt die Grenze bei 10 Jahren. Denn bis zu diesem Alter können Kinder die besonderen Gefahren des fließenden Verkehrs noch nicht einschätzen.“ Eltern haften für ihre deliktunfähigen Kinder nur dann, wenn sie ihre Aufsichtspflicht verletzt haben. Böttcher empfiehlt daher: „Bei der Suche nach dem richtigen Versicherungsschutz sind Eltern gut beraten, einen Versicherer zu wählen, der auch dann zahlt, wenn die elterliche Aufsichtspflicht nicht verletzt wurde.“ 

http://www.autoratgeber.biz/auto-ratgeber-abc/q.htm    

...zur Antwort

Hier interessante Informationen vom Bayerischen Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz zum Thema.

http://www.vis.bayern.de/finanzen_versicherungen/finanzierung/bausparvertraege_kuendigung.htm   

...zur Antwort

Natürlich können Sie Teile einer Wohnung oder die gesamte Wohnung jemanden kostenlos überlassen, man kann dann aber nicht mehr von Vermietung sondern von einer Überlassung reden. Steuerliche Absetzbarkeit von Verlusten sind aber nur bei Vermietung und Verpachtung und nicht bei Überlassung möglich.

...zur Antwort

Auf dem Kontoauszug sind nur Zahlungsinformationen enthalten d.h. interne Konto - und Prüfziffern der Kreditinstitute des Kunden und des Verkäufers, nicht aber weitere Informationen wie Tankmenge oder Kraftstoffart. Die stehen nur auf dem Kassenbeleg und nicht später auf dem Kontoauszug. Informationen darüber was und welche Menge der Kunde gekauft hat gehören auch nicht auf den Kontoauszug, das würde meines Erachtens auch gegen rechtliche Bestimmungen des Datenschutzes verstoßen.

...zur Antwort

Grundsätzlich sollten Sie wissen, dass Sie, wenn Sie Leistungen vom Arbeitsamt beziehen, keinen Anspruch darauf haben, dass das Arbeitsamt Ihnen ein Auto bezahlt. Es kann jedoch sein, dass Sie zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung gemäß §§ 44 bis 47 Sozialgesetzbuch III den Sonderbedarf erhalten. Hierauf besteht kein Rechtsanspruch, es handelt sich um eine Ermessensentscheidung des Arbeitsamtes. Bei der Geltendmachung von Sonderbedarf, kann Ihnen maximal 2.500 Euro als Zuschuss zu den Anschaffungskosten eines Autos gezahlt werden. Dies ist eine Anschaffungskostenbeihilfe. Das Arbeitsamt bezahlt damit nicht den vollen Preis Ihres Autos. http://www.helpster.de/wird-ein-auto-vom-arbeitsamt-bezahlt-wissenswertes-zum-sonderbedarf_129855

...zur Antwort

Die Verpfändungsvereinbarung dient dem Insolvenzschutz des AN, im Altersteilzeitgesetz § 8a Insolvenzsicherung entsprechende Regelungen und Vorgaben. Diese sollen den Arbeitnehmer, der die Altersteilzeit im Blockmodell gewählt hat und ein Zeitguthaben erarbeitet hat, besser schützen. Wie sieht die Insolvenzsicherung aus? Der Arbeitgeber wird dazu verpflichtet, das Wertguthaben ab einer bestimmten Höhe abzusichern, einschliesslich des entsprechnenden Arbeitgeber-Anteils der Gesamtsozailversicherungsbeiträge. Dies geschieht, wenn das aufgebaute Wertguthaben den Betrag des dreifachen (Regel)Arbeitsentgeldes überschreitet. Danach muss der Arbeitgeber alle 6 Monate die Massnahmen zur Insolvenzsicherung in schriftlicher Form nachweisen. Geeignete Formen der Insolvenzsicherung Bankbürgschaften Dingliche Sicherheiten Verpfändung von Wertpapieren zugunsten des Arbeitnehmers. http://www.altersteilzei-info.de/altersteilzeit_blockmodell/blockmodell_sicherung_bei_insolvenz/

...zur Antwort

Zum 8. des Monats unter Einhaltung der Monatsfrist. Richtig, die Verkaufsabsicht wird ja bis zum Vertragende eingehalten.

...zur Antwort

Reden Sie über erzieherische Maßnahmen bei Kindern oder von Erwachsenen Mitarbeitern? Eine Abmahnung ist bereits eine Maßnahme der Zurechtweisung. Die Abmahnung wird vom Chef /Personalabteilung ausgesprochen und wird Bestandteil der Personalakte. Ist der Arbeitnehmer abgemahnt worden, steht er gleichsam unter Bewährung. Er hat nun besonderen Grund und Anlass, die arbeitsvertraglichen Beziehungen von weiteren Störungen freizuhalten, will er es nicht zum endgültigen Bruch mit dem Arbeitgeber und zu einem möglichen Verlust seines Arbeitsplatzes kommen lassen.

Als Vorstufe zur Kündigung besitzt die Abmahnung deshalb durchaus Appellcharakter, bietet sie doch dem Arbeitnehmer die Chance, sich zu rehabilitieren und Vertrauen wiederherzustellen. Kommt es dagegen in der Folgezeit zu weiteren Pflichtverletzungen durch den Abgemahnten, ist der Bestand des Arbeitsverhältnisses akut gefährdet. Die kündigungsrechtliche Situation spitzt sich demnach für den Arbeitnehmer nach einer berechtigten Abmahnung deutlich zu, denn der Arbeitgeber kann im Wiederholungsfall nunmehr die verhaltensbedingte Kündigung aussprechen.

...zur Antwort

Bis Sie den ”Fragebogen zur steuerlichen Erfassung” vom Finanzamt bekommen, können einige Wochen in das Land gehen. Wer nicht warten möchte, kann sich das Formular schon vorher vom Finanzamt holen und es, nach der Gewerbeanmeldung beim Gewerbeamt, ausgefüllt wieder beim Finanzamt abgeben. Damit hätten Sie den Vorgang etwas beschleunigt.

...zur Antwort
  • BEITRAGSJAHRE: bestimmen die Rentenhöhe. Zu den Beitragsjahren zählen neben Zeiten mit sozialversicherter Beschäftigung auch Kurzzeit-Arbeitslosigkeit (in der Regel ein Jahr), Berufsausbildung, Wehrpflicht und Kindererziehung. Für diese Zeiten zahlt der Staat ganz oder teilweise Beiträge. Erziehungszeit wird Frauen rentensteigernd mit drei Beitragsjahren angerechnet für Kinder, die ab 1992 geboren sind; für früher geborene Kinder wird ein Beitragsjahr gutgeschrieben.

  • VERSICHERUNGSJAHRE: umfassen neben den Beitragszeiten auch beitragsfreie Zeiten, wenn Eltern etwa für die Erziehung eines Kindes bis zum 10. Lebensjahr ihre Berufstätigkeit unterbrechen. Arbeitslosigkeit spielt keine Rolle. Diese beitragslosen Zeiten werden bei den Wartezeiten berücksichtigt, die Versicherte erfüllen müssen, um überhaupt Leistungen aus der Gesetzlichen Rentenversicherung - etwa Reha - zu erhalten. http://www.welt.de/newsticker/dpa_nt/infoline_nt/thema_nt/article109426904/Versicherungs-und-Beitragsjahre.html

...zur Antwort

Der Gründungszuschuss muss nicht zurückgezahlt werden. Durch den Businessplan und den Aktivitäten im Rahmen der Selbständigkeit belegt man ja, dass man versucht hat, auf selbständiger Basis eine Existenz aufzubauen. Wenn das nicht glückt, kann man sich auch wieder arbeitslos melden. Somit kann man auch wieder eine Anstellung annehmen.

...zur Antwort
Weitere Inhalte können nur Nutzer sehen, die bei uns eingeloggt sind.