Kleinunternehmer - 22000 € überzogen. Was tun?
Mein Partner hat Ende Januar 2021 in Berlin eine Steuernummer für eine freiberufliche Tätigkeit angemeldet, die bis Ende März hätte dauern sollen, da sein Hauptkunde versprochen hatte, ihn ab April einzustellen. Er hat die Kleinunternehmerregelung genutzt.
Da er jedoch nie angestellt wurde und immer noch freiberuflich tätig ist, hat er mit seiner Arbeit im Juni die 22000er-Grenze überschritten (er hatte einen zweiten Kunden, aber jetzt nur noch diesen einen). Wenn er weiterhin die gleichen Beträge verdient, wird er am Ende des Jahres voraussichtlich die 50000 € nicht erreichen. Er möchte jetzt die Rechnungen für Juni und Juli ausstellen. Muss er diese Rechnungen mit Mehrwertsteuer ausstellen oder kann er damit bis 2022 warten? Wenn er die Mehrwertsteuer in Rechnung stellen muss, ist dann seine Steuernummer gültig oder braucht er eine Umst-ID?
DANKE!
3 Antworten
Das heißt somit ganz konkret, dass die Rechnungen dieses Jahr noch alle den Ausweis von Umsatzsteuer ausgestellt werden können.
Erst ab dem 01.01.2022 müssen dann alle Rechnungen mit Umsatzsteuer ausgewiesen werden.
Ihr solltet auf jeden Fall prüfen, wenn nur ein Kunde vorhanden ist, ob Ihr in das Thema Scheinselbständigkeit reinrutscht.
Die Grenze von 50.000 Euro ist im Gründungsjahr unerheblich. Wenn bei Gründung im Januar von einem Umsatz im ersten Jahr von nicht mehr als 22.000 Euro ausgegangen worden ist, dann gilt die Kleinunternehmerregelung, und zwar auch dann, wenn die 22.000 dann doch noch überschritten werden.
Im nächsten Jahr ist das dann aber nicht mehr möglich.
Allerdings könnte hier evtl. eine Scheinselbständigkeit vorliegen.
"Das Überschreiten der geschätzten Freigrenze für Kleinunternehmer entbindet den Kleinunternehmer lediglich für das Gründungsjahr von der Pflicht zur Nachzahlung der Umsatzsteuer. Er darf dann aber im Jahr nach der Gründung die Kleinunternehmerregelung nicht mehr anwenden und ist voll umsatzsteuerpflichtig."