Krankschreibung für eine planbare OP?

2 Antworten

Bei einer medizinisch notwendigen OP mit ggf. auch langen Wartezeiten wirst du die OP nicht verschieben müssen, weil der AG die Zeitpläne ändert.

Letzten Endes ist es aber immer eine Frage der Zumutbarkeit. Ist es dir zumutbar, die OP zu verschieben? Ist es dem AG zumutbar, für diese Zeit jemanden anderes einzuteilen? Das kann man mit den gegebenen Informationen nicht beantworten.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
planbare OP?

bedeutet was ..... medizinisch notwendig oder "Schönheits-OP"

ersteres - dafür erhältst Du eine AU-Bescheinigung, letzteres - dafür musst Du im Falle X Urlaub nehmen.


berlina76 
Beitragsersteller
 16.06.2021, 11:42

medizinisch Notwendig aber ohne Eile- Trommelfell, Innenohr.

wilees  16.06.2021, 11:44
@berlina76

es zählt alleine die medizinische Notwendigkeit ..... also informiere den AG über diese geplante OP, welche Du bis dato freundlicherweise bereit warst in Deiner freien Woche vornehmen zu lassen.