Darf mein Nachbar mein Eigentum ungefragt benutzen?
Hallo,
Wir haben aktuell das Problem, dass einer unserer Hausmitbewohner ständig in meinen "Mietkeller" und in meinen Eigentumskeller geht und sich an meinem Eigentum (Stühle, Grill, Besen, Gartenwerkzeug) vergreift. Nach der Benutzung besitzt er leider auch noch die Frechheit, die ungefragt entwendeten Gegenstände im Hausflur oder in den gemeinschaftlich genutzen Kellerräumen im Weg stehen zu lassen. Momentan besteht nicht die Möglichkeit eine Türe mit Schloss einzubauen. Das haben wir aber für nächsten Monat schon in der Planung. Er ist auch Eigentümer und gibt im Großen und Ganzen keinen müden Pfennig auf Haus- oder Kehrwochenordnungen.
Wir sind langsam mit unserem Latein am Ende, da er nun mal leider Eigentümer ist und wir die netten Menschen leider nicht aus dem Haus bekommen.
Kann man das ganze strafrechtlich verfolgen?
Ich danke euch für eure Hilfe!
4 Antworten
das ist keine Straftat, aber eine zivilrechtliche Angelegenheit. Du kannst ihn auf Unterlassung verklagen.
Ich würde, wenn mich das stören würde, ganz einfach:
Bis zum Einbau der verschließbaren Tür einfach eine Kette plus Vorhängeschloss verwenden und alles, was geht damit zusammenschließen - bei Stühlen und Grill sollte das möglich sein, und das Werkzeug mit in die Wohnung nehmen.
Straftat ist das nicht. Nur eine "unbefugte Gebrauchsanmaßung". Das ist nur strafbar, wenn er Dein Auto oder Dein Fahrrad ungefragt nimmt.
Aber es ist trotzdem nicht erlaubt. Theoretisch könntest Du ihn auf Unterlassen verklagen.
Praktisch ist ein Schloss die bessere Lösung.
Ich sehe hier keine Straftat. Da wird man den zivilrechtlichen Weg einschlagen müssen.
👍 Und da dürfte es zielführender sein, den Raum so rasch wie möglich abschließbar zu machen.