Wer ist für den Zwischenzaun bei einem Pfeifengrundstück zuständig?
Guten Morgen,
Ich versuche mal zu beschreiben:
Wir haben ein Grundstück direkt an der Dorfstraße gelegen. Links von uns haben die Nachbarn ein Pfeifengrundstück mit der schmalen Einfahrt und einer langen Grenze (hab ich mal rot markiert )zu uns, parallel zur Dorfstrasse.
Der Nachbar und unser Vorbesitzer haben, lange bevor wir kauften, auf unserem Grundstück eine Hecke gepflanzt.
Nun möchte der Nachbar, dass wir diese Hecke entfernen und durch einen adäquaten Sichtschutz ersetzen. Seiner Ansicht nach sind wir dazu verpflichtet.
Aber egal wie ich es betrachte,
Stehe ich auf der Dorfstrasse ,ist es nicht unsere rechte Seite
Stehe ich vor den Häusern und schaue in den Eingang , ebenfalls nicht unsere Seite.
Danach wäre es seine Seite, jedoch meint er, dass es bei einer solchen Konstellation nicht so wäre.
Er meint, wenn ich in meinem Eingang stehe und rausgehen würde, liegt der Zaun rechts, ergo mein Problem.
Das niedersächsische Nachbarschaftsrecht hilft mir bei der Klärung nicht weiter.
Ich habe nun, um guten Willen zu zeigen, die Hecke entfernt. Nun bekommt er aber den Hals nicht voll und setzt mir eine Frist einen Zaun auf unserem Grundstück zu errichten, damit er seine Blumen pflanzen kann.
Ich meine ja, er wäre in der Pflicht, und Fristen für Abeiten auf fremden Grundstücken?
Ich freue mich auf hilfreiche Gedankenanstöße
Der kleine Baufreund
4 Antworten
Das Grundstück des Nachbarn liegt hinter Deinem Grundstück. Daher seid Ihr gemeinsam in der Pflicht.
"In Niedersachsen, Berlin und Brandenburg gilt nämlich im Nachbarrecht das System der "Rechtseinfriedung". Das heißt: Dort müssen Sie als Eigentümer auf ihrer rechten Grundstücksgrenze einen Zaun ziehen, wenn Ihr Nachbar dies verlangt. Sie müssen auch allein die Kosten der Errichtung und des Unterhalts dieses Zaunes tragen – sogar dann, wenn dieser teilweise oder ganz auf dem Nachbargrundstück steht. Mit "rechter Grenze" ist dabei die Seite gemeint, die von der Straße aus gesehen rechts ist. Wenn Sie sich also auf die Straße stellen und auf Ihr Grundstück schauen, müssen Sie sich um den Zaun kümmern, der Ihr Grundstück auf der rechten Seite Ihres Hauses vom Nachbargrundstück trennt. Für den linken Zaun dagegen ist entsprechend Ihr linker Nachbar zuständig. Für den Zaun hinter Ihrem Grundstück dagegen sind Sie gemeinsam mit demjenigen zuständig, dessen Grundstück dahinter liegt."
Schlicht und ergreifend .... Du hast "good will" gezeigt .... die Hecke ist weg ... tja und einen Anspruch auf Sichtschutz auf Deine Rechnung hat der Nachbar gar keinen.
Möchte er einen solchen Zaun / Grenzschutz / Sichtschutz .... gerne .... auf seine eigene Rechnung ... auf seinem eigenen Grund und Boden ... höhenmäßig nach Vorgabe der Kommune.
Es gibt ( m.W.n. ) in keinem Bundesland / Kommune eine baurechtliche Vorgabe, nach der ein Grundstück mit einem Zaun einzufrieden ist.
Von der Straße aus liegt das Pfeifengrundstück (80) links von dem davor (78), weil das Grundstück (80) durch den Pfeifenhals bereits an der Straße anfängt. Damit ist das Grundstück 78 das rechte Grundstück. Somit ist das Grundstück 80 auf der gesamten Länge zum Grundstück 78 einfriedungspflichtig, auch wenn die Grenze um die Ecke geht. Der Eingang ist in diesem Fall unerheblich. Siehe obige Broschüre Beispiel B, Seite 23.
Für die Grenze ist der Eigentümer des Pfeifengrundstücks zuständig, da vom Weg aus gesehen, diese Grenze rechts liegt. Das ergibt sich aus dem Gesetzeswortlaut "von der gemeinsamen Straße/vom gemeinsamen Weg aus gesehen".