Ausfallhonorar fällig bei einer Absage von einem Termin beim Heilpraktiker für psychotherapie vor 43h und bei einer Krankheit?
Hallo Liebe Finanzfrage Community,
Ich habe vor einigen Wochen einen Termin bei einem Heilpraktiker (privatpraxis) für psychotherapie gebucht. Seit einem Jahr vereinbare ich regelmäßige Termine bei ihm, die ich auch immer wahrnehme oder vor 48h absage.
Diesmal war ich erkältet(grippaler Infekt mit symptomen) und habe meinen Termin vom 23.03 17h am 21.03 um 22:23 (ca. 43h im Voraus) per Email abgesagt, da ich krank war und ihm so schnell wie möglich das mitteilen wollte.
er hat geantwortet, dass ich den Termin nicht rechtzeitig absage und den online wahrnehmen sollte, da sonst ich ein Ausfallhonorar (er hat über die Höhe nichts gesagt) zahlen müsste (email 1 unten). Da ich krank war, konnte und wollte ich den Termin auch nicht online wahrnehmen und habe das nochmal abgelehnt (mir war schon an dem Zeitpunkt der Absage klar, dass ich den auch online wahrnehmen kann, aber ich war eben krank und es hätte wenig Sinn gemacht, deswegen habe ich das nicht vorgeschlagen!).
Nach dem Termin schrieb er eine Email (email 2 unten) mit einer Rechnung von Ausfallhonorar in Höhe von der Vergütung der Therapiestunde, was mich schockiert hat. ich habe um Erklärung gebeten und ob ich das schriftlich mit ihm vereinbart oder überhaupt zugestimmt hätte. daraufhin hat er um ein Telefonat gebeten. Da ich aber krank war, habe ich nicht angerufen, und habe erwartet, dass die Antwort auch gut in einer Email formuliert werden könnte (ich wollte auch alles dokumentiert haben).
Einige Tage später kam ein Brief von ihm mit der selben Rechnung und der Begründung der "kurzfristigen Absage" und dass es hier kein Nachweis für eine "ernstzunehmende Erkrankung" vorliegt (Er hat in seiner email 1 gesagt, es sei egal ob ich krank bin und hat nach keinem Nachweis gefragt!! ich bin leider erst die nächste Woche zum Arzt gegangen). Weiterhin beruht er sich auf 615 BGB in seinem Brief. Gilt diese Norm in dem Fall wirklich?
Muss ich hier wirklich alles zahlen? Was soll ich antworten?
Danke euch vielmals!
Email 1:
"Können Sie den Termin zumindest online wahrnehmen?
Termine sind grundsätzlich nur 48 Std (bezogen auf Werktage) vor Terminstart kostenfrei stornierbar, da ich Ihren Slot so kurzfristig nicht andersweitig besetzen kann. Es tritt hierbei Paragraph 615 BGB in Kraft, der auch bei plötzlich auftretender Krankheit greift, worauf ich Sie zu Beginn der Therapie hingewiesen hatte. Infos dazu finden Sie auch auf meiner Webpräsenz und gilt für alle Bestellpraxen.
Hätten Sie sich gestern am frühen Abend gemeldet, hätte ich noch 1-2 andere Patienten kontaktieren können…Ihre Mail ging erst um 22.30 Uhr ein!
Vielleicht wollen Sie sich ja eine Online-Sitzung einrichten, da es Ihnen am Donnerstagabend kurzzeitig ok geht. Es ist besser es zu probieren, als dafür das Ausfallhonorar zu entrichten."
Email 2:
"Im Anhang finden Sie die Ausfallhonorar-Quittung für die nicht wahrgenomme Sitzung.
Überweisen Sie das Honorar bitte unter der Referenznummer xxx mit dem Zusatz “Ausfallhonorar” innerhalb von 3 Werktagen."
5 Antworten
Ich habe grundsätzlich Vorbehalte gegen Heilpraktiker, die Leistungen als „Psychotherapeut“ anbieten.
In meinen Augen werden Menschen, die Hilfe benötigen, mit dieser Bezeichnung in die Irre geführt. Es ist kein Zufall, dass solche Personen nur privat abrechnen, denn die Krankenkassen bestehen auf eine Qualifikation, die weit aufwendiger und anspruchsvoller ist.
Es ist bezeichnend, dass dieser Heilpraktiker dir eine Frist von drei Tagen stellt. Das ist weder üblich noch haltbar.
Wir kennen hier nur deine Seite der Geschichte. Aber es klingt sehr danach, dass die therapeutische Beziehung durch gegenseitiges Misstrauen in die Brüche gegangen ist.
Empfehlung: Zahl das Ausfallhonorar, hake die Geschichte als Lehrgeld ab und such dir eine Fachperson mit Approbation und der Berufsbezeichnung „psychologische:r Psychotherapeut:in“. Dort kannst du unverbindlich in den ersten „probatorischen“ Sitzungen für dich klären, ob diese:r Therapeut:in zu dir passt, und die Abrechnung geht an die Krankenkasse.
Ja. Das gefährliche an diesen Heilpraktikern ist, dass sie ihre eigenen Grenzen nicht erkennen und sich deshalb als Therapeuten überschätzen.
Deshalb machen richtige Psychotherapeuten in der Ausbildung eine Lehrtherapie und während der Berufstätigkeit gehen sie zur Supervision.
Überleg dir, ob dir die paar Euro so wichtig sind, um damit deine Zeit zu verbringen.
Ich glaube, dass der Anspruch gerechtfertigt ist. Eine Absage um 22h30 per Email ist nicht zu üblichen Geschäftszeiten und muss erst am nächsten Morgen als "angekommen" angesehen werden, und natürlich kann der Therapeut spätabends auch nicht mehr mögliche Ersatzpersonen kontaktieren, selbst wenn er selbst noch die Mail gelesen hat.
Zudem könntest Du im Streitfall nicht mal die Erkrankung nachweisen.
Hey Danke für den Link!
Die Geschäftszeiten sind hier sowieso "Besonders" ( von 12h bis 22h)
Ich habe grundsätzlich nichts gegen "Schadenersatz" aber den kompletten Preis zu verlangen ohne die Leistung angeboten zu haben (egal was der Grund ist) ist nicht gerechtfertigt (denn immerhin kann er die Zeit selbst zu 10% effektiv nutzen)
Mein anderer Punkt ist dass ich über die Höhe nie informiert wurde
Es steht auch im Link:
"Nach § 7 Absatz 1 Berufsordnung bedarf jede psychotherapeutische Behandlung
der Einwilligung und setzt eine Aufklärung voraus. Diese hat vor Beginn der Behandlung zu erfolgen und umfasst die Information über sämtliche Honorarregelungen (7 Abs. 2 S. 2 Berufsordnung). Damit umfasst die Pflicht zur wirtschaftlichen Aufklärung selbstverständlich auch die Vereinbarung eines Ausfallhonorars."
D.h ohne info bin ich da auch unschlüssig ob er den ganzen und vollen Betrag verlangen darf..
***** Update *****
Liebe zukünftige Ratsuchende,
Nach einem Chat mit einem Rechtsanwalt, hat sich herausgestellt, dass die Forderung abgewiesen werden kann. Folgende Punkte fassen hier die Rechtslage zusammen:
1) Die zitierte Norm greift nicht, da diese nur in einem geschlossenen Dienstvertrag Anwendung findet. Da hier kein Dienstvertrag geschlossen wurde und hierzu keinen Rechtsbindungswillen gibt, geht diese Norm ins Leere. Allein aufgrund der Buchung eines Termins wird kein Dienstvertrag geschlossen.
2) ohne vertragliche Vereinbarung und Zustimmung meinerseits zu diesen Konditionen kann eine solche Gebühr nicht verlangt werden. Es gibt hierfür keine gesetzliche Grundlage. Weiter ist im Falle einer Erkrankung darüber hinaus kein Verschulden meinerseits vorliegend. Ansonsten wären hier die Regelungen "strenger" als in einem Arbeitsverhältnis, was natürlich nicht sein darf.
Also ich muss sagen, mit dem Angebot, online wenigstens kurz zu sprechen, damit er abrechnen kann, finde ich ein super Entgegenkommen von ihm. Das hätte er überhaupt nicht gemusst! Hätte ja nicht die ganze Zeit sein müssen und ihr hättet auch nach ein paar Minuten abbrechen können.
Wenn es die Vereinbarung gab mit den 48h vorher, dann sehe ich hier schon einen Anspruch von seiner Seite aus.
Allerdings wird nach der Sache jetzt auch das Vertrauensverhältnis gestört sein. Zu dem Therapeuten könnte ich wahrscheinlich nicht mehr hingehen.
Hey Danke für die schnelle Antwort !
Das sowieso, ich habe einiges an Transparenz vermisst (Preisänderungen erst nach der Stunde mitgeteilt, Dauer der Therapie wurde nicht mehr richtig mitgeteilt, widersprüchliche Aussagen) und daher ist es eigentlich ende der Therapie für mich ( hätte sowieso vor 6 M sein können..)
Ich wäre online nicht in der Lage da was zu besprechen da ich husten, schnupfen.. hatte und das ist in dem Sinne kein Entgegenkommen, da mir das schon bekannt war und ich es nicht vorgeschlagen habe ( Ich hätte das sonst gemacht, habe ich auch mal in Anspruch genommen, als ich kurzfristig reisen musste) . Was hätten mir ein Paar minuten genutzt wenn ich 115 euro sowieso zahlen müsste?
die Vereinbarung hat nie klar beinhaltet was der Ausfallhonorar beträgt, dass bei krankheit auch der volle Stundenpreis gezahlt wird! Ich denke hier muss ich informiert werden? zumindest muss auch von seiner Seite diese Zeit sinnvoll genutzt werden? Ich hätte nichts gegen eine Teilvergütung als "Schadenersatz"
Das habe ich wohl falsch verstanden. Ich dachte, du hast vielleicht eine Zusatzversicherung, so dass mit jemand Dritten abgerechnet wird.
Ich finde es auch viel Geld. Aber du kannst ihm im Internet eine authentische Bewertung über deine negative Erfahrung geben und so andere vor ihm warnen. Oder du kannst ihm das ja mal vorschlagen, dass du diese Absicht hat, ob man sich nicht vielleicht anders einigen möchte. Eine schlechte Bewertung im Internet (die ja noch nicht mal an den Haaren herbeigezogen ist), kostet ihn langfristig mehr als 115 Euro... aber muss er wissen.
Du hast schlechte, sehr schlechte Karten!
1. Eine AU kannst Du nicht vorlegen, Du behauptest lediglich krank gewesen zu sein!
2. Die von dir genannten 43 Stunden kannst Du in die Tonne drücken. Denn Du darfst nicht damit rechnen, dass das nachts um 22:30 Uhr noch irgendjemand wahrnimmt und erst Recht auch kein Ersatz ab diese Uhrzeit beschafft werden kann.
Also gilt der Zugang erst ab Praxisöffnung, vermutlich also irgendwas zw. 08:00 Uhr und 10:00 Uhr.
3. Warum sagt man ab??? Warum ruft man nicht an und bittet um eine Terminverschiebung? Wäre vermutlich geschickter gewesen!
1. Ich behaupte das nicht, denn ich habe für den Tag zwar keine Krankmeldung aber für die nächsten 10 Tage schon.( Eine Krankmeldung kann leider nicht mehr als 3 Tage in die Vergangenheit zurückgehen)
2. Die Praxis macht von 12 bis 22h auf!!! Also das war eine halbe stunde nach der Schließung. An dem nächsten Tag und an dem übernächsten Tag ( bis 17h) hätte er versuchen können.
3.Anruf kann man im Streitfall nicht nachweisen. Ich kann nicht verschieben, wenn ich nicht weiß wann ich wieder gesund bin. Ich habe in meiner Email erwähnt dass ich mich wieder melde, wenn ich gesund bin. Ich bin doch nicht verpflichtet die Stunde unbedingt "nachzuholen".
"Du hast schlechte, sehr schlechte Karten!"!
Deine weiteren Ausführungen ändern NULL an meinen Aussagen hierzu.
22:30 Uhr ist nach Schließung der Praxis, PUNKT!
Also gilt Deine Absage rechtlich betrachtet gem. Deiner Ausführung erst ab 12 Uhr des nächsten Tages als zugestellt. Weit, weit weg von 43 Stunden!
Und am Tag der Absage hast Du keine AU gehabt, PUNKT!
Ghaga, du scheinst das wirklich unfair zu finden. Nimm dieses Gefühl nicht zu ernst, es ist nur das: ein Gefühl.
Nachdem was du schilderst, ist ein Ausfallhonorar prinzipiell gerechtfertigt. Niemand hier kann es letztendlich entscheiden. Ich empfehle bei sowas immer: lass gut sein. Der Aufwand „prinzipielle“ oder „ideelle“ Gerechtigkeit herzustellen ist oft unverhältnismäßig hoch oder formal unmöglich. Sich darüber zu ärgern ist Zeitverschwendung.
Danke urcho für die schnelle Antwort,
Genau, seine Begründung war an unserem ersten Telefonat, dass er andere Therapieverfahren benutzt, die die Kasse, nicht zahlen würde. Was ja auch stimmt, dass Heilpraktiker, eine Therapiefreiheit haben. Was er aber nicht sagt, ist dass er auch dazu aufgrund seiner Qualifikation überhaupt nicht berechtigt ist.
Ich denke dir für die Empfehlung, die ich im Zweifelsfall auch durchziehen würde. ich interessiere mich aber für die Rechtslage noch, da ich das sehr unfair finde und auch denke, dass er schon verpflichtet ist zu beweisen, dass er den Termin nicht anderweitig besetzen konnte.