Lebe ich in einer eheähnliche Gemeinschaft?

4 Antworten

Hallo,

vielleicht hilft das:

http://www.finanztip.de/eheaehnliche-gemeinschaft/

Ggf. gemeinsam mit dem Versicherungsexperten einige Sätze zu Papier bringen (die der Realität entsprechen) und dann gemeinsam unterschreiben.

Wenn die Versicherung diese Angaben dann akzeptiert, ist man auf der sicheren Seite. Es ist für alle ungünstig, wenn erst im Versicherungsfall die Verhältnisse geprüft werden.

Gruß

RHW

Schau Dir mal diesen Beitrag an:

https://de.wikipedia.org/wiki/Ehe%C3%A4hnliche_Gemeinschaft

Ich meine, dass bei Dir alle wesentlichen Kriterien erfüllt sind. Kannst Du getrost ankreuzen.


wasserflasche42 
Beitragsersteller
 27.04.2016, 09:33

Vielen Dank für die Antwort! Den Artikel habe ich vor meiner Frage auch schon gefunden, bin daraus aber nicht so recht schlau geworden bzw. mir immer noch unsicher ob das bei mir tatsächlich der Fall ist...

Da du das aber so siehst wie ich, nämlich das es eine eheähnliche Gemeinschaft ist, bin ich mir jetzt zumindest etwas sicherer...

Randbemerkung:

"Gemeinsam erworbene ETW, Kredit für die Wohnung hat jeder seinen eigenen". Dies bedeutet nicht zwangsläufig, dass nur der jeweilige Bruchteil belastet wurde.

Vollstreckungsmaßnahmen in einen Bruchteil bleiben erfahrungsgemäß  (fast)  immer erfolglos, so dass vermutlich für alle Darlehen die ETW als Ganzes haftet.

Mag sein, dass die Gläubiger ausnahmsweise auf die gesamtschuldnerische persönliche Haftung verzichtet haben, nicht jedoch auf die dingliche Haftung sämtlicher Bruchteile.

Aber so was von!

Tipp: So was hieß früher, als die Frauen den Namen vom Mann noch angenommen haben, mal Schrägstrich-Ehe. Wenn ihr also zwei Namen am Klingelschild habt, ist es eine eheähnliche Gemeinschaft.