Zählen bei Wohngeld nicht realisierte Gewinne aus Aktien auch als Vermögen?
Um Wohngeld erhalten zu können, darf man kein Vermögen über 60 000 Euro haben. Nun ist die Frage, was genau als Vermögen zählt.
Also sagen wir mal, ich kaufe Aktien für 50 000 Euro und deren Wert steigt irgendwann auf über 60 000 Euro. Wenn ich die Aktien nie verkaufe und sonst kein anderes Vermögen habe, habe ich noch Anspruch auf Wohngeld? Oder zählen diese nicht realisierte Gewinne auch als Vermögen? Und wenn schon, heißt es, dass ich jeden Tag gucken muss, ob meine Aktien aktuell mehr als 60 000 Euro wert sind, sodass ich nur Wohngeld and den Tagen bekomme, wo dies nicht der Fall ist?
3 Antworten
Natürlich gehören Aktien mit dem aktuellen Kurswert zum anrechenbaren Vermögen, was sonst? Was interessieren die Wohngeldstelle "nicht realisierte Gewinne"? Die interessiert Dein vollständiges Vermögen und dazu gehört alles.
https://www.wohngeld.org/wohngeldgesetz-wogg/paragraph21.html
"Jeden Tag gucken" musst Du sicher nicht, obwohl man in eigenem Interesse ohnehin in nicht allzu großen Abständen mal sein Depot ansehen sollte.
Genaueres erfährst Du, wenn Du die Dir vorliegenden Bedingungen für die Gewährung des Wohngeldes genau durchliest. Dort steht sicher, wie man sein Vermögen ermitteln muss wie lange dieser Betrag gilt, bis er neu berechnet werden muss. Findest Du die Erklärung dort nicht, was spricht dagegen, bei der Sachbearbeitung, die den Bescheid erstellt hat, anzurufen und Dir die Pflichten genau erklären zu lassen? Das machen die dort gerne, Telefonnummer steht auf dem Bescheid.
Da Du ja nicht vorhast, falsche Angaben zu machen, wäre das doch der einfachste Weg.
Natürlich zählen nicht realisierte Gewinne als Vermögen. Du mußt zumindest den Wert der Aktien zum Zeitpunkt der Angabe korrekt angeben.
Beispiel:
Jemand hat 2013 200 Facebook Aktien für 20 €/Stück gekauft.
Beantragt 2021 Wohngeld gibt dann 4000 € (Kaufpreis) an.
Aktueller Wert das 15 fache.
Tja - ein Depot haben und Wohngeld kassieren. getreu dem Motto, ich habe die Gewinne ja nie realisiert. Funktioniert nicht und ist schräg gedacht.
Allein die Existenz eines Wertpapierdepots ist Vermögen und muss natürlich bei Antragstellung angegeben werden. In jedem Depotauszug werden die Kaufkosten und auch der Kursgewinn angegeben. Die Depotbank meldet jährlich automatisch an das Finanzamt.
Über deine Steuererklärung erhält das Finanzamt Kenntnis von deinem Vermögen und gibt per Kontrollmitteilung diese Daten auch an Sozialversicherungsträger weiter - es ist ziemlich wahrscheinlich das die zuständige Behörde von deinem Depot Kenntnis hat