Kostenverteilung des Dachrollladenantrieb bei Austausch des Dachfensters?


24.09.2024, 19:31

Es geht nur um den Rollladenantrieb, der nach außen nicht sichtbar ist. Das Dachfenster und der Rollladenpanzer sind grundsätzlich Gemeinschaftseigentum.

Bei einem manuellen Antrieb ist es beim Dachfenster die Rollladenkurbel und beim Fassadenfenster der Rollladengurt, die grundsätzlich Sondereigentum sind.

3 Antworten

Ist das Gemeinschaftseingentum oder Sondereigentum, gibt es ggf. Absprachen, das trotz Gemeinschaftseigentum jeder für seinen Rollladen selber aufkommt.

Wenn du das klären kannst, dann klärt sich deine Frage von selber.

Das kann dir nur die Teilungserklärung sagen, wir aus Unkenntnis jedoch nicht!

Denn je nach Teilungserklärung wäre beides möglich!