Darf ich trotz Vertrag die Einzugsermächtigung widerrufen?
Habe einen 12-monatigen Vertrag mit einem Fitnessstudio abgeschlossen.
Aufgrund des Zeitmangels habe ich diesen am 01.02.2016 gekündigt. Der Vertrag würde noch bis Mitte August 2016 laufen.
Jedoch wird trotz Kündigung noch Geld abgebucht. Kann ich jetzt die Einzugsermächtigung widerrufen?
Habe den Vertrag ja gekündigt, aber es geht ja um einen 12monatigen Vertrag.
4 Antworten
Eine ähnliche Frage hatten wir vor kurzem erst.
Ich glaube, auch Du unterliegst dem Irrtum, dass Du zu jedem Termin kündigen kannst und nur die Frist von drei Monaten vorher einhalten musst.
Dem ist nicht so, denn der Vertrag läuft mindestens ein Jahr lang und drei Monate vor Ablauf des Vertrages musst Du kündigen, damit sich der Vertrag nicht automatisch um ein weiteres Jahr verlängert.
Fazit: Der Mitgliedsbeitrag ist bis Mitte August 2016 fällig.
Aufgrund des Zeitmangels habe ich diesen am 01.02.2016 gekündigt.
Ist Zeitmangel ein zulässiger Kündigungsgrund lt. Vertrag? Wenn nicht,
mußt Du weiterzahlen. Der Widerruf der Einzugsermächtigung wäre dann
vertragsschädlich und Du mußt Dich auf viel höhere Forderungen durch
Einschaltung einer Inkassostelle einstellen.
Zeitmangel, Urlaub und Dienstreisen bedenkt man als Eventualitäten vor dem Vertragsabschluss!
Nein. Wenn du fristgerecht kündigst kommst du zum Ende der Vertragslaufzeit raus. Du könntest ja aber auch mal nachfragen, ob eine Aufhebung möglich ist.
Der Vertrag würde nicht nur bis Mitte August 2016 laufen, er läuft tatsächlich bis zum vertraglich vereinbarten Zeitpunkt d.h. 12 Monate ab Vertragsbeginn, unabhängig davon das Sie den Vertrag am 01.02.2016 gekündigt haben.
Wenn Sie früher aus dem Vertrag entlassen werden möchten, geht das nur mit Zustimmung des Vertragspartner (Fitnessstudio).
Selbstverständlich können Sie die Einzugsermächtigung bei Ihrer Hausbank schon vor Vertragende widerrufen. Sie müssen dann nur selbst sicherstellen die Beiträge pünktlich zu überweisen.